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Linke Schiedskommission

Erstellt von DL-Redaktion am Freitag 2. März 2018

Adolf Loch aus der Partei DIE LINKE ausgeschlossen!

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Quelle  :   Scharf – Links

Von Jürgen Straub

Die Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE hat einstimmig den Parteiausschluss von Adolf Loch bestätigt. Damit hat das oberste Organ der innerparteilichen Rechtsfindung die Grenzüberschreitung des vormaligen LINKE-Mitglied Loch geahndet und klargestellt, dass es keinem Parteimitglied gestattet sein darf, gegen die eigene Partei zu agieren. Adolf Loch und Thomas Schaumburger hatten in ihrer Gegnerschaft zu Tomas Lutze (MdB) versucht die Landesliste der Partei DIE LINKE zu verhindern. Dazu wurde vor dem Landgericht Saarbrücken geklagt und auch die Landeswahlleiterin bemüht. Als Beides scheiterte, haben Loch und Schaumburger im Bundestagswahlkampf aktiv gegen die Partei gearbeitet und das Wahlergebnis für DIE LINKE im Saarland negativ beeinflusst.

Jürgen Straub, als Antragsteller und Verfahrensbeteiligter erwartet nun, dass die Bundesschiedskommission auch im Fall Thomas Schaumburger, den von der Landesschiedskommissionausgesprochene Parteiausschluss bestätigt.

Jürgen Straub
Basisorganisation
DIE LINKE Saarbrücken

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Namensnennung: Martin Bahmann aus der deutschsprachigen Wikipedia

 

 

6 Kommentare zu “Linke Schiedskommission”

  1. Jürgen Hiehn sagt:

    … und das Ausschlussverfahren gegen die ehem. Landesvorsitzende MdL Schramm wurde abgewiesen!

  2. MeineMeinung sagt:

    Gute Arbeit der Landesschiedskommission Saar.

  3. Daarler sagt:

    Die Schiedskommission im Bund lässt sich von dem Genossen Schaumburger auf der Nase herum tanzen. Sie gewährt eine Fristverlängerung nach der anderen 😐

  4. Saarbrigger sagt:

    #3
    Bemerkenswert ist, dass RA Helge Gilcher sich erst nach Monaten bei der Bundesschiedskommission als Bevollmächtigter bestellte, obwohl Schaumburger schon im Dez. 2017 Beschwerde eingelegt hatte!!!!

  5. Freischwimmer sagt:

    Keine Neuigkeiten von der Rechtsanwaltskammer?

  6. Ludwig sagt:

    In einem Verfahren vor einem staatlichen Gericht dürfen die Parteien da Dokumente „unterschlagen“, die zur Sachaufklärung dienen?

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