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RENTENANGST

Leyen I

Erstellt von Redaktion am Montag 6. Dezember 2010

vormals Hartz IV

Uns erreichte heute ein Rundbrief von Frieder Claus, Diakonie Stuttgart,

Diakonisches Werk Württemberg
Heilbronnerstr. 180, 70191 Stuttgart
Referat Wohnungslosenhilfe und Armut

welcher sich mit dem neuen Gesetzentwurf des Leyen I – Gesetzes befasst.

1. Der Bundestag hat am 3.12.10 den Gesetzentwurf zum neuen Regelbedarf und den Änderungen (Verschärfungen) im SGB II + XII verabschiedet und der breiten Kritik im Anhörungsverfahren mit weitgehend nur redaktionellen Änderungen nicht entsprochen. Am 17.12.10 findet die Abstimmung im Bundesrat statt, wo Schwarz-Gelb keine Mehrheit mehr hat. Nach Ankündigung der Opposition wird der Gesetzentwurf dort vermutlich abgelehnt und in die Vermittlung gehen. In diesem Fall ist mit einem Inkrafttreten bis Ende 2010 nicht mehr zu rechnen. Die Regierung will die Regelsatzerhöhung um 5 € möglicherweise mit einer Verordnung zum 1.1.2011 umsetzen.
Im Vermittlungsverfahren können nur noch die gestellten Änderungsanträge berücksichtigt werden. Einen aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens und der Änderungsanträge finden Sie unter http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2010/32485891_kw48_angenommen_abgelehnt/index.html.

2. Massive Unterschreitung des Existenzminimums droht
Wenig hingewiesen wurde bislang auf eine Verschärfung bei der Gewährung und Rückzahlung von Darlehen (§ 42a SGB II-E) und der Aufrechnung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen (§ 43 SGB II-E):
a) Darlehen werden nur noch gewährt, wenn der Bedarf weder durch Schonvermögen (Alter x 150 €), Schonvermögen der Kinder, Ansparfreibetrag (750 €) noch auf andere Weise gedeckt werden kann. Neben einer neuen Sippenhaft von Kindern für Schulden ihrer Eltern wird dies auch den letzten Vermögensschutz beseitigen, sobald eine Notlage eintritt. Die Gewährung von Darlehen wird sich durch Prüfungen vorrangiger Möglichkeiten erschweren.
b) Dies betrifft alle Formen von Darlehen:
– Eigentümerdarlehen bei Instandhaltung und Reparatur (§ 22 Abs. 2 S. 2 SGB II – E)
– Kaution (§ 22 Abs. 6 S. 3 SGB II – E)
– Wohnraumsicherung b. Miet-/Energieschulden (§ 22 Abs. 8 SGB II – E)
– Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (§ 16e Abs. 2 SGB II)
– Unabweisbarer Bedarf (§ 24 Abs. 1 SGB II – E)
– Darlehen z. Existenzsicherung (§ 24 Abs. 4 SGB II – E)
– Darlehen, wenn sofortiger Verbrauch oder Verwertung von Vermögen
nicht möglich oder besondere Härte bedeuten würde (§ 24 Abs. 5 SGB II-E)
– Darlehen für Auszubildende bei besonderer Härte (§ 27 Abs. 4 SGB II – E)
c) Eine Darlehensrückzahlung wird jetzt für alle Darlehen mit starr 10% des maßgebl. Regelbedarfs gefordert. Ausnahme sind nur noch Darlehen nach § 24(5) und 27(4) SGB II-E. Bislang durfte der Alg-II-Bedarf wegen der Darlehenstilgung nicht unterschritten werden (mit Ausnahme von Darlehen wegen unabweisbarem Bedarf nach § 24(1) und dort waren 10% eine Obergrenze). Damit wird das neue „Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“ in vielen Fällen unterschritten werden! Ein gravierender Widerspruch zu § 51(2) SGB I.
d) Eine Übergangslösung wurde nicht festgesetzt. Damit müssen ab Inkrafttreten des Gesetzes Tilgungen von 10% des maßgeblichen Regelbedarfs festgesetzt werden, auch für bereits gewährte Darlehen. Dies wird insbesondere viele Hilfeempfänger mit bislang tilgungsfreien Kautionsdarlehen rückwirkend treffen. Wegen der Höhe dieser Kautionsdarlehen wird der Regelbedarf über längere Zeit auf 90% abgesenkt. Damit entfällt mittelfristig ungefähr der Betrag, der für Ansparungen notwendig ist, es entsteht somit eine Schuldenfalle.
e) Ähnliches gilt für die Aufrechnung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen (§ 43 SGB II-E). Diese war bislang auf „bis zu 30%“ und die Fälle beschränkt, wenn der Rückforderungsanspruch aufgrund falscher oder grob fahrlässig unrichtiger Angaben, also Lügen, entstanden ist (§ 43 S. 2 SGB II). Nunmehr wird die Aufrechnungsbefugnis ohne Ermessen mit starr 10% / 30% gestaltet und ist gegen jede Person zu richten, gegen den die Behörde einen Aufrechnungsanspruch hat. Dies betrifft auch „Sonstige Rückforderungen nach § 50 SGB X“ und Fälle, in denen sich das Jobcenter „verrechnet hat“. Damit kann das Existenzminimum noch einmal um 30% unterschritten werden.
f) Es gibt keine Regelung für eine Begrenzung der beiden Aufrechnungen. In der Praxis ist somit mit massiven Problemen ungesicherter Existenz zu rechnen, wenn etwa eine Darlehensaufrechnung von 10% mit einer Aufrechnung von Ersatzansprüchen mit 30% und im schlimmsten Fall mit einer zusätzliche Sanktion mit 30%/60%/100% zusammen trifft. (Muss dann bei minus 140% draufgezahlt werden?)

3. Eine hochrangige Riege von Armutsforschern und Sozialwissenschaftlern im „Frankfurter Kreis Armutsforschung“ hat zu dem Gesetzesentwurf Stellung genommen und vielfache Rechts- und Verfassungsverstöße festgestellt (s. Anlage). Als Fazit wird gefordert, dass eine Revisionsklausel in den Gesetzesbeschluss aufgenommen wird. Sie soll vorsehen, dass im Jahr 2011 weitere Alternativrechnungen unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vorgenommen und die zunächst beschlossenen Regelleistungen revidiert werden können.

Anmerkung
Im Sport gibt es die rote Karte und Platzverweis für den, der einen bereits am Boden Liegenden nochmals attackiert. Den Machern dieses Gesetzes gehört in diesem Sinne rote Karte und Platzverweis.

4. Langzeitstudie „Deutsche Zustände“: Rohe Bürgerlichkeit und soziale Vereisung
Seit 2002 untersuchen Wissenschaftler in einer Langzeitstudie die Ausmaße, Entwicklungen und Ursachen von Vorurteilen in Deutschland. Aktuell haben die Forscher die Folgen der Wirtschaftskrise unter die Lupe genommen – und dabei eine „deutliche Vereisung des sozialen Klimas“, rohe Bürgerlichkeit und einen zunehmenden Klassenkampf von oben beobachtet. Die Feindbilder in einer durchweg wirtschaftlich geprägten Gesellschaft seien Muslime und „wirtschaftlich Nutzlose“.

Ausführlich Informationen hierzu finden sie auf nachfolgenden Links

* http://www.tagesschau.de/inland/studierechtsextremeeinstellungen100.html

* http://www.tagesschau.de/ausland/rechtspartei100.html

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Grafikquelle  : Twitter — 

MrBadGuy5270

@MrBadGuy5270

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