Kein Recht auf Rendite
Erstellt von Redaktion am Donnerstag 21. November 2019
Aber ein Grundrecht auf Wohnen
von Sabine Nuss
Wer im Sommer 2019 in Berlin der mietenpolitischen Auseinandersetzung folgte, wurde Zeuge einer ideologischen Schlammschlacht: Die Berliner Senatorin für Stadtentwicklung, Katrin Lompscher, hatte als Reaktion auf die gestiegenen Mieten in der Stadt einen Entwurf für ein „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ vorgelegt. Er sah unter anderem vor, die Mieten für fünf Jahre einzufrieren, eine Mietobergrenze einzuführen und Mieten möglicherweise sogar abzusenken. Explizit ausgenommen wurden seit 2014 fertiggestellte Immobilien, und weitere Sonderregelungen sollten „unbillige Härten“ für Vermieter vermeiden. Noch bevor jedoch irgendein Gesetz beschlossen war, wusste manch ein Vertreter der Immobilienbranche, dass damit die „linke Baubrigade“[1] die Hauptstadt auf direktem Weg zurück in die DDR führen würde. Diese schrille Polemik übertönt die Debatte, die eigentlich geführt werden müsste: eine Grundsatzdebatte über das Eigentum an Wohnraum.
Als Gründe für steigende Mieten werden meistens das Bevölkerungswachstum in den Städten und zu wenig Neubau genannt. Diese Diagnose ist nicht falsch. Stadtsoziologen haben in den letzten Jahren allerdings rauf und runter analysiert, dass die Gründe tiefer liegen: So wurde etwa Ende der 1980er Jahre die Gemeinnützigkeit für den Wohnungssektor abgeschafft. Das heißt, für etwa 1800 Wohnungsunternehmen mit fast vier Mio. Wohnungen wurden die bis dahin geltenden Gewinnbeschränkungen aufgehoben. Darüber hinaus privatisierten Bund, Länder und Kommunen seit den 1990er Jahren über zwei Mio. Wohnungen. Der soziale Wohnungsbau wurde schrittweise abgebaut: „Allein zwischen 1992 und 2012 reduzierte sich die Anzahl der Mietpreis- und Belegungsbindungen im Sozialen Wohnungsbau von 3,6 Mio. auf unter 1,5 Mio. Wohnungen.“[2] Denn nach Ablauf der Förderprogramme wurden die ehemaligen Sozialwohnungen dem freien Markt überlassen. So hat man politische Gestaltungsmöglichkeiten aufgegeben. Der Markt sollte es von nun an regeln.
Dieser Markt, der der reinen Lehre zufolge immer dort ein Angebot schafft, wo es eine Nachfrage gibt, bringt allerdings bevorzugt Eigentumswohnungen statt Mietwohnungen hervor. 2015 wurden weniger als 50 000 der insgesamt 217 000 fertiggestellten Wohnungen als Mietwohnungen errichtet:[3] „Gerade weil das Geschäft mit den Mietsteigerungen so attraktiv ist, wird zu wenig neu gebaut“, so der Stadtsoziologe Andrej Holm. Investoren bauen nur dann, wenn sie einen Gewinn erwarten. Daher sind auch die Mietpreise in den Neubauten alles andere als günstig: In den Innenstädten der wachsenden Großstädte werden Neubauwohnungen deutlich teurer angeboten als Wohnungen in älteren Gebäuden. Nicht nur das: Im Neubau steigt die Miete auch deutlich stärker als in Altbeständen. Die so dringend benötigten Wohnungen für Haushalte mit geringen Einkommen kann der Neubau demnach nicht bieten – zumindest nicht unter privatwirtschaftlichen Bedingungen. Dabei fehlen allein für Berlins rund 350 000 armutsgefährdete Haushalte rund 120 000 Wohnungen.[4] Die Empfehlung der Mietendeckel-Gegner – mehr staatliche Anreize für privates Bauen – löst also gerade das Problem nicht, dass günstige Wohnungen massenhaft fehlen.
Armut ist keine Naturnotwendigkeit
Dass es überhaupt so viele so geringe Einkommen gibt, wird in der stadtpolitischen Debatte hingenommen, als würde es einer Naturnotwendigkeit entspringen, ähnlich dem Wetter: Armut gibt es nun mal. Tatsächlich ist die ungleiche Verteilung von Einkommen und Vermögen fester Bestandteil einer marktwirtschaftlichen Ökonomie. Die Schere zwischen Arm und Reich hat sich jedoch in den letzten Jahrzehnten durch die (politisch gewollte) Schaffung eines Niedriglohnsektors noch verschärft.
Um die heutige Ungleichverteilung des Wohnraumes zu verstehen, müssen wir zudem zwei weitere Prozesse mitbedenken: Erstens ist, wie die Stadtforscherin Susanne Heeg aufgezeigt hat, die Entwicklung des deutschen Wohnungsmarktes in den globalen Wandel eingebettet, der sich in den letzten drei Jahrzehnten vollzogen hat. Dessen Kennzeichen sind unter anderem die Internationalisierung und Liberalisierung der Finanzmärkte. Gerade Immobilien, insbesondere in Deutschland, haben sich vor diesem Hintergrund in begehrte Renditeobjekte verwandelt. Sie gelten momentan nicht nur als lukrativste, sondern auch als sicherste Anlageform. Mieten unterliegen also heute immer höheren Renditeansprüchen seitens der Eigentümer der jeweiligen Immobilien.
Zweitens sind wir heute damit konfrontiert, was Heeg „finanzwirtschaftliche Selbstregierung der Individuen“[5] nennt: Durch den Abbau des Sozialstaats sind die Menschen zunehmend darauf angewiesen, sich selbst gegen fundamentale „Lebensrisiken“ abzusichern. So werden die Individuen in den Prozess der Finanzialisierung verstrickt. Ein besonders folgenreiches Beispiel dieser Privatisierung der Daseinsvorsorge ist die Abkehr von der umlagefinanzierten Rente und die Hinwendung zur privaten Vorsorge. Beiträge für die zunehmend notwendige private Rentenvorsorge fließen entweder in Pensionsfonds, die wiederum als Kapitalsammelstellen unter anderem in Immobilien investieren. Mietsteigerungen sollen dann die Rendite der Anleger optimieren. Oder aber die „sich selbst regierenden“ Individuen kaufen – sofern mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet – zur privaten Rentenvorsorge eine Eigentumswohnung. So vervielfacht sich die Anzahl jener, die die Miete – das Einkommen anderer – als Mittel dazu nutzen, ihr eingesetztes Kapital zu verwerten und ihre eigene Vorsorge zu sichern. Die gegensätzlichen Interessen prallen frontal aufeinander, insbesondere dann, wenn – wie derzeit zu beobachten – die Einkommensentwicklung nicht mit der Mietentwicklung Schritt hält.
Die Unterwerfung der kommunalen Daseinsvorsorge unter die Marktlogik hat im Verbund mit vielen weiteren neoliberalen Entwicklungen der letzten Jahre zu einer stärkeren Spaltung der Gesellschaft geführt, in der jeder gezwungen wird, nur seinen eigenen Vorteil zu suchen. Der naive Glaube der herrschenden Ökonomie, wonach der Eigennutz, der Sondervorteil der Individuen und ihre Privatinteressen, die einzige Macht sind, die sie zusammenhält und zugleich zur besten aller möglichen Welten führt, wurde schon von Marx ironisch paraphrasiert: „Und eben weil so jeder nur für sich und keiner für den andren kehrt, vollbringen alle, infolge einer prästabilierten Harmonie der Dinge oder unter den Auspizien einer allpfiffigen Vorsehung, nur das Werk ihres wechselseitigen Vorteils, des Gemeinnutzens, des Gesamtinteresses.“[6]
Kein Recht auf größtmöglichen Profit
Nun hat das Bundesverfassungsgericht – sozialistischer Umtriebe unverdächtig – erst jüngst das Verhältnis von Privat- und Gesamtinteresse zurechtgerückt; und zwar in einem Urteil zur (weitgehend wirkungslosen) Mietpreisbremse. Dort betonte das Gericht, was viele in der aufgeregten Debatte derzeit vergessen: Eigentum verpflichtet. Zwar legt das Grundgesetz in Artikel 14(1) fest, dass Eigentum gewährleistet wird. Es sagt jedoch zugleich, dass Inhalt und Schranken durch Gesetze bestimmt werden. Und Absatz 2 ergänzt, dass der Gebrauch des Eigentums dem „Wohle der Allgemeinheit dienen soll“. Das „Wohl der Allgemeinheit“ ist allerdings ein dehnbarer Begriff, nicht objektiv bestimmbar und daher immer Ergebnis gesellschaftlicher Auseinandersetzungen. Im Falle der Mietpreisbremse urteilte das Gericht eindeutig: „Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken. Die Regulierung der Miethöhe ist auch im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, dieses Ziel zu erreichen.“[7]
Darüber hinaus stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass Vermieter auf dem „sozialpolitisch umstrittenen Gebiet des Mietrechts“ mit häufigen Gesetzesänderungen rechnen müssen. Sie könnten daher nicht darauf vertrauen, „mit der Wohnung höchstmögliche Mieteinkünfte“ zu erzielen. Das sei durch die Eigentumsgarantie nicht geschützt. Mit anderen Worten: Die Verfassung schützt zwar das Recht auf Eigentum, nicht aber das Recht auf größtmöglichen Profit. Die Spekulation darauf, dass sich mit den Mieten anderer das eigene Kapital vermehre, ist daher den gleichen Risiken ausgesetzt wie die Anlage in Aktien oder Anleihen.
Quelle : Blätter >>>>> weiterlesen
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Grafikquellen :
Oben — Artikel 13 des Grundgesetzes – eine Arbeit von Dani Karavan an den Glasscheiben zur Spreeseite beim Jakob-Kaiser-Haus des Bundestages in Berlin…