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Nach dem Urteil

Erstellt von Redaktion am Donnerstag 18. Februar 2010

Nach dem Verfassungsgerichtsurteil:

File:Anti-Hartz-Demo.jpg

Der Kampf um die Umsetzung.

Verantwortlich: Wolfgang Lieb.

Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen nach Hartz IV geht es wie vielen Entscheidungen dieses Gerichts:

Jeder liest heraus, was er will. Jeder interpretiert hinein, was ihm passt. Jeder bekundet dem Gericht seinen Respekt, handelt dann aber nicht danach.
So soll gerade bei Entscheidungen, die ein Handeln des Gesetzgebers verlangen, die Debatte in eine Richtung geführt werden, die der eigenen politischen Vorstellung entspricht. Auch jetzt wird mit aller Raffinesse versucht davon abzulenken, worum es geht: Das, was die Verfassung verlangt, in einfaches Recht umzusetzen. Von Rüdiger Frohn
Zwei Behauptungen sind als Täuschungsmanöver besonders beliebt:

1. Das Bundesverfassungsgericht habe die Höhe der Regelsätze nicht beanstandet, Verbesserungen seien deshalb weder erforderlich noch zu erwarten.
2. Das Lohnabstandsgebot verlange, dass Hartz IV – Leistungen in jedem Fall unter den niedrigsten Erwerbseinkünften zu bleiben habe.

Warum sind das Täuschungsmanöver?

Das Gericht hat zunächst einmal klar und eindeutig festgestellt, dass die SGB-Vorschriften „mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art.1 Abs.1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs.1 unvereinbar“ sind. Im Weiteren legt das Gericht dann dar, dass sich der Umfang des Anspruchs nicht unmittelbar aus der Verfassung ableiten lässt und dem Gesetzgeber ein gewisser Gestaltungsspielraum zusteht. Diesen kann das Bundesverfassungsgericht, wie es seiner Rolle im gewaltengeteilten Staat entspricht nur „zurückhaltend“ prüfen. Dafür hat sich der Begriff der „Evidenzkontrolle“ herausgebildet.
Das heißt, das Gericht ist nur befugt zu prüfen, ob die geltende Höhe „evident“ oder „offensichtlich“ unzureichend und damit fehlerhaft ist.

Daraus zu schließen, dass Gericht halte die Höhe der Sätze für richtig oder gar verfassungsrechtlich geboten, ist eine durch nichts gestützte Behauptung und für Rechtskundige – vorsichtig gesprochen- „unredlich“.

Was das Lohnabstandsgebot angeht, so ist zunächst einmal festzuhalten, dass dieses sozial- und gesellschaftspolitisch so eingängige Gebot bei der Entscheidung keine Rolle gespielt hat – und schon gar nicht in der Weise, dass die untersten Erwerbseinkommen fest gesetzt seien und die Leistungen nach Hartz IV nur durch entsprechenden Abzug zu berechnen seien.

Das Bundesverfassungsgericht ist anders vorgegangen:

Es hat aus der Würde jedes Menschen das Recht/den Anspruch auf Gewährleistung eines Existenzminimums in physischer Hinsicht( Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit) und auf Mittel zur Pflege der zwischenmenschlichen Beziehungen und Teilhabe an gesellschaftlichen, kulturellen, politischen Leben entwickelt.
Das dafür notwendige Minimum zu unterschreiten, entspräche nicht dem Menschenbild und der Vorstellung des sozialen Zusammenlebens unserer Verfassung. Wer es mit dem Lohnabstandsgebot also ernst meint, wird sich um die Mindestlohnfrage nicht drücken können.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung wahrlich keinen utopischen oder unfinanzierbaren Sozialstaat gefordert. Es hat aber all den Sozialstaatsverächtern die unterste Grenze gezeigt, die einzuhalten ist, wenn unser Staat nicht gegen seine eigenen Prinzipien handeln will.
Der liberale Lord Dahrendorf hat von „sense of belonging“ gesprochen, wenn es um den notwendigen Zusammenhalt einer Gesellschaft geht. Das erfordert Solidarität der Starken mit den Schwachen und nicht deren Ausgrenzung.
Und noch ein Zitat von Lord Dahrendorf mag den einen oder anderen Liberalen zum Nachdenken bringen können:
„keine Gesellschaft kann es sich leisten, 10 Prozent von ihren Chancen auszuschließen, ohne moralischen Schaden zu nehmen… Wenn wir in zivilisierten Gemeinwesen leben wollen, dann müssen wir tun, was wir können, um die Ausgeschlossenen hereinzuholen in die Chancenwelt des sozialen Lebens.“ (Ralf Dahrendorf, Auf der Suche nach einer neuen Ordnung, Seite 89/90.)

Rüdiger Frohn ist ehemaliger Chef des Bundespräsidialamtes und Staatssekretär a.D.

Quelle:  Nachdenkseiten

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Fotoquelle :

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Author Björn Laczay from Moosburg, Germany

Ein Kommentar zu “Nach dem Urteil”

  1. Bernd Wittich sagt:

    Peter Grottian
    Zeit für einen Sturm – was tun die MdB´s in RLP?
    „Auch Die Linke sollte nicht glauben, mit der Forderung eines Regelsatzes von 500 Euro und vollmundigen Solidaritätsadressen ihre Aufgabe erledigt zu haben. Spektakuläre Aktionen ihrer Bundestags- und Landtagsabgeordneten gemeinsam mit Erwerbslosen wären das Mindeste, was man von einer wirklich linken Partei fordern sollte. Wenn der Eindruck entsteht, daß der Machtgewinn den Linken wichtiger ist als der solidarische Kampf mit Menschen, ist der repräsentative Absolutismus im Parteiensystem nicht mehr fern.“
    Hier weiterlesen: http://www.jungewelt.de/2010/02-08/060.php
    ____________________________________________________
    Wo ist DIE LINKE?
    Weg mit Hartz IV? Westerwelle geht in die Offensive und DIE LINKE? Die Linksfraktion in ihrem Antrag an den Bundestag formulierte:
    „3. Die politisch verantwortlichen Instanzen müssen der sozialen Polarisierung, der zunehmenden Verarmung und Ausgrenzung in der Gesellschaft sowie der Entrechtung und Drangsalierung der betroffenen Menschen entschlossen entgegentreten. Hartz IV hat mit der fundamental falschen
    Ausrichtung den Sozialstaat beschädigt und damit die Voraussetzungen für gesellschaftlichen Zusammenhalt und für eine funktionierende Demokratie unterminiert. “
    Ich meine, unsere Partei ist gerade dabei ein wesentliches Thema der politischen Mobilisierung zu verpassen. Proteste, Appelle, campact-Unterschriftensammelei…. bei den Betroffenen und deren Initiativen Verwirrung über die Interpretation. Mag sein, dass eine Fraktion so spricht, aber die Partei braucht eine andere Sprache, eine andere politische Taktik, Aufklärung, Mobiliserung, Agendasetting für Menschenwürde konkret, für ArbeitnehmerInnen und Erwerbslose!
    Zur Bewertung
    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2010/HarzIV_BVerfG_Bewertung_Roth.aspx
    Rainer Roth lesen.
    Unsere Fraktion schrieb:
    „Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Regelleistungen bei Hartz IV ist endgültig klar: Hartz IV ist ein Angriff auf den Sozialstaat und Armut per Gesetz. Die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder bei Hartz IV sind verfassungswidrig und nicht existenzsichernd. Damit ist
    neben der Organisation auch der wesentliche Inhalt des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt worden. Hartz IV ist endgültig gescheitert und muss grundlegend überwunden werden.“

    Stimmt diese Wertung? Hartz IV war nie ein Fehler, sondern Klassenkampf von oben! Auf welchen „herrschaftlichen“ Diskurs lassen wir uns da ein?
    Das BVG-Urteil ein Erfolg linker Politik? Ich sehe ganz andere Gründe und Mechanismen. Diese (zunächst wohl tuende) politische Vereinnahmung macht blind, für neoliberale Strategie!
    Es braucht endlich eine Politik gemeinsam mit den WählerInnen, gemeinsam mit den sogenannten „Betroffenen“.
    Schauen wir auf die Kreise der Partei in RLP oder auf der Landeswebsite, hier spiegelt sich die laue verbale Akrobatik statt der Organisation von Bündnissen und politischer Mobilisierung.
    Auf unserer Landeswebsite (Linke RLP) sieht das so aus:
    „Hartz IV-Regelsätze erhöhen. . Mindestlohn jetzt! Union und FDP bereiten die weitere Demontage des Sozialstaates vor: Denn das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in sein Gegenteil verkehren will nicht nur Vizekanzler Guido Westerwelle (FDP). Guido Westerwelle verhöhnt die Bezieher von Hartz IV: „Spätrömische Dekadenz“ sei der „anstrengungslose Wohlstand“, den viele dem Volk versprächen, holzt Westerwelle durch Zeitungsseiten und Fernsehinterviews….
    DIE LINKE verfolgt ein anderes Konzept: Wir wollen faire Löhne und faire Renten – und wir wollen, dass niemand in Armut und Elend leben muss. Finanzierbar ist das allemal: Das Geld ist vorhanden, es muss nur bei denen abgeholt werden, die es haben. jochen bülow, 15-02-2010“
    http://www.die-linke-rlp.de/?id=1497
    Wo sehen wir etwas vom „Konzept“ der Linken in den Kreisen und im Lande?
    Bündnispolitisch ist nicht der Regelsatz das erste Thema, sondern die Befreiung von der Repression plus Armutsdrohung mit dem „zukünftig rechtmäßigen“ Regelsatz (Gütesiegel Stiftung „Verfassungstest“) bei steigender Arbeitslosigkeit, Verschlechterung der Arbeitsqualität und gesteigerter Arbeitsintensität, bei sinkenden Löhnen!
    Die Linke muss deutlich machen: BügerInnen, beruhigt euch nicht! Menschenwürde beginnt damit für sie einzutreten, demokratisch, praktisch und konkret! Für einen armutsfesten flächendeckenden Mindestlohn. Für eine repressionsfreie Grundsicherung! Für ein selbstbestimmtes, menschenwürdiges Leben und Arbeiten. Für eine radikale Umverteilung von Arbeitszeit und Reichtum!
    Vor über 60 Jahren wurde der Artikel 1 und das Sozialstaatsgebot in das Grundgesetz geschrieben. Deren Umsetzung unter heutigen Bedingungen in eine lebendige Verfassungswirklichkeit ist der Kern der politischen Auseinandersetzung, die auf der Tagesordnung steht. In der Tat ist durch die politische Beteiligung des Volkes außerparlamentarisch und auf den Straßen der Republik ein
    neuer Sozialstaat zu fordern, ein Staat der privaten Reichtum begrenzt, ein Staat der allen Menschen
    gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, ein Staat der der Herausbildung neuer gesellschaftlicher Verhältnisse, eines neuen Verständnisses von notwendiger Arbeit, von neuen Formen der Mitbestimmung und der Eigentumsrechte nicht machtpolitisch entgegen steht, sondern Zukunftsgwinn und menschliche Sicherheit umfassend fördert. Das wäre dann vielleicht auch der Weg zu einer Gesellschaft mit „sozialistischen Zügen“.
    Bernd Wittich Ludwigshafen, 17.
    Februar 2010

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