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Erstellt von DL-Redaktion am Samstag 6. Juli 2019

Wenn sich das Ausbürgern einbürgert

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Von Bettina Gaus

Bisher galt, dass man sich seine Landsleute eben nicht aussuchen kann – nicht einmal die, die es erst werden wollen. Doch nun hat die Regierung das Staatsbürgerschaftsrecht geändert.

Die Bundesregierung ist so mit sich selbst beschäftigt, dass sie nichts mehr zustande bringt? Schön wär’s. Einiges geht immer noch. So etwa Änderungen des Staatsbürgerschaftsrechts, die der Bundestag gegen die Stimmen der Opposition beschlossen hat und die vor allem etwas ausdrücken: Manche Deutsche sind ein bisschen weniger deutsch als andere. Zum Beispiel solche mit doppelter Staatsbürgerschaft.

Die können nämlich künftig ausgebürgert werden, wenn sie sich einer Terrormiliz wie dem IS anschließen und sie dadurch nicht staatenlos werden. Nun wollen vermutlich alle Staaten und Völker gerne einen Weg finden, Terroristen loszuwerden oder sie gar nicht mehr zurück ins Land lassen zu müssen, wenn sie erst einmal ausgereist sind. Genau da beginnt aber auch das Problem: Wieso geht die deutsche Bundesregierung eigentlich davon aus, dass das andere Land, für das der Terrorist noch einen Pass hat, den Ex-Deutschen bereitwillig aufnimmt – statt ihn ebenfalls schleunigst auszubürgern? Wenn sich das Ausbürgern erst einmal einbürgert, um ein in anderem Zusammenhang geäußertes Wort des Schriftstellers Stefan Heym zu zitieren, dann ist ja vorstellbar, dass bei der nächsten Reform auch Sexualstraf­täter oder Raubmörder darauf gefasst sein müssen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren. Sofern sie noch eine andere haben.

Erste Ausbürgerungsliste vom 25. August 1933, sechs Monate nach der NS-Machtübernahme
 Die Äpfel fallen nicht weit vom Stamm

Bisher galt, dass man sich seine Landsleute eben nicht aussuchen kann – nicht einmal die, die es erst werden wollen: Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt waren, dann hatten Ausländerinnen und Ausländer bislang einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Nun aber hat der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition entschieden, dass künftig auch eine „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ von Neu-Deutschen gefordert werden soll.

Quelle           :          TAZ          >>>>>          weiterlesen

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Unten     —    Erste Ausbürgerungsliste vom 25. August 1933, sechs Monate nach der NS-Machtübernahme

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