Neues von der HARTZ-Front
Erstellt von Gast-Autor am Donnerstag 19. Januar 2012
Rundbrief der Diakonie Stuttgart
Aktivist mit einem Warenkorb für Hartz-IV-Empfänger und der Frage:
Wieviel können Sie für Bildung ausgeben
Nachfolgend ein Rundbrief der Diakonie Stuttgart an Erwerbsloseninitiativen und Fachorganisationen
Sie erhalten heute folgende sozialrechtlichen Infos:
1. Leistungen für Bildung und Teilhabe – Empfehlungen des Deutschen Vereins
[für private und öffentliche Fürsorge e.V.] (nach SGB II , XII u.
Bundeskindergeldgesetz)
2. LSG NSB v. 1.11.11 – Abweichende Festlegung des individ. Regelbedarfs
Zu 1. Leistungen für Bildung und Teilhabe – Empfehlungen des Dt. Vereins
Der Deutsche Verein hat erste Empfehlungen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB II, XII und dem Bundeskindergeldgesetz erarbeitet. Sie können hier herunter geladen werden.
Zu 2. LSG NSB – Abweichende Festlegung des individ. Regelbedarfs
Mit Beschluss vom 1.11.2011, Az. L 8 SO 308/11 B ER hat das LSG Niedersachsen-Bremen die Kürzung des Regelsatzes eines Wohnheimbewohners zurückgewiesen. Eine abweichende Festlegung des individuellen Regelbedarfs ist demnach nur nach einer Saldierung der (ersparten und höheren) Kosten zulässig; dies muss nachvollziehbar begründet werden.
Die Thematik wird erneute Bedeutung gewinnen, da die Regelbedarfe nunmehr auch im SGB II individuell angepasst werden können, daher ist die Argumentation hier hilfreich. Der Beschluss kann herunter geladen werden unter
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=146426&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Diakonisches Werk Württemberg
70191 Stuttgart
Referat Wohnungslosenhilfe und Armut
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Grafikquelle :
Source | Own work |
Author | Bernd Schwabe in Hannover |
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