LEYEN I – SANKTIONEN
Erstellt von Redaktion am Donnerstag 22. November 2012
Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen
Liebe Freunde, liebe Mitglieder, liebe Interessenten
der BbG (Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen)
Inzwischen sind tatsächlich schon 3 Wochen vergangen, in denen Ralph Boes öffentlich hungert.
Politische Reaktionen kamen bisher erst wenige. Hauptsächlich von den Linken und den Grünen. Die meisten schweigen noch. […] Die neusten Infos zur Aktion sind inzwischen fast stündlich unter
http://www.wir-sind-boes.de/newsticker.html
zu finden.
Ralph Boes schreibt täglich auf seiner Webseite über sein Befinden. www.grundrechte-brandbrief.de unter Infos/Berichte.
Es geht ihm noch recht gut auch wenn er schon etliche Kilo abgenommen hat, da er sich an Fastenregeln hält.
Wir möchten allen Unterstützern an dieser Stelle herzlichst danken! Für die vielen Spenden und all die Anschreiben an Politiker und Verantwortliche. Auch unser Aktions-team ist hier sehr fleißig. Es werden Zettel verteilt, Kreidesprüche gemacht, Mahnwachen gehalten… viele Neue kommen dazu.
Auch Unterstützer aus Erwerbslosenverbänden, HartzIV-Kampagnen usw. schließen sich an, die nicht unbedingt für ein BGE sind.
Es gilt mit dieser neuen Situation umgehen zu lernen. Wir betrachten den Einsatz für die Abschaffung der Sanktionen als ersten wichtigen Schritt zur Befreiung der Menschen und ein BGE. Manche haben andere Konzepte, was uns jetzt nicht entzweien darf.
Sehr positiv ist, dass das Thema Menschenrechte, Grundgesetz und Sanktionen jetzt verstärkt Aufmerksamkeit bekommt. Ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung, der fröhlich darüber berichtet, dass innerhalb des letzten Jahres über 1 Mill.(!) Saktionen ausgesprochen worden, hat die Debatte erneut angefacht. An dieser Stelle deshalb hier auch der Aufruf der Redaktion „Report Mainz“, die über Sanktionen berichten wollen:
Für die kommende Ausgabe des ARD Politikmagazins REPORT MAINZ (Dienstag, 4. Dezember, 21:45 Uhr im ERSTEN) arbeite ich an einem Bericht zum Thema „Totalsanktion gegen ALG II – Empfänger“. Corinna Scheller, die Büroleiterin von Wolfgang Neskovic hat mir empfohlen, mich dazu auch bei Ihnen zu melden.
Für die ARD hatte ich bereits 2010 die Dokumentation „Abgestempelt? – Leben mit Hartz IV“ (45 Minuten) gemacht und zuvor den Film „Herr Dinse wird obdachlos“ über einen Analphabeten, der so lange von seiner ARGE sanktioniert wurde, bis er seine Wohnung verlor:
http://www.swr.de/report/-/id=233454/did=4415336/pv=video/nid=233454/1o7hqxh/index.html
Nun suche ich nach weiteren Betroffenen, die vom Jobcenter zu 100 % sanktioniert wurden und die deshalb aktuell kein ALG II erhalten. Ein solcher „Fall“ (am besten eine Familie) ist die Voraussetzung für einen solchen Film. Von Hern Boes habe ich gelesen. Seine Aktion ist zwar interessant, aber als „echter“ Betroffener würde er natürlich nicht durchgehen. Deshalb meine Frage an Sie:
Könnten Sie mir einen Kontakt zu jemandem vermitteln, der total sanktioniert wurde?
Und noch eine Bitte: Wir haben auch gehört von Menschen, die auf Hartz IV angewiesen sind und gleichzeitig Familienangehörige pflegen. Kennen Sie jemanden, der trotzdem vom Jobcenter zu einem Mini-Job, einer Schulung oder ähnlichem gezwungen wird?
Wir müßten in der kommenden Woche drehen und hoffen, dass Sie uns möglichst bald eine Rückmeldung geben könnten.
Ich würde mich freuen, wenn Sie uns unterstützen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
[..]
SÜDWESTRUNDFUNK /ARD
Die Bürgerinitiative rät: Bitte wendet euch direkt an die
Herzliche Grüße
Diana Aman – BbG
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Grafikquelle : Logo (BIEN/Deutschland)
Donnerstag 22. November 2012 um 14:48
Man kann es kaum fassen: das Bundesverfassungsgericht stellt die Höhe des Mindeseinkommens fest, damit Betroffene wenigstens ansatzweise ein „menschenwürdiges“ Leben führen können. Dass dieses Minimum anschließlich künstlich wieder klein gerechnet wurde, gehört zum fehlenden Respekt vor der Menschenwürde der Betroffenen und vor dem BVG als höchster Rechtsinstanz.
Trotz BVG-Beschluss erlaubt sich der BVundestag, Hartz-4-Gesetze zu erlassen, die auch dieses – eigentlich ja allerunterste – Minimum einschränken und bis auf NULL kürzen. Ein klarer Verstoß gegen die Verfassung und gegen einen BVG-Beschluss! Die – eindeutig verfassungswidrige – Handlungsweise lässt auf notorische Verfassungsfeinde schließen, die also im Parlament, in der Regierung und in den ausführenden Ämtern des „Bundesarbeitsamtes“ sitzen. Weshalb werden diese also nicht vom Verfassungsschutz überwacht? Weshalb nicht strafrechtlich verfolgt? Oder sind alle Genannten, obwohl vorsätzlich handelnd, strafrechtlich nicht verantwortlich? Weil strafunmündig? Oder weil hier gnädig das Gewohnheitsrecht greift?
Wenn das Grundgesetz ein Widerstandsrecht erlaubt, das bis zur Wiederstandspflicht reicht, stellt sich die Frage: wer wäre berechtigt, von diesem Recht Gebrauch zu machen, und wer wäre sogar verpflichtet? Müssten wir Bürger nicht täglich gegen die Verletzung unserer Verfassung protestieren? Oder ist unser „Vaterland“, der freiheitliche demokratische Rechtsstaat BRD längst in eine besondere Form des „Faschismus“ (was sonst?) gekippt?