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Kein Lotto für Hartzer

Erstellt von Redaktion am Donnerstag 10. März 2011

Hier eine Pressemitteilung des Erwerblosen Forum

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Das Kölner Landgericht hat mit einer einstweiligen Verfügung der Westlotto GmbH verboten, Hartz IV-Spielern Spielscheine zu verkaufen. Gerichtssprecher Dirk Eßer bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Westdeutschen Zeitung“.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland hält das für eine absurde und skurrile Entscheidung. Deshalb werden ab heute Hartz IV-Bezieher aufgefordert, sich im Internetforum öffentlich zu outen. „Wir wollen doch mal sehen, wie schnell dann so eine diskriminierende Entscheidung ad absurdum geführt wird und schnellst möglichst kassiert wird“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

Unter dem Titel: „Ich habe West-Lotto gespielt und bin Hartz IV“  können sich seit heute Abend Hartz IV-Bezieher zu ihrem Lotto-Spiel bei West-Lotto bekennen. Konkret wurde Westlotto auferlegt, keine Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose zu verkaufen an Personen, die „Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind“, zitiert die „Westdeutschen Zeitung“ aus dem Beschluss des Landgerichts. Bei einer Zuwiderhandlung droht das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Haft an.

Die einstweilige Verfügung war von einem privaten Glücksspielanbieter mit Geschäftssitz auf Malta beantragt worden, der in Deutschland Sportwetten anbietet. „Wenn dieser Wettanbieter meint, er müsse auf dem Rücken von Hartz IV-Betroffenen seine Konkurrenz ausschalten, weiß er anscheinend nicht, dass seine Instrumentalisierung und Diskriminierung von Hartz IV-Beziehern, für ihn Folgen haben wird, die er sich so dann nicht gewünscht hätte. Aber auch das Kölner Landgericht muss sich fragen lassen, ob diese Entscheidung noch eine Nachwehe des Karnevals ist oder man Hartz IV-Bezieher zur nicht zugehörigen Kaste zählt“, so Behrsing weiter.

IE

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Grafikquelle :

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4 Kommentare zu “Kein Lotto für Hartzer”

  1. Dieter Carstensen sagt:

    Unfassbar! Da habe ich mir gedacht, wie gut, dass ich nicht von Hartz IV leben muss.

    Was will man diesen Menschen noch alles an tun? Rauchen dürfen sie nicht mehr, mal eine Flasche Bier ist auch nicht mehr drin, wurde ja alles in den Regelsätzen gestrichen und jetzt dürfen sie nicht mal mehr im Lotto spielen, sofern sie überhaupt das Geld dafür übrig haben?

    Wahnsinn pur, was in dieser Republik so abgeht!

    Natürlich habe ich diesen Artikel heute über meinen Mr. Wong account http://www.mister-wong.de/user/MeisterderO/ weiter verbreitet, wenn ich bei Mr.Wong etwas veröffentliche, ist es automatisch auch bei twitter http://search.twitter.com/search?q=meisterdero un Facebook eingestellt.

    Demnächst wird den Hartz IV Bedürftigen auch noch das Internet, sofern sie dafür überhaupt das Geld haben und das Fernsehen verboten … – wo soll das alles enden?

  2. Bundesdemokrat sagt:

    Habe heute morgen dieses in den Nachrichten gelesen. Auch die ersten Kommentare gibt es schon dazu. Besonders einer stach dabei heraus. Zitat: Es gab vor 70 Jahren eine Gruppe die besonders gekennzeichnet war, mit einem gelben Stern. Vielleicht müssen bald alle ein H4 tragen. Genau das ist es was mich zu „Kotzen“ bringt. Die andauernde Stigmatisierung von Gruppen. Ich habe das selbst auch schon mal erlebt. Das ist noch nicht so lange her. Da wurde über Tätowierungen von HIV Positiven laut nachgedacht. Es reicht. Was bilden sich diese Schwachmatiker und Theoretiker ein. Tragen wir demnächst alle unsere Einstellung, unsere soziale Stellung auf der Stirn mit uns rum. Damit sofort jeder Polizist, jeder Ornungamtsmitarbeiter Bescheid weis.
    Es hieß mal wehret den Anfängen. Wird sind schon zuweit darüber hinaus. Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der Menschenwürde. Eine Schande für eine Demokratie. Ein schwarzer Tag für alle die sowie schon mit Vorurteilen zu kämpfen haben. So langsam muss man sich schämen in einem Staat zu leben der Anderen erzählen will wie Demokratie und Menschrechte funktionieren und diese im eigenen Land mit Füssen tritt.

  3. UP. sagt:

    KÖLN ist berühmt. Für seinen Dom. Und seinen Klüngel, der den bayrischen Filz bei Weitem in den Schatten stellt.

    Nun wird auch das Kölner Landgericht berühmt. Mit seiner ad hoc Entscheidung für einen maltesischen Glücksspiel-Capone.

    Man fragt sich unwillkürlich, wieviel Kohle ist für diese Entscheidung mutmasslich geflossen?

    #2 hat Recht: Man kann andenken, das Stigma ‚Judenstern‘ umzufunktionieren. Wir werden uns einmal Gedanken machen.

    Es muss doch möglich sein, die Leute, diese arbeitsscheuen und versoffenen Raucher, endlich zwangs-zu-outen, damit auch der LOTTO-Budenbesitzer Bescheid weiss. Und die anderen auf der Strasse auch.

    Und es ist wichtig, auch die Kinder bereits an dieses KENNZEICHEN früh zu gewöhnen, dass andere ihnen das Mittagessen zahlen, eben dass sie Almosenempfänger sind.

  4. Gabriel van Helsing sagt:

    Das Gericht konnte gar nicht anders urteilen, um nicht, wie unsere Politik und Gesetzgeber, unglaubwürdig zu werden.

    Das wusste auch der Kläger und sein Anwalt.

    Überschuldete, und Wenigverdiener muss man vor noch mehr Schuldenmachen durch Süchte schützen.
    So schreibt es der Gesetzgeber vor.

    Beim Schnaps und Zigarrettenkonsum geht das noch infolge von Alterskontrollen und Testkäufe durch Jugendliche.
    Auch gibt es keinen Zigarettenautomaten mehr ohne Standards für Alterskontrollen.

    In Staatlichen Spielcasinos werden Personendaten eingepflegt.
    Man kann sich auch für diese sperren lassen.

    Bei den Wetten in Staatlichen Lotto- und Totoannahmestellen wird es schwieriger.
    Es gibt Süchtige, die geben „nur“ ein Vermögen für Rubellose aus.
    Ebenso gibt es fast keine Kontrollen in Daddelhütten.
    Lt. Gesetzgeber ist das Einwerfen von 8000 EURO je Spielautomaten pro Stunde möglich.

    Da man diesem Kläger aus Köln keine Wettannahmen infolge von Staatsmonopolen mehr erlaubt,
    hat er nur den Spieß umgedreht und den Gesetzgeber aufgefordert,

    seine Kontrollmaßnahmen wie es das Gesetz fordert, auch auszuführen.

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