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Verweigerin des Rundfunkbeitrags

Erstellt von Redaktion am Montag 24. Oktober 2016

Freiheit für eine Brandenburgerin welche keine Rundfunkgebühr zahlt.

Im August wurde ihr ein Haftbefehl ausgestellt – den nun niemand vollziehen möchte.

Gegen Kathrin Weihruch aus Brandenburg liegt seit August ein Haftbefehl vor. Der Grund: Ein nicht bezahlter Rundfunkbeitrag für das Jahr 2013 in Höhe von 309,26 Euro. Der Haftbefehl war die Folge der Verweigerung einer Vermögensauskunft durch Frau Weihrauch. Die 43-Jährige alleinerziehende Mutter arbeitet als Clown und sagt, sie habe nur ein geringes Einkommen und nutze weder Radio noch Fernsehen. Sie habe noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt, aus Prinzip, und legte Beschwerde beim Landgericht Potsdam ein.

Laut dem stellvertretenden Sprecher des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) Volker Schreck reichen sogenannte „Gewissensgründe“ aber nicht aus, um als Härtefall eingestuft und von der Gebühr befreit zu werden. Der rbb hatte das Amt Beetzsee mit der Eintreibung der Gebühren beauftragt. „Wie dieser Beitrag eingetrieben wird, darauf haben wir keinen Einfluss“, sagt Schreck.

„Niemand muss ins Gefängnis, weil er die Zahlung der Rundfunkbeiträge verweigert“

Eine Kontopfändung war aber laut dem Direktor des Zuständigen Amtes Beetzsee, Guido Müller, erfolglos, Näheres könne er aus Datenschutzgründen dazu nicht sagen. Damit seien die Möglichkeiten des Amtes erschöpft, den Betrag einzutreiben, sagt Müller. Den Haftbefehl wolle man aber nicht ausführen, das würde nur zu einem öffentlichen Skandal führen und der Rundfunk rbb würde sein Geld dadurch auch nicht bekommen, sagt Müller. Man habe den Schuldentitel an den rbb zurückgegeben. „Das ist der erste Lichtblick“, sagt Kathrin Weihrauch, hörbar erleichtert. Dass ihre kleine Wohngemeinde allerdings überhaupt so weit gegangen ist, einen Haftbefehl auszustellen, enttäuscht sie.

Quelle: Tagesspiegel – >>>>> weiterlesen

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Fotoquelle  : Einfahrt zum Sendezentrum 1

Sendezentrum I des ZDFs in Mainz

Autor : Tobo777 aus der deutschsprachigen Wikipedia

CC BY-SA 3.0

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