DEMOKRATISCH – LINKS

                      KRITISCHE INTERNET-ZEITUNG

RENTENANGST

Personalpolitik im DHMB

Erstellt von DL-Redaktion am Dienstag 9. Mai 2017

Deutsche Historische Rückstufung

Datei:Deutsches Historisches Museum vom Dom 04.04.JPG

von Hans Jessen

Im Deutschen Historischen Museum lässt die Grütters-Behörde Mitarbeiter neu eingruppieren. Ausgerechnet zum Amtsbeginn von Raphael Gross.

„Dieses Haus ist das wichtigste Geschichtsmuseum Deutschlands“, lobte Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) im Januar. Gemeint war das Deutsche Historische Museum (DHM) im Herzen Berlins. Der neue Museumsleiter Raphael Gross, der im November 2016 berufen worden war, werde auch die Aufgabe haben, das Haus „nach innen zu befrieden“.

Grütters spielte damit auf die lang anhaltende Führungskrise des DHM an, die vor knapp einem Jahr im erzwungenen Weggang des früheren Museumsdirektors Alexander Koch gipfelte.

Das Museum residiert an nobler Stätte im alten Zeughaus Unter den Linden, in Trägerschaft einer eigens dafür geschaffenen Stiftung von Bund und Ländern. Grütters’ politischer Apparat (BKM) ist zuständig für dienstrechtliche Belange der rund 140 festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unter denen herrscht in der Tat eine recht unfriedliche Stimmung – wofür viele allerdings in erster Linie das BKM verantwortlich machen.

Im Februar verkündete das BKM, dass rund ein Viertel der Museumsmitarbeiter tarifrechtlich zurückgestuft werden sollen – mit teils erheblichen Gehaltseinbußen. Betroffene sprechen von 500 Euro weniger im Monat, das sei existenzbedrohend.

Der massenhaften Rückstufung vorangegangen war, beginnend in 2015, eine Tätigkeitsüberprüfung aller Museumsbeschäftigen durch externe Prüfer des Bundesverwaltungsamts (BVA) und der Stasiunterlagenbehörde (BStU). Sie sollten feststellen, welche konkrete Tätigkeiten die einzelnen Mitarbeiter im Dezember 2013 ausgeübt hatten – das war das Referenz­datum einer durch die Vertrags­reform im öffentlichen Dienst geschaffenen neuen Tarifstruktur, die ein kompliziertes Überleitungsverfahren zur Folge hatte.

Diese Tätigkeitsüberprüfung führte zu dem erstaunlichen Ergebnis, dass angeblich knapp 40 der 140 Museumsangestellten gar nicht die Arbeit leisteten, die ihre Tarifstufe verlangt. Sprich: Sie wären zu hoch eingruppiert – was nun durch Rückstufung korrigiert werden soll.

Angestellte kritisieren das Verfahren

Überprüfte Museumsangestellte üben massive Kritik an diesem Verfahren: Arbeitsplatz­interviews im Jahr 2016, um Arbeitsvorgänge von 2013 zu bewerten, nennen sie „hanebüchen“.

Das BKM erklärt, es sei vom Bundesrechnungshof aufgefordert, in den von ihm beaufsichtigten Institutionen geltendes Tarifrecht umzusetzen, diesem Zweck diene die Arbeitsplatzüberprüfung. Warum die Überprüfung erst Jahre nach dem Stichtag stattfand, begründet das Ministerium nicht. Auch wird die Frage, wie sich das Ministerium den hohen Prozentsatz von Fehleinstufungen und daraus resultierenden Rückgruppierungen erkläre, nicht beantwortet.

Immerhin, so argumentiert die Aufsichtsbehörde, habe die Überprüfung doch ergeben, dass „die weitaus überwiegende Anzahl der Arbeitsplätze richtig bewertet war“. Langjährige DHM-Beschäftigte kontern: Dies sei die dritte Überprüfung in zwanzig Jahren gewesen – allerdings die erste, die in Rückstufungen münden soll.

Dass ein Viertel der Beschäftigten in der Vergangenheit für die geleistete Arbeit zu hoch entlohnt worden sei – nichts anderes würde ja die Rückstufung ausdrücken –, nennen Museumsmitarbeiter „eine absurde Vorstellung“. Vielmehr versuche der Arbeitgeber offenbar, durch eine Vielzahl von Rückgruppierungen höhere Ausgaben an anderer Stelle der neuen Tarifstruktur zu kompensieren. Dass einige Stelleninhaber auch höher gruppiert worden seien, bekräftige diese Einschätzung eher, als dass sie sie widerlege.

Quelle : TAZ >>>>> weiterlesen

——————————————————————————————

Grafikquelle :

Historisches Museum vom Dom aus. Quelle: „Selbst fotografiert“. Berlin 2004 Fotograf: ~~~ )
Urheber Aazarus
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
w:de:Creative Commons
Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland“ lizenziert.

 

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>