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Linkes Teilen macht Spaß?

Erstellt von Redaktion am Donnerstag 21. November 2013

Mit wem teilen Wagenknecht unhd Lafontaine ?

Ein Schriftstück in welchen von den Linken in NRW die Kriterien für die Aufstellung ihrer Wahllisten für die Kommunalwahlen im kommenden Jahr empfohlen werden. Dabei fällt ins besondere als erstes aus, dass wenn es um das liebe Geld geht auch auch angehende Linke plötzlich ihre Satzung lesen und auch verstehen können, was ja bekanntlich in vielen anderen Fällen weniger der Fall ist.

Wobei den letzten wieder einmal die Hunde beißen, denn auch in der Gerechtigkeitspartei haben es viele Mandatsträger aus den Bundes- oder Landtagen nicht nötig auch hier mit einem guten Beispiel voranzugehen. Denn gerade dort, wird immer wieder auf die mangelnde Zahlungsfreude hingewiesen. Auch wird es für viele der Mandatsträger in den Gemeinde- und Stadträten schwer erklärbar sein, wenn gerade sie, die in der Partei laut Satzung gar keine Existenzberechtigung haben auch noch zahlen sollen.

Es dürfte den Listenbewerbern überwiegend auch bekannt sein, dass die Partei in vielen Landesteilen gar nicht mehr über das Personal verfügt um den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen nachkommen zu können. So wissen sicher auch diese BewerberInnen das in NRW nach den letzten Kommunalwahlen von 520 Mandatsträgerinnen 110 lange „das weite gesucht“ haben.

In Westdeutschland sind im gleichen Zeitraum annähernd 200 Fraktionen der Linken zerfallen und dieses mit Sicherheit nicht weil sich die Partei sich um Diese entsprechend gekümmert hat. Die Linke galt doch noch nicht einmal in den eigenen Reihen als die Partei der „Kümmerer“, sondern immer nur als die der „Meckerer“

„Teilen macht Spaß“ dieser Werbespruch in einer Partei, in der viele Mandatsträger aus den Bundes- und Landtagen auch noch in Kreis- und Stadträte sitzen da sie die Hälse finanziell nicht voll genug bekommen können. Sie zusätzlich noch als Vorstände, oder in Festanstellungen bei wiederum übergeordnete MandatsträgerInnen, und dann auch über die Schiedskommissionen abkassieren. Die fehlende Qualität dieser Arbeitsweisen zeigt sich dann ja auch an den desolaten Zustand der Partie.

Kassieren, kassieren, die Arbeit kann dann von den Außenparlamentariern erledigt werden. Letztendlich aber sind alle Ortsverbände auf das Wohl und Wehe aus ihren Kreis- Verbänden abhängig was schon einmal als erster Reibungspunkt auf unterster Ebene gilt. Diese dort entstehende Unzufriedenheit schaukelt sich dann hoch bis in die oberste Führungsebene. Zufriedenheit fängt unten an und nicht oben und ist ein deutlicher Hinweis auf eine mangelnde Fähigkeit zur Menschenführung.

Kriterien zur Listenaufstellung Kommunalwahl 2014

Nach der Kommunalwahl in NRW 2009 waren wir flächendeckend in den kommunalen Parlamenten vertreten. Durch Abgänge aus unseren Fraktionen und Gruppen haben wir größere Verluste hinnehmen müssen.

Die Gründe für die Verluste sind vielschichtig. Ein Streitpunkt neben den persönlichen Auseinandersetzungen war auch oft die Entrichtung von Mandatsträgerabgaben an den Kreisverband. Die Landesfinanzordnung sieht als Richtschnur dabei 50 % der Bezüge vor. In einigen Kreisverbänden sind abweichend davon eigene Regelungen geschaffen worden, sowohl für die MandatsträgerInnen insgesamt als auch für individuelle Lösungsansätze.

In vielen Kreisverbänden startete die Diskussion über die Mandatsträgerabgaben erst nach der Kommunalwahl. Dies ist nach allen Einschätzungen zu spät.

Zur Vorbereitung der Aufstellung der Listen zur nächsten Kommunalwahl 2014 sollte die Diskussion in den Kreisverbänden früher beginnen. Dazu gab es die Anregung, aus Sicht der KreisschatzmeisterInnen eigene Kriterien und Handreichungen zu schaffen. Diese sollen ergänzend bei der Aufstellung mit diskutiert werden. Wichtig ist, dass auch hier die Last nicht nur auf den Schultern der KreisschatzmeisterInnen liegt, sondern der gesamte Kreisvorstand und die Mitglieder des Kreisverbandes diese Kriterien mitdenken.
Wichtig ist zunächst der formale Akt der Vereinbarungen zwischen MandatsträgerInnen und Kreisvorstand. Dazu liegen den Kreisverbänden verschiedene Formulierungen vor.

Was ist dabei noch zu beachten?

Laut unserer Satzung sind die Kreisverbände die kleinste Einheit mit eigener Kassenführung und eigener Finanzplanung. Davon unabhängig können Kreisverbände in ihrer Finanzplanung Budgets für Stadt- und Ortsverbände bereitstellen

Vereinbarungen mit den KandidatInnen müssen mit den Kreisvorständen getroffen werden. Deshalb müssen die Vereinbarungen zwischen Kreisvorstand und KandidatInnen auf den Listen zum Kreistag getroffen werden, aber auch mit den KandidatInnen auf den Listen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bzw. auf den Listen für die Bezirksvertretungen. Dabei können und sollen die Orts- und Stadtverbände einbezogen werden, verabredet wird aber zwischen Kreisvorstand und den KandidatInnen. Abweichende Regeln oder mögliche individuelle Sondervereinbarungen können ebenfalls nur von den Kreisvorständen oder den Kreismitgliederversammlungen vereinbart werden.

Darüber hinaus sollte bis zur Kommunalwahl 2014 Einverständnis in den Kreisvorständen erzielt werden, dass GenossInnen, die bisher auf unseren Listen kandidiert haben und dies 2014 wieder anstreben, auch daran gemessen werden, inwieweit sie den Regelungen aus der Finanzordnung entsprochen haben.

Es reicht nicht, dies kurz vor der Listenaufstellung anzukündigen. Das Kriterium „MandatsträgerInnenabgaben entsprechend der Finanzordnung bzw. der Vereinbarung ordnungsgemäß an den Kreisverband abgeführt“ sollte ein wichtiges Kriterium bei der Listenaufstellung sein. Dies erst bei der KandidatInnenbefragung abzufragen, ist zu spät. Deshalb gehört dies Kriterium auch in das Umfeld der politischen Einordnung von MandatsträgerInnen in ihre Kreisverbände (Frage: was ist die Partei Dir wert).

Bei der Kalkulation der Wahlkampfkosten muss klar sein, dass die Partei den Wahlkampf durch die MandatsträgerInnenabgaben maßgeblich finanzieren muss.

Quelle: Die Linke

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Fotoquelle: Wikipedia – Caption continues: Snaped (i.e., snapped) at the White House today.

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Ein Kommentar zu “Linkes Teilen macht Spaß?”

  1. [bremer] sagt:

    Von den 64 „neuen“ (eigentlich nur 12) MdBs der Linksfraktion haben 29 kein zweites Mandat oder Amt.
    Aber das bedeutet, 35 MdBs haben „nebenbei“ folgende Ämter oder Mandate:
    12x Bundesvorstand
    12x Landesvorstand
    4x Kreisvorstand
    3x Landtag
    10x Kreistag/Stadtrat oder Landrätin

    Teilen macht Spass! – Oder die Linke hat ein „Personalproblem“. 😉

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