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RENTENANGST

Mein Rentenkonzept für alle

Erstellt von Redaktion am Samstag 16. Februar 2019

„Steuerfreie Sockelrente“ für ALLE

Von Stefan Weinert / Ravensburg

Zur öffentlichen Diskussion und eventueller Zustimmung ( = Unterschrift für diese Petition)

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Das bisherige deutsche Rentenkonzept wird nicht abgeschafft, sondern ergänzend durch Einführung eines Sockelbetrages für alle und den Wegfall der Steuerpflichtigkeit für alle geändert. Zwar passt dieses Konzept nicht ganz auf einen Bierdeckel, zumindest aber auf zwei übersichtliche DIN-A4-Seiten.

Die bisher nach den Rentenpunkten berechnete Rente wird von staatlicher Seite für den einzelnen Arbeitnehmer dahin gehend ergänzt, dass er für jeden vollen Monat, den er in seiner Lebenszeit rentenversicherungspflichtig gearbeitet hat, bzw. für Zeiten, wo Rentenbeiträge [auch durch andere] gezahlt wurden (dazu gehören auch die Erziehungsjahre (siehe Mütterrente), bezahlten Urlaubstage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Tage an denen Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld I gezahlt wurde) vom Staat einen Sockelbetrag von 1 Euro zusätzlich erhält. Dabei spielen weder die Höhe des einst gezahlten Monatslohnes, noch die Höhe des monatlichen gezahlten Rentenversicherungsbeitrages eine Rolle.

Der Mindestzuzahlungsbetrag auf die monatliche Rente seitens des Staats beträgt dabei 120 Euro (120 Monate = 10 Jahre gearbeitet), der Höchstbetrag beläuft sich auf 504 Euro ( 504 Monate = 42 Jahre gearbeit).

Diese Regelung gilt für jede/n zum Zeitpunkt des Inkraftretens dieses Rentenkonzeptes lebende/n Rentner/in ab dem Tag des Inkrafttretens. Vom Staat verordnete Rentenerhöhungen (meist zu 1.7. eines Jahres) gelten für den Gesamtbetrag.

Wichtiger Baustein des hier zur Diskussion gestellten Rentenkozeptes ist, dass sowohl die durch Arbeitnehmertätigkeit (Lohn und Gehalt) erworbene Rente, als auch der vom Staat gezahlte Sockelbetrag (siehe oben) generell und grundsätzlich steuerfrei sind.  

Wer die Rente versteuert, der muss – von der Logik und der Gerechtigkeit her  – auch das Krankengeld und Arbeitslosengeld I versteuern, denn beide sind, wie auch die Rente, Versicherungsleistungen  Das geschieht aber nicht. Sie unterliegen nur dem so genannten „Progressionsvorbehalt“. D.h. sie wirken sich lediglich auf die Höhe des Steuersatzes für das zu versteuernde Einkommen aus.

Durch den gezahlten Sockelbetrag (bei 35 Arbeitsjahren läge er bei 420 Euro) würden Millionen von bisherigen steuerfreien „Kleinrentnern“ auf einmal steuerpflichtig, was das Anliegen des Sockelbetrages konterkarieren würde.

Finanziert wird das vorgeschlagene Rentenkonzept (zu zahlender Sockelbetrag und Wegfall von Rentensteuern) aus einem Fond, der aus Überschüssen der Rentenversicherungsanstalten, der Krankenkassen, der Agentur für Arbeit, so wie aus dem weiteren Staatshaushalt gespeist wird.

Nachdruck, Vervielfältigung und Weiterverbreitung nur mit Quellenangabe!

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Grafikquelle     :     Stefan Weinert – (cc) Privat

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