Piratenpartei
Erstellt von Gast-Autor am Sonntag 22. Mai 2011
Polizei kapert Server der Piratenpartei
Die Darmstädter Staatsanwaltschaft hat am Freitagmorgen zahlreiche Server der Piratenpartei bei einem Hoster in Offenbach beschlagnahmen lassen. Etliche Websites und Online-Dienste der Partei sind seither offline. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte auf Anfrage von heise online, die Beschlagnahmung sei in Amtshilfe für französische Behörden erfolgt, die Ermittlungen führe die Staatsanwaltschaft Paris. Die Darmstädter Behörde macht zum Hintergrund der Ermittlungen darüber hinaus keine Angaben.
Quelle : HEISE >>>>> weiterlesen
Anmerk.
Unter diesem Artikel finden sich verschiedene Links, die den gesamten Vorgang darlegen.
HAL FABER widmet dem Vorgang in seiner wöchentlichen Betrachtung vom heutigen Tage ein besonderes Augenmerk.
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Sonntag 22. Mai 2011 um 10:43
Wenn eine „Partei“, die sich ja gerne als die „Internetexpertenpartei“ ausgibt, nicht in der Lage ist, ihre Server gegen Missbrauch zu schützen, dann sollte sie jetzt nicht rumjammern.
Die „Piratenpartei“ interessiert doch eh kaum jemand, weil weder politisch noch inhaltlich auch nur ansatzweise etwas Sinnvolles dahinter steht, jedenfalls kann ich nichts dergleichen erkennen.
Wenn eine Partei von „Internetexperten“ zu dusselig ist, ihre Server richtig abzusichern, das Internet ist ja ihr Hauptthema, macht sie sich lächerlich und entblösst sich als das, was sie wirklich ist.
Grosse Klappe, nichts dahinter.
Aber so kam sie passend zur heutigen Bremen-Wahl wenigstens noch einmal in die Schlagzeilen, ohne belegen zu können, dass die Hackerangriffe gegen französische Energiekonzerne nicht über ihre Server gelaufen sind.
Ich nenne das:
Geistiges Armutszeugnis in Reinkultur!
Sonntag 22. Mai 2011 um 11:08
Für den ‚virtuellen‘ Schutz der Server ist der Hoster verantwortlich – auch wenn die Partei sie gemietet hat. Und gegen das „physische Heraustragen“ kann der Hoster bei entsprechender Beschlusslage nix machen, und diese ‚Piraten‘ am allerwenigsten.
Nach verlässlichen Erkenntnissen war die Amtshilfe getürkt. Die wurde schlicht später konstruiert. Es geht einzig und allein um Vorgänge, die die Rechtsstaatlichkeit beschädigen.
UP.
Sonntag 22. Mai 2011 um 11:44
Man kann Server bei einem Hoster mieten, und die Server stehen beim Hoster, das ist richtig. Man kann sie aber auch mieten, um sie bei sich selber aufzustellen, oder man kann sie auch kaufen.
In jedem Fall muss ich als Mieter oder Käufer kontrollieren, was auf meinen Servern passiert, das ist nichts Anderes, als wie beim Betreiben einer Webseite oder Homepage. Letzendlich habe ich immer als Eigentümer der Seiten oder Service die Verantwortung.
Der Hoster stellt nur eine Dienstleistung zur Verfügung, die mich aber nicht von meinen Pflichten entbindet.
Wenn mir dazu die technischen Kenntnisse fehlen, sollte ich die Finger davon lassen.
Hoster sind nicht verantwortlich, für das, was auf von ihnen angemieteten Servern läuft, es ist ihnen unmöglich, alle Vorgänge zu prüfen.
Sie sind lediglich verpflichtet, nach Telemediengesetz umgehend nach Kenntnisnahme rechtswidrige Inhalte oder Aktionen, welche über ihre Server laufen, nach Mitteilung an sie, zu löschen bzw. zu blockieren.
Siehe hierzu Telemediengesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tmg/gesamt.pdf
§ 7, Abs. 2, Zitat:
„Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die von ihnen
übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen
zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.“
§ 10 wird deutlicher, Zitat:
„Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern,
nicht verantwortlich, sofern
1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben
und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder
Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information
offensichtlich wird, oder 2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.“
Die angeblichen Superinternetexperten der „Piratenpartei“ wollen so etwas nicht gewusst haben?
Das sollen sie mal jemand anderem erzählen, aber bitte nicht mir.
Obwohl ich keinen eigenen Server habe und kein „Internetcrack“ bin, aber die Gesetze kenne ich, muss ich auch, als Betreiber einer eigenen Homepage.