Nur für elitäre Urgesteine
Erstellt von DL-Redaktion am Dienstag 20. Juni 2017
Der Staatsakt ist reformbedürftig
So wie die Alten sungen – so zwitschern es die Jungen
Helmut Kohls Beerdigung gibt Anlass, über staatliche Trauerfeiern nachzudenken – denn es besteht Verbesserungspotenzial.
Autorin Kathrin Müller-Lancé
Umgangssprachlich ist er ja nicht so ganz beliebt: „Mach doch keinen STAATSAKT draus“, sagen wir, wenn sich jemand in Übertreibungen zu versteigen droht.
Offiziell hingegen ist oft genau das gewünscht. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker will den verstorbenen Helmut Kohl mit einem ganz besonderen „Staatsakt“ ehren, einem europäischen nämlich. Das klingt sofort ein bisschen schief – ist die EU doch nicht mal ein Staat. Höchste Zeit, sich den Begriff etwas genauer anzuschauen.
Laut Protokoll der Bundesregierung ist ein Staatsakt „Ausdruck höchster Würdigung von Anlässen oder Personen durch die obersten Repräsentanten des Gemeinwesens“. Das heißt im Klartext: Der Staat richtet die Feierlichkeiten aus und bezahlt sie. Zum Beispiel: öffentliches Trauerdefilee, Kranzniederlegung, Bundesadler und Nationalhymne. Die Entscheidung darüber, welche Trauerfeier in Schwarz-Rot-Gold angestrichen wird, ist in Deutschland Chefsache. Ausschließlich der Bundespräsident kann einen Staatsakt anordnen. Die Durchführung übernimmt in der Regel das Innenministerium.
Über die Volksnähe und die demokratische Legitimierung des Staatsakts kann man streiten. Bis jetzt wurde die Ehrung vor allem der bundesrepublikanischen Politikelite zuteil; ehemaligen Präsidenten, Kanzlern und Ministern.
Quelle : TAZ >>>>> weiterlesen
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