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RENTENANGST

Nein zur Bestandsdatenauskunft

Erstellt von Redaktion am Dienstag 2. Juli 2013

Sammel-Verfassungsbeschwerde
gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft

Der Kieler Datenschutzaktivist und Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer und die Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland Katharina Nocun werden als Hauptbeschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bestandsdatengesetz einreichen. Die Kläger sehen dieses Gesetz zur Datenabfrage als verfassungswidrigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Vor Gericht vertreten wird sie der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits erfolgreich gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt hat.

Wir organisieren eine Sammel-Verfassungsbeschwerde. Das heißt, Sie können die Verfassungsbeschwerde mit einreichen. Dazu müssen Sie einige Angaben machen und die daraus erstellte Prozessvollmacht für unseren Rechtsanwalt Meinhard Starostik unterschreiben und absenden. Die Teilnahme ist voraussichtlich bis zum 31. Juli 2013 möglich.

Wir wollen jedem Bürger, auf dessen Daten durch die Bestandsdatenauskunft zugegriffen werden kann, die Möglichkeit geben, Beschwerde gegen die Verletzung seiner Grundrechte einzureichen.

Quelle: bda >>>>> weiterlesen und abstimmen

Hier ein Interview mit dem Piraten Patrick Breyer

„Das ist unverhältnismäßig“

ÜBERWACHUNG Herausgabe von Passwörtern und PIN-Nummern? Das geht Patrick Breyer (Piraten) zu weit. Er klagt in Karlsruhe gegen die Identifizierung von Internetnutzern

taz: Herr Breyer, an diesem Montag wollen Sie und die neue Piraten-Geschäftsführerin Katharina Nocun beim Bundesverfassungsgericht gegen die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft klagen. Ist die Klage also ein Projekt der Piratenpartei?

Patrick Breyer: Nein, wir sammeln für die Klage Unterstützer aus allen Lagern. Aber vor der Bundestagswahl, bei der es für die Piraten um viel geht, wollten wir auch auf unseren politischen Hintergrund hinweisen.

Schreckt das mögliche Unterstützer ab? Bisher haben Sie erst 4.000 Vollmachten gesammelt. Das ist deutlich weniger als bei früheren Klagen

Mag sein. Aber viele Leute werden auch erst mit Inkrafttreten des Gesetzes unterschreiben. Auf www.stopp-bda.de mobilisieren wir noch bis Ende Juli für eine Sammelklage. Außerdem ist das Thema Bestandsdatenauskunft recht komplex.

Dann erklären Sie bitte mal, was Bestandsdaten sind!

Das sind die Vertragsdaten zu einem bestehenden Telefon- oder Internetanschluss, also Name und Adresse des Inhabers, die zugehörige Telefonnummer, auch Zugangssicherungs-Codes wie Passwörter und PIN-Nummern. Betroffen sind auch E-Mail, Chatdienste und Internetforen, möglicherweise sogar Online-Speicherdienste und soziale Netzwerke.

Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen

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Grafikquelle: Verlinkt mit stopp.bda

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