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Merkel und Demokratie

Erstellt von Redaktion am Dienstag 10. Juli 2012

ESM, Fiskalpakt und die Demokratie in unserem Land

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vom MdB Michael Leutert aus Sachsen:

Wie ist es eigentlich um das Demokratieverständnis der Regierenden in diesem Land bestellt, wenn bereits vor der Abstimmung des Bundestages über ein Gesetz das höchste Gericht des Landes beim Bundespräsidenten vorstellig werden muss, um ihn zu bitten, das Gesetz so lange nicht zu unterzeichnen, bis das Gericht dessen Verfassungskonformität geprüft habe? Nichts anderes ist Ende Juni vor der Abstimmung zum Euro-Rettungsschirm ESM und dem europäischen Fiskalpakt geschehen.

Angesichts der Konsequenzen, die ESM und Fiskalpakt beinhalten, ist es erstaunlich, wie wenig öffentlicher Protest sich im Vorfeld der Abstimmung regte. Immerhin haben die Gesetze nicht weniger als die Beschneidung der Rechte des von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Parlaments in dessen wichtigster Disziplin, dem Haushaltsrecht, zum Inhalt. Defizitstaaten sollen demnach künftig ihre nationalen Haushalte der europäischen Kommission und dem europäischen Rat zur Genehmigung vorlegen müssen. Dieser Abgabe nationaler Hoheitsrechte eines demokratisch legitimierten Parlaments steht aber keine demokratische Legitimation jener Gremien auf europäischer Ebene gegenüber. Damit würde eine Schuldenbremse als Ausdruck einer ideologisch bornierten Finanzpolitik nun auch auf europäischer Ebene installiert und auf dieser überwacht, die selbst keiner Überwachung unterliegt. Die Folge: Ob finanzpolitische, sozialpolitische oder wirtschaftspolitische Entscheidungen: Die Wählerinnen und Wähler könnten nur noch begrenzt Einfluss nehmen. Begründet wird dies mit dem europäischen Krisenszenario, dass angeblich kein anderes Handeln zulasse. Zudem ist eine Überprüfung der Mechanismen schlicht nicht vorgesehen. Die Gesetze sollen unumkehrbar sein.

Aus diesen Gründen klagt DIE LINKE im Bundestag gegen ESM und Fiskalpakt. Nach unserer Überzeugung sind sie nicht nur politisch falsch, sondern auch mit dem Grundgesetz unvereinbar. Dass dazu ein Eilantrag und eine Intervention des Bundesverfassungsgerichts beim Bundespräsidenten notwendig war, die Überprüfung der Gesetze abzuwarten, wirft ein bezeichnendes Licht auf das Demokratieverständnis der Bundesregierung. Der Zeitplan zur Verabschiedung und In-Kraft-Setzung der Gesetze war so eng, dass weder ausreichend Zeit zur Prüfung durch die Abgeordneten, noch Zeit für seine Überprüfung durch das Verfassungsgericht blieben. Das Grundgesetz sieht eine Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative vor. Hier hat die oberste Exekutive gezeigt, wie ernst sie die beiden anderen nimmt: Leider nicht so ernst.

SPD und Grüne, auf deren Stimmen die Bundesregierung für die notwendige Zweidrittel-Mehrheit angewiesen war, verhielten sich wie immer. Zunächst verknüpften sie ihre Zustimmung an zahlreiche Bedingungen, dann drohten sie zwischenzeitlich sogar mit Ablehnung. Am Ende gaben sie sich mit kleinen Kompromissen und Absichtserklärungen, die in keinem Verhältnis zu den Auswirkungen der Gesetze stehen, zufrieden. Von einem Altschuldentilgungsfond für ärmere Länder, wie ihn beide Parteien anfangs gefordert hatten, war nun nicht mehr die Rede.

So bleibt lediglich DIE LINKE, von konservativer Seite oft genug als extremistisch gebrandmarkt, als Verteidigerin der im Grundgesetz verankerten Rechte des Parlaments. Und es bleibt ein Bundesverfassungsgericht, dass immer häufiger die Rechte des Parlaments gegenüber der Bunderegierung stärken muss. Eine bemerkenswerte Allianz.

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