Kritik Datenschutzgesetz
Erstellt von DL-Redaktion am Freitag 28. April 2017
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Erstellt von DL-Redaktion am Freitag 28. April 2017
Mit dem Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG) soll das deutsche Recht an die neuen Vorgaben angepasst werden, auf die sich die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament 2016 geeinigt haben. Dazu gehören die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz (JI-Richtlinie). Letztere muss komplett in deutsches Recht umgewandelt werden. Die DSGVO tritt als Verordnung in den Mitgliedstaaten unmittelbar in Kraft, enthält aber eine Menge Öffnungsklauseln für nationale Sonderregeln.
Die Große Koalition nutzt diese Möglichkeiten für Alleingänge erheblich aus. Laut Sachverständigen einer Bundestagsanhörung und der Kabinettschefin von EU-Justizkommissarin Věra Jourová enthält das neue Datenschutzgesetz sogar dort eigene Regelungen, wo keine Spielräume vorgesehen sind. Bei dem derzeitigen offenen Anti-Datenschutz-Kurs der Bundesregierung wenig verwunderlich: Das geschieht nicht, um Bürger und Verbraucher zu schützen. Wir haben einige zentrale Kritikpunkte an dem neuen Datenschutzgesetz zusammengetragen.
Quelle : Netzpolitik ORG >>>>> weiterlesen
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Grafikquelle : Public Domain arvin febry
Erstellt am Freitag 28. April 2017 um 8:03 und abgelegt unter APO, Politik und Netz, Regierung, Überregional. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können zum Ende springen und ein Kommentar hinterlassen. Pingen ist im Augenblick nicht erlaubt.