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Infektionsschutzgesetz

Erstellt von Redaktion am Dienstag 6. September 2022

Diese Maskenpflicht verletzt die Würde der Heimbewohner

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Ein Gastbeitrag von Peter Dabrock und Andreas Kruse

Auch hochbetagte Menschen wollen ein Selbst bestimmtes Leben führen. Die jetzige Gesetzesvorlage missachtet ihre elementaren Bedürfnisse.

»Vorbereitet sein – Verhältnismäßigkeit wahren – vulnerable Personen schützen«, so lauten nach Bundesjustizminister Marco Buschmann die Leitplanken für die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. Mit diesen Anpassungen kämen wir gut durch den kommenden Herbst und Winter. Trotz einiger sachlicher und kommunikativer Scharmützel zwischen Personen und Ressorts vor dem Beschluss des Kabinetts ging dann die endgültige Fassung ohne größere Diskussion, um nicht zu sagen: recht geräuschlos durch das politische Berlin und die allgemeine Medienöffentlichkeit.

Hängen blieb, grob gesprochen: Das Ganze ist ein mehr oder minder gelungener Kompromiss angesichts massiver Differenzen in der Regierung, wie die Risikolage in Herbst und Winter eingeschätzt und ihr begegnet werden muss. Erschöpfung schien sich breitzumachen. In manchen, um nicht zu sagen: in entscheidenden Punkten hat sich mal wieder die Lockerungsgruppe um die FDP und ihren Bundesjustizminister durchgesetzt.

Das unterkühlt wirkende Statement des Bundesgesundheitsministers vermittelt dagegen den Eindruck, dass er in der Spannung zwischen wissenschaftlicher Expertise und politischer Umsetzbarkeit seine Position weniger als gewünscht umsetzen konnte. Doch auch er – und das verkauft er als sein Erfolgsmoment am schalen Kompromiss – darf manche Änderung als politischen Geländegewinn in diesem Stellungskampf zwischen Team Lockerung und Team Vorsicht verbuchen. Schließlich würden in Herbst und Winter in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Maßnahmen verschärft: Mit wenigen Ausnahmen gebe es Zugang zu diesen Institutionen nur mit Tests. Und innerhalb der Gebäude gelte eine allgemeine Maskenpflicht für Bedienstete, Bewohnende oder Patientinnen und Patienten wie Besuchende. Ausnahmen von der Maskenpflicht würden explizit für die privaten Wohnräume in Pflegeheimen gelten.

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