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PIN und das Urteil

Erstellt von DL-Redaktion am Sonntag 14. März 2010

Ein Gerichtsurteil wird umgesetzt !!

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Im Januar hatte das Bundesverwaltungsgericht den Mindestlohn für Briefzusteller gekippt. Das bekommen jetzt die PIN-Mitarbeiter zu spüren.

Der Post-Konkurrent PIN hat die Löhne seiner rund 600 Briefzusteller nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wie angekündigt gekürzt. Der Stundenlohn sei auf 8,50 Euro gesenkt worden, sagte PIN-Vorstandschef Axel Stirl am Mittwoch. Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di kritisierte die Lohnsenkung als „unsozial“.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Mindestlohn für Briefzusteller Ende Januar für unwirksam erklärt. Als Folge des Urteils sind die bundeseinheitlichen Stundenlöhne von 9,80 Euro für Zusteller sowie von 8,40 Euro für Verteiler und Fahrer nicht mehr verbindlich. Stirl erklärte, die Senkung des Zustellerlohns auf 8,50 Euro habe sein Unternehmen bereits nach dem Urteil angekündigt. Das sei nun umgesetzt worden.

Ver.di befürchtet neue Hartz-IV-Fälle

Quelle : Focus >>>>> weiterlesen

Hier zu passend: Presse Highlight vom 31. 01. 10.

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