Konzerne versus Staaten
Erstellt von Redaktion am Dienstag 16. April 2013
Konzerne versus Staaten:
Mit Schiedsgerichten gegen die Demokratie
Politik hat ihren Preis — In Schland Merkel SED
Die/der kluge Frau/Mann baut vor. So heißt es nicht umsonst. So klug scheinen also die Regierungen nicht zu sein wenn festgestellt wird, dass die Demokratie immer mehr an Boden, zu Gunsten des Kapital verliert. Der Aufschrei aus verschiedenen Staaten, wenn er denn überhaupt hörbar wird kommt also reichlich spät.
Wie die großen Unternehmen immer öfter ihre Gelder zu Klagen vor den Gerichten gegen die Staaten einsetzen, darauf macht der folgende Artikel eindringlich aufmerksam. Das sich Politik so auf Dauer aber selber überflüssig macht, werden die entsprechenden Herrschaften erst realisieren, wenn es gegen ihre eigenen privaten Geldbeutel geht.
Konzerne versus Staaten:
Mit Schiedsgerichten gegen die Demokratie
Nach der Atomkatastrophe von Fukushima beschloss die deutsche Bundesregierung den Atomausstieg. Im gleichen Jahr führten Uruguay und Australien drastische Warnhinweise vor den gesundheitlichen Folgen des Rauchens auf Zigarettenpackungen ein. Die kanadische Provinz Quebec schließlich forderte nach einem Bericht über die Umweltrisiken der unkonventionellen Gasförderung ein Moratorium für die als Fracking bekannte Tiefenbohrtechnik.
All diese politischen Entscheidungen aus dem Jahr 2011 haben eines gemeinsam: Sie sind derzeit Gegenstand von Konzernklagen vor privaten, internationalen Schiedsgerichten. Der schwedische Energieriese Vattenfall verklagt Deutschland, der Marlboro-Hersteller Philip Morris Australien sowie Uruguay und ein Öl- und Gaskonzern namens Lone Pine den kanadischen Staat auf Schadensersatz.
Rechtsgrundlage dieser Klagen sind internationale Investitionsabkommen. Über 3000 dieser Verträge sind derzeit in Kraft, bei einem Großteil handelt es sich um bilaterale Abkommen zwischen zwei Staaten (Bilateral Investment Treaties, BITs). Sie ermöglichen ausländischen Investoren, gegen Staaten zu klagen – und zwar gegen jede politische Entscheidung, die ihre Eigentumstitel und die geplanten Gewinne aus ihren Investitionen bedroht, sei es wegen Gesundheits- und Umweltschutzauflagen oder durch die Sozial- und Wirtschaftspolitik. Verhandelt wird vor internationalen Schiedsgerichten, die nationalen Gerichte haben darauf keinen Einfluss. Die Schiedsgerichte setzen sich meistens aus drei von den Streitparteien ernannten Privatpersonen zusammen, die nach den Regeln der im Investitionsabkommen festgeschriebenen Schiedsinstitution handeln. Bis Ende 2011 gab es weltweit mindestens 350 solcher Investor-Staat-Klagen, die Dunkelziffer dürfte aufgrund der Intransparenz des Systems jedoch deutlich höher liegen.
Die Zementierung der Konzernherrschaft
Quelle: Blätter >>>>> weiterlesen
—————————————————————————————————————————-
Grafikquelle : Inschrift Reichstag