Neues von der Front
Erstellt von Redaktion am Donnerstag 27. Oktober 2011
Neues von der IG Metall Front
Es wird viel darüber geredet, dass die Beschäftigten bei Verleihnixen von diesen auch aufgebaut werden, um durch diese Bewährung und Fleiss in der Arbeitsleistung beim Entleiher, in den sogenannten ersten Arbeitsmarkt wieder integriert werden können.
Wenn ein Entleiher nun einem Leiharbeiter ein festes Arbeitsverhältnis anbietet, wird dieser natürlich hoch erfreut sein; denn sein Fleiss hat sich scheinbar vordergründig ausgezahlt. Und die Verleihnixe legen in der Regel den Auserwählten keine Steine in den Weg hinsichtlich der Erfüllung des Arbeitsvertrages.
DL liegt nun ein konkreter Fall vor, der in dem beschriebenen Procedere ablaufen könnte. Wenn da nicht ein Haken wäre.
Die Firma, die den Leiharbeiter fest einzustellen beabsichtigt, befand sich vor einigen Monaten noch in der Abwicklung; d.h. sie befand sich in einem Konkursverfahren aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten, die nachweislich darauf basierten, dass Kunden verspätet und schleppend zahlten und dadurch kein Geld für Rohstoffe und Betriebskosten in der Kasse war.
Es fand sich jedoch ein Geldgeber, und nun produziert und verkauft die Firma unter neuer Regie und verändertem Namen die bewährten Produkte. Die Logistik und die Buchhaltung wurden einer Renaissance unterzogen – der Laden läuft!
Arbeitsverträge werden bei Neueinstellungen allerdings grundsätzlich mit einer Befristung versehen. Leider ist das eine legale Option von Arbeitgebern. Man vermeidet dadurch Kündigungsschutzklagen, wenn wider Erwarten die Geschäfte nicht gut gehen und man sich sich von Mitarbeitern „betriebsbedingt“ erneut trennen muss. Das sind in der Regel die, die als Letzte gekommen sind. Und das wäre in unserem Beispiel unser heutiger Leiharbeiter.
Und nun der perfide menschenverachtende Haken:
Der Leiharbeiter hätte heute nach erfolgter Kündigung Anspruch auf ein Jahr Arbeitslosenunterstützung (ALG 1). Weil er aber einen befristeten Vertrag abgeschlossen hatte, würde ihm für drei Monate eine ALG 1 – Sperre auferlegt. Und der Hosenanzug, vertreten durch LEYEN I, vertreten tlw. durch umgeschulte Postbeamte (der bissige Volksmund in Schwaben spricht in solchen Fällen von: ommg’schulte Bau’reknecht) in den Arbeitsämtern (heute: Agenturen für Arbeit) setzt noch eins drauf:
Weit gefehlt, wenn man meint, dass nun die Zahlung sich nur um ein Vierteljahr verzögert und verschiebt – NEIN: Dieses Vierteljahr vermindert den Bezug des ALG 1 um diese drei auf nur neun Monate.
Das ist der Gipfel der Pervertiertheit der Rechtslage. Und die Sozialgerichte machen mit.
Wir wiederholen:
Der Fleiss verschaffte dem Leiharbeiter einen festen Job. Der Staat sagte „Fördern und Fordern“; der „Staat im Staate“, die LEYEN’sche Ministerial-Bürokratie, das Arbeitsamt, „honoriert“ diesen Fleiss mit Ausgrenzung und Leistungskürzungen.
Die IG-Metall in Oelde hat einen ersten Prozess verloren, als sie in einem vergleichbaren Fall die Interessen eines Mitgliedes vertrat.
Damit muss allerdings der Weg durch die Instanzen gegangen werden! Das kann man nicht einfach so stehen lassen!
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Author | Frank Vincentz |
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Donnerstag 27. Oktober 2011 um 9:08
Natürlich muss der Weg durch die Instanzen gegangen werden – und das mit allem Nachdruck, bis hin zum Bundessozialgericht und weiter bis zum Verfassungsgericht – ggf..
Das Fatale bei der „Ganzheitlichkeit“ unseres „Rechtsstaates“: Solange Richter und Polizeibosse, Behördencheffe und hier vor allem die Spitze der [Satyr, triefend, an] „Irrennstalt“, der Agentur für Arbeit, ein Parteibuch vorzeigen müssen und von der Politik abhängig sind, wird das alles nichts!
Die Unabhängigkeit der Richter gibt es schon lange nicht mehr. Es hat allerdings kaum jemand bemerkt.
Vergessen wir dabei nicht, dass die Syndikate mit am Tisch gesessen sind. Und nun wird den Mitgliedern noch Sand in die Augen gestreut, indem man sie in der ersten Instanz begleitet und dann fallen lässt!
Donnerstag 27. Oktober 2011 um 13:00
Die sind ja wohl nur perfide!?