Kirche und Politik
Erstellt von Redaktion am Dienstag 1. Februar 2022
Zeichen setzen zum Schutz von Schutzbefohlenen
Von: Jimmy Bulanik
Die Kapitalverbrechen zum Nachteil von Schutzbefohlenen wie Kindern oder Jugendliche ist immer und überall unverzeihlich. Erschwerend bleibt es wenn es sich bei den Kapitalverbrecherinnen und Kapitalverbrecher um jene Funktionärinnen und Funktionäre handelt welche gegenüber Dritten vorgeben moralisch, ethisch oder fromm zu sein. Die Vorbildfunktion in der Wirklichkeit gilt es zu wahren.
Die Kirchen sind staatlich finanzierte Institutionen. Mit gesetzlichen Schutz und Sonderrechten durch den Gesetzgeber. Die Bürgerinnen und Bürger an der Basis der Gesellschaft stellen darin die tragenden Schultern dar.
Mit sich selber im reinem zu sein bleibt unbezahlbar
Diese altern jede Sekunde. Daher bedarf es immer gesunde und klare nachfolgende Generationen. Darum ist es stringent ein irreversibles Zeichen für den Schutz des Lebens zu setzen.
Mit jedem Austritt aus der Kirche zeigt ein Mensch dem Kapitalverbrechen die rote Karte. Zurecht! Es gibt jede Legitimation sofort zu handeln.
Hier stelle ich der geneigten Leserschaft mein erstelltes Muster für den Austritt aus der Kirche zur freien Verfügung.
Austrittserklärung aus der Kirche
Vorname, Nachname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl, Ort
(GSM) Rufnummer
Vertragsnummer
Zuständige Stelle (Behörde)
Straße und Hausnummer
Postleitzahl, Ort
Austritt aus der Kirche
Mit diesem Dokument erkläre ich, (Vorname, Nachname), geboren am (Geburtsdatum) meinen unverzüglichen Austritt aus der Kirche. Die Kopie meines Personalausweis füge ich meiner eindeutigen Willenserklärung bei. Ich erwarte und verlange von Ihnen die sofortige Änderung meines Eintrages zur Konfession in meinem Stammbuch, welches ich vorlege respektive eines Beleges für meinen Austritt.
Ort, Datum
(eigene, handschriftliche Unterschrift)
Der Austritt aus der Kirche ist in der Regel verbunden mit einer nominal bezahlbaren Verwaltungsgebühr. Die Höhe ist vom jeweiligen Bundesland unterschiedlich. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg ist der Austritt aus der Kirche frei von einer Gebühr.
Die Säkularisierung der Gesellschaften schreitet global voran. Diese Entwicklung ist unaufhaltsam. Die Millionen von Menschen welche sich mannigfaltig in ungerechten Erscheinungsformen der Einkommensverhältnissen wie dem Niedriglohnsektor per Räson befinden, beenden damit mitunter die Dekadenz der Kirche.
Nützlicher Link im Internet:
Bettina Wegner – Sind so kleine Hände
www.youtube.com/watch?v=fcdkwdfz0GA
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Grafikquellen :
Oben — Burg Hessenstein 18 Spielende Kinder
Verfasser | Pimpernella / Quelle : Eigene Arbeit / Datum : 2008 |
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Dienstag 1. Februar 2022 um 14:03
Der Artikel spricht mich sehr an. Er kritisiert jene welche schwere Schuld auf sich geladen haben. Die Krönung dessen ist das Musterschreiben als eine praktikable Konsequenz daraus. Es tut der Kirche gut das so viele Menschen als möglich austreten. Damit verliert die Kirche an Bedeutung und Geld. Da trifft man diese kranken Kriminellen wo es sie schmerzt. Auch das beigefügte Lied zeigt eine Haltung und Würde zugleich. Diese Form von Journalismus ist in diesem Zeiten nötiger als je zuvor.
Dienstag 1. Februar 2022 um 20:56
Danke, Jimmy Bulanik, für diesen Artikel.
Die Christlichen Kirchen als Institution sind auf der ganzen Welt, sehr nahe bei dem jeweiligen Staatsapparat, eigentlich de facto Teil dieses Apparates.
Je schlechter es der Mehrheit der Menschen geht, je größer ist der Einfluss der christlichen Kirchen. Gut zu sehen, wenn Papst Franziskus oder
wie immer er auch gerade heißen möge, z.B. in Brasilien oder sonst wo auftritt. Hunderttausende, ja Millionen kommen dann, um ihn zu sehen.
Es ist die (soziale) Hoffnung auf Erden, die die Armen dieser Welt, in die Arme der christlichen, hier der katholischen Kirche treibt.
Wenn der Papst, seine „Visite“ beendet hat, ändert sich für die Armen nichts! Die Hoffnungslosigkeit der Menschen in den Ländern der Massen-Armut bleibt.
Wäre das Elend nicht weltweit verbreitet, könnten sich die Kirchen-Oberen, eigentlich religiös verbrämte Kirchen-Funktionäre, angesichts der aufgedeckten Verbrechen in den „westlichen“ europäischen Ländern sich nicht mehr mit „lahmen“ Entschuldigungen, um Verzeihung bitten und vor allen Dingen mit juristische Verjährungen!!!, herausreden bzw. herauswinden.
https://www.katholisch.de/artikel/18889-spiegel-3677-falle-von-missbrauch-durch-geistliche
Der Missbrauch an und mit Kindern hat eine lange Geschichte in der katholischen Kirche.
Die Opferzahlen in Deutschland werden von der Deutschen Katholischen Bischofskonferenz
mit „nur“ 3.677 !!! bis zum Jahr 2018 bekanntgegeben.
https://www.katholisch.de/artikel/18889-spiegel-3677-falle-von-missbrauch-durch-geistliche
In Frankreich werden die Opfer der katholischen Geistlichkeit seit 1950 auf zwischen 200.000 und 300.000 Kindern beziffert.
Ein Großteil der Betroffenen sind den Berichten nach, ihres ganzen Lebens nie mehr froh geworden.
Die direkten und indirekten Täter wurden nie belangt und erreichen oft ein hohes Alter.
Gegen diesen Staat im Staate, in dem Fall der katholischen Kirche wird das „Mitglied“ ja im Säuglingsalter – ohne eigene Willensentscheidung –
in die katholischen Kirche – durch die Eltern und kath. Kirche – hineingezwungen, ist angesichts der institutionellen Verbindung der Kirche
mit dem Staatsapparat keine Gegenwehr, geschweige „Reform“ möglich.
Austritt und öffentliche Distanzierung von der katholischen Kirche sind für den / die Einzelne / n Zwangs-Mitglieder jedoch möglich und
das sollte der einzelne verantwortlich denkende und mitfühlende Mensch auch tun.
Dienstag 1. Februar 2022 um 22:20
Nachtrag zum Artikel von Jimmy Bulanik „Kirche und Politik“
https://www.kirchenaustritt.de/saar
Kirchenaustritt im Saarland
Der Austritt aus der Kirche muss persönlich beim Standesamt (in einigen Gemeinden auch beim Bürger- oder Meldeamt) oder bei einem Notar erklärt werden.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort.
Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung. Wenn möglich, sollten Sie Ihren Taufort angeben können.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 32 €.