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Petition – an RWE

Erstellt von Redaktion am Freitag 28. September 2018

Für jeden Baum, den Sie im Hambacher Forst stehen lassen, behalten Sie 1 Kunden

Liebe Naturschutzfreunde und Freunde des Baumes,

unter dem obigen Link ist eine Petition zu finden, die sich an den Vorstand des Stromkonzern RWE richtet, und zwar in Bezug auf dessen Vorhaben, den noch bestehenden Rest des „Hambacher Forstes“ in NRW, etwas westlich von Köln, zu roden, um dann die darunter liegende Braunkohle abzubauen. Dagegen wehr sich diese Petition. Bitte unterschreibt sie, leitet sie weiter, bewerbt sie (wenn ihr es euch leisten könnt). Bitte unterschreibt die Petiiton aus Solidarität auch dann, wenn ihr selbst nicht direkt betroffen seid … denn letztlich sind wir es doch alle !!

zahlreiche Verbände, Organisationen, Parteien, Wählerlisten und Einzelpersonen und vor allem, last but not least, die Naturschützer direkt vor Ort, setzen sich gut begründet, für den Erhalt des noch existierenden „Hambacher Forstes“ ein. Wenn ein Sprecher  der RWE vor einigen Wochen vor laufender Kamera meinte, der Hambacher Forst müsse gerodet und abgebaut werden, weil ansonsten die Stromversorgung der Republik gefährdet sei, ist nicht nur Angstmacherei, sondern auch faktisch sofort widerlegbar und daher Unfug. Nur ein Punkt von vielen: Wenn endlich die Stromtrassen von der Nordsee bis in den Süden Deutschlands fertig gestellt würden, könnte der Hambacher Forst mehr als 20x stehen bleiben. Also üben Sie Druck auf die Politik aus,  und nicht auf die in NRW durch noch weniger Sauerstoff und Kühle gefährdeten Menschen und Fauna.

~~~ Für jeden Baum, den Sie im Hambacher Forst stehen lassen, behalten Sie einen (1) Kunden!  ~~~

Für den Naturschutz – hier: Baumschutz und Baumerhalt – allgemein und ganz konkret für den „Hambacher Forst“ gibt es verschiedene Gründe:

1. Ethisches Argument: Es steht in der Macht des modernen Menschen, die Natur zu zerstören

2. Pragmatisches Argument: Die Menschheit benötigt die sog. Naturgüter (natural ressources) zum Leben und Überleben

3. Anthropobiologisches Argument: Der Mensch (zumindest gilt dies für viele Menschen) erlebt in einer in sich harmonischen freien Landschaft unmittelbare innere Bereicherung. Als Folge mangelnder Beziehung zur Natur kommt es zu einer Verkümmerung der Lebensquellen.

4. Historisch-kulturelles Argument: Naturschutz bezieht sich keineswegs nur auf Landschaften oder Landschaftsteile, die vom Menschen bisher wenig berührt worden sind, sondern auch auf die durch Jahrhunderte bäuerlicher Tätigkeit geprägten Kulturlandschaften.

Das Bundesumweltverträglichkeitsgesetz wurde 1990 erlassen und ist immer noch gültig. In der Anlage 4 zu diesem Gesetz heißt es in Punkt 4, Buchstabe b:

„Die Darstellung der Umweltauswirkungen soll den Umweltschutzzielen Rechnung tragen, die nach den Rechtsvorschriften, einschließlich verbindlicher planerischer Vorgaben, maßgebend sind für die Zulassungsentscheidung. Die Darstellung soll sich auf die Art der Umweltauswirkungen nach Buchstabe a erstrecken. Anzugeben sind jeweils die Art, in der Schutzgüter betroffen sind nach Buchstabe b …“

“ … Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden auch mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf die verschiedenen im Umweltverträglichkeitsgesetz verankerten so genannten Schutzgüter ermittelt und mit den angedachten erforderlichen Ausgleichmaßnahmen in dem so genannten landschaftspflegerischen Begleitplan aufgeführt.
– Schutzgut Mensch (z.B. Schall- und Staubimmissionen)
– Schutzgut Flora und Fauna (z.B. FFH-Gebiete (FFH steht für Fauna, Flora und Habitat) und Artenschutz)
– Schutzgut Boden (z.B. Mutterbodenschutz)
– Schutzgut Wasser (z.B. Grundwasser)
– Schutzgut Klima
– Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
– Schutzgut Kultur- und Sachgüter (z.B. Denkmäler)

Übrigens gibt es auch in Süddeutschland Kunden der RWE.

Mit umweltfreundlichen Grüßen,

Stefan Weinert, Ravensburg (Nähe Bodensee)  – Tauziehen für Vernunft

Unabhängiger Bundestagskandidat 2017 im Wahlkreis 294

zur Petition Change  – ORG

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Grafikquellen      :

Oben      —    privat Stefan Weinert

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Unten    —      Abbruchkante des Tagebaus Hambach mit dem Hambacher Forst und Aktivisten im Hintergrund (November 2017)

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