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Nazi-Orden in der nächsten Instanz

Erstellt von Redaktion am Mittwoch 8. Februar 2017

Auf diesen Artikel bin ich in der Saarbrücker – Zeitung gestoßen und denke, dass er auch für unsere Leser sehr interessant sein könnte. Ich selber stand auch schon mit einem Anwalt aus dem Saarland vor Gericht. Ich wurde aufgefordert einige Kommentare von meiner Internet-Zeitung zu entfernen, dessen ich mich aber verweigert habe. Mir ist damals von Bekannten zugetragen worden, dass ich meinen Prozess, welcher in Köln bis vor das Oberlandesgericht ging, im Saarland nicht gewonnen hätte, da dort mächtige Hände in das Spiel eingegriffen hätten. Daran muss ich denken, als ich den Bericht über Gilbert las. Redaktion/IE

Der Fall um Verkauf von Orden der NSDAP landet

vor dem Verfassungsgerichtshof.

Im Frühjahr vergangenen Jahres schlenderte Gilbert Kallenborn über den Flohmarkt in Saarlouis. An einem der Stände traute er dann seinen Augen kaum. „Da lagen Verdienstorden der NSDAP mit Hakenkreuzen, die nur notdürftig mit Aufklebern kaschiert waren“, sagte Kallenborn der SZ. Der saarländische Jude sah darin einen klaren Verstoß gegen das Strafgesetzbuch. Wer Kennzeichen einer ehemaligen NS-Organisation verbreitet, kann mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft werden. Kallenborn wandte sich mit Eilanträgen an das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht, um dem Verbreiten der Nazi-Orden Einhalt zu gebieten. „Ich fühle mich dadurch zudem in meiner Menschenwürde verletzt“, betonte Kallenborn, der inzwischen nach Sachsen-Anhalt verzogen ist. Doch die beiden Saarlouiser Gerichte folgten seinen Anträgen nicht.

Quelle: Saarbrücker – Zeitung >>>>> weiterlesen

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Fotoquelle:

Wikipedia – Urheber Deval Kulshrestha

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2 Kommentare zu “Nazi-Orden in der nächsten Instanz”

  1. Lutherfan sagt:

    Der eindeutige Text des § 86 Strafgesetzbuch und § 86 a StGB kann von jedermann über Google nachgelesen werden: Demnach ist das VERBREITEN von NSDAP-Orden ohne wenn und aber und ohne jede Ausnahme STRAFRECHTLICH VERBOTEN!!!
    Die NSDAP gilt glasklar als Cerfassungsfeindlich verbotene Partei -also werden im Saarland Bundesgesetze mit Füßen getreten, von genau denselben Kräften, die sich seit Jahren bemühen, die NPD Verfassungsrechtlich verbieten zu lassen.
    Es bleibt nur das Bild von Poltikern übrig, die Betroffenheit heucheln, unter laufenden Kameras mit Kränzen die Holocaust-Mahnmale mit betroffener Mine besuchen. -Aber dann gleichzeitg Nazi-Orden Handel und Verbreitung zulassen!
    Diese Sache wird und soll auch den Verantwortlichen bundesweite Kritik einbringen und im Landtagswahlkampf Saar den Wählern zeigen, wie verlogen und zynisch die herrschenden Parteien mit ihrer Macht umgehen.

  2. Freischwimmer sagt:

    Zitat: „Ich fühle mich dadurch zudem in meiner Menschenwürde verletzt“, betonte Kallenborn…..

    Wenn ich so einen Sch*** lese, wird mir kotzübel.

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