Mein Kapital gehört mir
Erstellt von DL-Redaktion am Freitag 28. Januar 2011
Mit der seltsamen Steuergesetzgebung
dieses Landes beschäftigt sich ULRIKE HERRMANN im FREITAGSCASINO: Warum nur werden Steuergeschenke für die Wohlhabenden nicht erfasst?
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Für alles gibt es eine Umfrage, also auch diese: Selbst Führungskräfte und „Entscheider“ sind häufig überfordert, wenn sie die Steueranlage KAP ausfüllen sollen. Das dürfte alle Nichtmanager trösten, die ihre Steuererklärung ebenfalls nicht verstehen.
Dabei hat sich die Steuerverwaltung sogar um größtmögliche Transparenz bemüht: Mit der Steueranlage KAP werden die KAPitalerträge erfasst. Das ist doch logisch – und klingt nur zufällig nach Stamokap.
Kapitalerträge sind Zinsen, Dividenden und auch Spekulationsgewinne. Seit 2009 genießen sie ein besonderes Privileg: Per „Abgeltungsteuer“ müssen nur noch pauschal 25 Prozent ans Finanzamt abgeführt werden. Zuvor galt auch für Kapitalerträge eine progressive Besteuerung bis zu maximal 45 Prozent.
Verschwundene Milliarden
Die Abgeltungsteuer ist eine Revolution, denn mit ihr wurde das eherne Prinzip der „synthetischen Besteuerung“ aufgegeben. Früher galt schlicht: Jedes Einkommen ist gleich zu besteuern – egal ob es Löhne, Mieten, Zinsen, Dividenden, Unternehmensgewinne oder Einkünfte von Selbstständigen sind. Doch seit 2009 sind Kapitalbesitzer besser gestellt. Zinsmillionäre haben nun einen niedrigeren Steuersatz als Normalverdiener, deren Grenzsteuersatz schnell 35 Prozent erreichen kann.
Quelle: TAZ >>>>> weiterlesen
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Grafikquelle :Öffentlich-rechtliche Lasten