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RENTENANGST

„Lebenslange Abstrafung“

Erstellt von Redaktion am Sonntag 19. Dezember 2021

Stand die SPD nicht für viele Verrücktheiten dieses Landes bereit ?

Quelle:    Scharf  —  Links

Von Kathrin Hedke

Der Radikalenerlass von 1972 hat linke Lehrkräfte aus dem Beruf gedrängt. Zum 50. Jahrestag rücken die Betroffenen ihre Forderung nach Rehabilitierung in den Fokus.

Obwohl sein Berufsverbot lange zurückliegt, trifft es den Pädagogen jetzt im Ruhestand noch einmal mit voller Wucht. „Insgesamt durfte ich zwölf Jahre nicht als Lehrer arbeiten“, berichtet Matthias Wietzer aus Hannover. „Das wirkt sich stark auf mein Ruhegehalt aus: Ich bekomme mehrere hundert Euro weniger im Monat.“ Dabei hat er sich nie etwas zuschulden kommen lassen. Nach dem zweiten Staatsexamen in den 1970er-Jahren wusste der junge Lehrer schon, an welche Schule er kommen sollte und plante bereits die Klassenfahrt. Doch statt einer Einladung zur Vereidigung erhielt er eine Vorladung zur Anhörung. Der Vorwurf: Als Student habe er 20 D-Mark an die DKP-Zeitung gespendet, an fünf Versammlungen teilgenommen und Wahlplakate „an einer genehmigten Werbefläche“ aufgehängt.

Über drei Stunden lang wurde der Pädagoge im niedersächsischen Innenministerium verhört. „Es kam mir vor wie aus einem Roman von George Orwell“, sagt Wietzer. Seine Berufspläne wurden jäh zerstört: Statt als Klassenlehrer zu arbeiten, war er fünf Jahre arbeitslos, putzte Fenster, betreute Kinder in einer Kirchengemeinde und fuhr Taxi. Zwar wurde er später noch zum Beamten auf Lebenszeit ernannt und arbeitete viele Jahre an einer Grund- und Hauptschule in Langenhagen. Das Land Niedersachsen verlieh ihm zum Abschied „für die langjährigen treuen Dienste“ eine Dankesurkunde. Doch die Lücke im Lebenslauf zeigt sich jeden Monat auf dem Konto. Um besser über die Runden zu kommen, jobbte der 70-Jährige zunächst in einem Baumarkt, aktuell erteilt er Nachhilfe in einer Schule.

Aus dem Schuldienst gedrängt

Dramatisch sind die Folgen vor allem für jene, die damals komplett aus dem Schuldienst gedrängt wurden. „Viele leben in bitterer Armut“, sagt der Sprecher der Initiative „Weg mit den Berufsverboten“, Klaus Lipps. Zum 50. Jahrestag des sogenannten Radikalenerlasses von 1972 rückt die Initiative ihre Forderung nach Rehabilitierung und Entschädigung wieder in den Fokus, unter anderem mit einer Petition. Außerdem ist am 28. Januar 2022 eine große Veranstaltung in Berlin geplant. „Uns wurde so viel Leid zugefügt“, betont Lipps. „Da ist eine Entschuldigung bei uns und unseren Familien nicht zu viel verlangt.“ Zudem sei eine finanzielle Wiedergutmachung dringend geboten.

Darum geht es Matthias Wietzer jetzt in erster Linie. „Durch unsere Aktionen haben wir schon gute Erfolge erzielt“, meint der ehemalige Personalratsvorsitzende. So habe sich unter anderem der Landtag in Niedersachsen für das Unrecht entschuldigt. Auch in Berlin habe das Abgeordnetenhaus kürzlich eine Resolution mit ein paar Worten des Bedauerns verabschiedet. „Aber das war’s dann auch und alle kehren zur Tagesordnung zurück“, klagt Wietzer. „An eine Wiedergutmachung will niemand ran.“ Seine Nachteile bei der Altersversorgung empfindet der Lehrer als „lebenslange Abstrafung“.

Eine Ausnahme ist Dorothea Vogt: Die Lehrerin arbeitete in den 1970er-Jahren an einem Gymnasium in Jever in Friesland, war Mitglied der DKP, aktiv in der Bewegung gegen Neofaschismus und in der Friedensbewegung. Als Beamtin auf Lebenszeit habe sie sich relativ sicher gefühlt, berichtet die 71-Jährige, zumal sie aus ihrer politischen Überzeugung nie ein Geheimnis machte. Doch 1980 wurde gegen sie wegen des Verdachts eines Dienstvergehens ermittelt, was zu ihrer Suspendierung führte. „Das war durch das Grundgesetz überhaupt nicht gedeckt“, kritisiert Dorothea Vogt. „Mir ist weder in den zahlreichen Anhörungen, den Gerichtsverhandlungen noch in den Urteilen jemals ein Fehlverhalten innerhalb oder außerhalb der Schule vorgeworfen worden, es ging ausschließlich um meine politische Haltung.“ Die Suspendierung wollte die Lehrerin nicht auf sich sitzen lassen – und klagte sich durch alle Instanzen.

Nach zwei Niederlagen vor Gericht reichte sie Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, jedoch ohne Erfolg. Da der Rechtsweg in Deutschland damit zu Ende war, rief Vogt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an. Als Gerhard Schröder (SPD)1990 Ministerpräsident von Niedersachsen wurde, durfte die Lehrerin zwar nach viereinhalb Jahren in den Schuldienst zurückkehren. „Jedoch ohne, dass die Gerichtsurteile zurückgenommen wurden“, fügt Vogt hinzu, die später als Leiterin der Internationalen Deutschen Schule Paris und Direktorin eines Gymnasiums in Garbsen arbeitete. „Jeder konnte mich weiterhin eine Verfassungsfeindin nennen und diskriminieren.“

1995 stellte der EGMR in Straßburg fest, dass das Land Niedersachsen mit dem Berufsverbot gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen habe. Vogt musste in „Amt und Würden“ wieder eingestellt werden und bekam die einbehaltenen Dienstbezüge inklusive Pensionsansprüchen nachgezahlt.

Neue Berufsverbotspläne

Auch Wietzer führte fünf Prozesse vor Gericht, bevor er nach dem Regierungswechsel in Niedersachsen ebenfalls „relativ geräuschlos durch die Hintertür“ wieder als Lehrer eingestellt wurde. „Ich verfüge über ein dickes Fell“, meint er. Aber einige Betroffene hätten ihr Berufsverbot nicht unbeschadet überstanden, „bis hin zu psychischen Problemen“. Ihm selbst habe die große Solidarität sehr geholfen.

Die Betroffenen haben den Neuen Heinrich-Heine-Fonds eingerichtet, um Spenden für „dringende Notfälle“ zu sammeln. Initiativensprecher Lipps berichtet, dass einige Menschen regelmäßig mit bis zu 200 Euro pro Monat unterstützt würden. „Das hört sich wenig an, ist für diese Menschen aber lebenswichtig.“

Mit Sorge verfolgt die Initiative, dass in einigen Bundesländern wieder über mögliche Berufsverbote diskutiert wird. So gibt es etwa in Brandenburg Pläne, alle Beamtinnen und Beamten auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen. Offiziell sollen damit Neonazis aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten werden. Aber Lipps sagt: „Das hatten wir schon einmal!“ Damals hätten sich die Berufsverbote gegen „eine Handvoll rechter Funktionäre“ gerichtet – und gegen Tausende Linke. „So etwas wollen wir nicht nochmal“, betont der Sprecher. Sollte sich ein rechtsextremer Beamter im Dienst etwas zuschulden kommen lassen, reichten die Beamtengesetze vollkommen aus.

Die Berufsverbote hätten dazu beigetragen, so Vogt, dass die Menschen sich aus Angst nicht mehr engagierten. Sie seien eingeschüchtert und mundtot gemacht worden. „Wir sehen heute an vielen Ecken in Deutschland, wo so etwas hinführt.“ Das Maskottchen der Initiative gegen Berufsverbote ist deshalb die Duckmaus. Für Dorothea Vogt steht fest: „Es ist Gift für die Demokratie, wenn sich niemand mehr einmischt und den Mund aufmacht.“

Radikalenerlass

In der Zeit des Kalten Krieges beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) am 28. Januar 1972 den sogenannten Radikalenerlass, auch Extremistenbeschluss genannt. Erklärtes Ziel war, vermeintliche Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst fernzuhalten. Daraufhin überprüfte der Verfassungsschutz die politische Gesinnung von 3,5 Millionen Menschen. Die Folge: 11.000 Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 Ablehnungen von Einstellungen und 265 Entlassungen. Betroffen waren vor allem Lehrkräfte, die sich in der Friedensbewegung oder linken Gruppen bzw. Parteien wie der DKP engagierten.

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Grafikquelle :

Oben      —     Demonstration gegen Berufsverbote am 28. Januar 1977 in Berlin

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