Katalonien
Erstellt von DL-Redaktion am Freitag 27. Oktober 2017
Was ist wirklich demokratisch?
Im Konflikt um die Unabhängigkeit Kataloniens geht es nur vordergründig um die Loslösung der Region von Spanien. Vielmehr geht es um die politisch viel bedeutsamere Frage: Was ist demokratisch. Denn beide Seiten berufen sich auf die Demokratie. Die Katalanen reklamieren für sich das Recht eines Volkes, sein eigenes Schicksal selbst bestimmen zu dürfen. Der spanische Zentralstaat pocht darauf, ein demokratisch legitimierter Rechtsstaat zu sein, gegen dessen Verfassung die Katalanen mit ihren Unabhängigkeitsbestrebungen verstoßen.
Dieser Konflikt hat nicht nur für Spanien eine hohe Bedeutung sondern vielmehr für alle westlichen Staaten, die sich selbst als die Speerspitze von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verstehen. Denn aus diesem (Selbst-)Verständnis heraus leiten sie ihr Recht ab, sich in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten einmischen zu dürfen. Seit dem Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen mit Sozialismus in der Mitte der 1970er Jahre hat sich der Kampf gegen den Kommunismus gewandelt in einen Kampf für die Menschenrechte. Aber in Wirklichkeit ging es immer noch um die Vernichtung des Sozialismus, nun jedoch mit anderen Mitteln (Westliche Interessenpolitik unter dem Deckmantel der Menschenrechte).
Je mehr aber der westliche Kampf für Menschenrechte und Selbstbestimmungsrecht der Völker, angeführt durch die USA und vornehmlich geführt gegen die UdSSR, in Verruf kam aufgrund der Einseitigkeit und Doppelzüngigkeit, mit der er geführt wurde, um so mehr wurde die Verwirklichung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als Motiv in den Vordergrund geschoben. Dabei ist die Rechtsstaatlichkeit der scheinbar klarere Begriff. Besonders der Katalonienkonflikt macht in bisher nie gekannter Deutlichkeit die Auslegbarkeit des Demokratiebegriffes und die Beliebigkeit seiner Anwendung durch die Herrschenden offenbar (Es geht um mehr als Katalonien).
Was also einzig als scheinbar unzweifelhaft und eindeutig bleibt, ist die Rechtsstaatlichkeit als Motiv westlichen Handelns. Es wird also zu beobachten sein, ob dieser Anspruch im Katalonienkonflikt von der spanischen Zentralregierung so umgesetzt wird, wie der Westen es sonst überall in der Welt, also auch außerhalb des eigenen Herrschaftsbereichs, für das Handeln der Regierungen zur Vorschrift machen zu können glaubt. Und es wird auch zu beobachten sein, wie ernst es der Westen bei der Verfolgung dieses Staatsziels beim Kumpel Spanien nimmt.
Der Konflikt zwischen Katalonien und der Zentralregierung geht in eine neue Runde und verhärtet sich zusehend. Was bisher Geplänkel war auf der Ebene der Ansichten, Briefe und Drohungen, wird allmählich handfest. Die Zentralregierung plant massive Maßnahmen, die tief in das Leben zunächst nur der Repräsentanten der katalonischen Unabhängigkeitsbewegung eingreifen. Aber was geschieht, wenn das die Bewegung nicht zum Aufgeben zwingt? Welche Mittel will der Staat einsetzen, wenn auch die Gegenseite die Konfrontation aufnimmt? Zeigt dann die westliche Demokratie dieselbe autoritäre Fratze, die dem westlichen Medienkonsumenten sonst immer nur mit dem Gesicht von Putin oder Erdogan in Verbindung gebracht wird?
Das Luxemburger Wort vom 20.10.17 ahnt die Gefahr, die in Spanien für die Legitimität des westlichen Anspruch auf die Deutungshoheit in Fragen der Demokratie entstehen kann. Es mahnt an: „Jeder Schritt, den die Regierung ab Samstag tut, wird inner- und außerhalb Spaniens mit höchster Aufmerksamkeit beobachtet werden. Die Wiederherstellung der Legalität in Katalonien muss selber allen rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen“ (Alle Brücken angebrochen). Zurückhaltender drückt es Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 23.10.17 aus: „Bei ihrem Versuch, Katalonien wieder auf den Boden der spanischen Verfassung zurückzubringen, geht die spanische Regierung sehr weit“ (Rajoys Enthauptungsschlag). Trotzdem sind auch bei der FAZ die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des spanischen Vorgehens nicht zu überhören.
Aber schon im nächsten Satz des Luxemburger Wort wird die Schwierigkeit der Umsetzung dieses Anspruchs in der Wirklichkeit deutlich. Denn: „Was immer sich die spanische Regierung vornimmt, sie wird tief in die autonomen staatlichen Strukturen Kataloniens eingreifen müssen“ (LW: Alle Brücken angebrochen)
Erste Schritte in diese Richtung hat die Zentralregierung bereits unternommen. So wurde dem bisherigen Chef der katalanischen Regionalpolizei Mossos, Josep Lluis Trapero, der Befehl über diesen wichtigen Machtfaktor, der loyal hinter der katalanischen Regierung stand, entzogen. Die Befehlsgewalt soll nun an einen Vertreter Madrids übergehen. Außerdem wurden die Führer der bedeutendsten separatistischen Organisationen in Haft genommen. Wie weit diese Maßnahmen dem geltendem Recht eines sich Rechtsstaat nennenden Staates entsprechen, ist fraglich und wird sicherlich zu einem späteren Zeitpunkt noch von der spanischen Rechtsprechung geprüft werden.
Aber dann hat die beabsichtigte Auswirkung dieser Handlung ihr Ziel bereits erreicht, die Schwächung des politischen Gegners, die dann nicht wieder zurückgenommen werden kann. Es kann also bezweifelt werden, ob gerade die Verhaftung der beiden Anführer der katalanischen Organisationen dem Interesse der Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit dienen oder doch vielmehr den politischen Interessen der Zentralregierung.
Nächste Schritte zur Schwächung bzw. schleichenden Entmachtung der katalanischen Regierung sind geplant oder werden im Stillen bereits in die Wege geleitet. So wurden die Kompetenzen des katalanischen Parlaments weitgehend beschnitten, sodass die Abgeordneten „kaum noch etwas zu entscheiden haben. So müssen alle Gesetzesinitiativen zuvor in Madrid geprüft und gebilligt werden“ (FAZ: Rajoys Enthauptungsschlag). Damit wird dem Parlament die Möglichkeit genommen, auf legalem Wege Maßnahmen zur Verteidigung Kataloniens zu beschließen.
Noch einschneidender sind die Eingriffe in die katalanische Finanzhoheit. „Von der Finanzhoheit der Region ist schon heute kaum noch etwas übrig geblieben. Madrid kontrolliert bereits den katalanischen Zahlungsverkehr, überweist direkt die Gehälter der Beamten in Katalonien und begleicht die Rechnungen der Regionalregierung“ (ebenda). Rajoy begründet diese Maßnahmen mit
den Gefahren für die katalanische Wirtschaft und die spanischen Finanzen. „Die Reservierungen ausländischer Touristen brachen in Katalonien um mindestens 15% ein. Die Zentralregierung musste ihre Wachstumsprognosen für dieses und das kommende Jahr nach unten korrigieren“ (FAZ: Rajoys Enthauptungsschlag).
In Wirklichkeit scheint es aber darum zu gehen, dass Rajoy „die katalanischen Finanzen komplett unter spanische Kontrolle bringen will. Madrid will vor allem verhindern, dass Katalonien seine eigene Finanzbehörde in Betrieb nimmt und die Steuern behält, die die Region bisher zu 80 Prozent ans spanische Finanzministerium weiterleitet“ (ebenda).
All diese Maßnahmen sind in ihrer Rechtsstaatlichkeit äußerst fragwürdig, da ja Katalonien seine Unabhängigkeit noch gar nicht formal erklärt hat. Sie beziehen ihre Rechtfertigung allein aus der Vermutung, dass der Fall eintritt, den Madrid als Verfassungsbruch ansieht, dass nämlich Barcelona seine Unabhängigkeit erklären könnte. Und selbst für diesen Fall der Abspaltung von Spanien, bestehen keine Gesetzesvorschriften, die das Vorgehen der Zentralgewalt in einem solchen Falle regeln und legitimieren. „Die Rajoy-Regierung betritt rechtliches Neuland, der Artikel 155 ist wie der deutsche Artikel 37 noch nie zur Anwendung gekommen. Es gibt auch kein Ausführungsgesetz dazu“ (LW: Alle Brücken angebrochen).
Unrechtmäßig wäre auch die Umsetzung der von Rajoy angekündigten Auflösung des katalanischen Parlaments und die Abhaltung von Neuwahlen. Denn: „Eigentlich kann nur der katalanische Regierungschef das Regionalparlament auflösen und einen Wahltermin ansetzen“ (FAZ: Rajoys Enthauptungsschlag).
Allein daraus schon kann behauptet werden, dass der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, der im Westen immer wieder als Messlatte für staatliches Handeln angelegt wird, in der Auseinandersetzung um die katalanische Unabhängigkeit durch die spanische Regierung nicht gewahrt wird. Und wie verhalten sich die Gralshüter der Rechtsstaatlichkeit im Westen, die diese immer wie eine Monstranz vor sich hertragen? Sie schweigen nicht nur, nein, sie stehen geschlossen hinter Rajoy.
Was wird übrig bleiben von der westlichen Forderung nach Rechtsstaatlichkeit, wenn der Katalonienkonflikt beendet sein wird? Die Gewalt gegen friedliche Demonstranten durch den spanischen Machtapparat am Tage der Abstimmung hat einen Vorgeschmack darauf gegeben, was auch in einem demokratisch verfassten Staat möglich ist, wenn die Staatsmacht um die Stabilität des Staates fürchtet. Dann scheint der Volkswille weniger zu gelten als der Erhalt der bestehenden Ordnung, auch wenn diese eine Ordnung ist, die der Mehrheit des Volkes nicht mehr behagt.
Wie sich der Konflikt weiter entwickelt, kann im Moment noch niemand sagen. „Der Druck auf Puigdemont wächst, Katalonien endgültig für unabhängig zu erklären“ (FAZ: Rajoys Enthauptungsschlag). Wie aber werden sich die Befürworter der Unabhängigkeit verhalten, „wenn Puigdemont und andere Kommunalpolitiker von ihren Schreibtischen weggeführt werden“ (LW: Alle Brücken abgebrochen), wenn also die Staatsgewalt Gewalt anwendet gegen die gewählten Vertreter des katalanischen Volkes? „Eine Ahnung kommender Unruhen haben schon die vergangenen Wochen gegeben“ (LW: Alle Brücken abgebrochen). Auf die Verhaftung der beiden Separatistenführer hatten ca 200.000 Menschen demonstriert.
„Die Ablösung der Regionalregierung könnte jedoch durch Boykotte und passiven Widerstand schwierig werden“ (FAZ vom 24.10.17: Barcelona will am Donnerstag über Antwort beraten). Zudem kündigte der für die Außenbeziehungen im katalanischen Kabinett zuständige Raul Romeva an: „die katalanischen Regierungsbeamten werden keine Anordnungen aus Madrid befolgen“ (ebenda). Schon haben die Präsidentin des katalanischen Parlaments, Carme Forcadell, und die Partei CUP zum zivilen Ungehorsam aufgerufen. Es wird sich zeigen, welche Formen dieser annehmen wird und in welchem Umfang er von der katalanischen Bevölkerung umgesetzt wird.
Vieles wird nun davon abhängen, ob Puigdemont nun die Unabhängigkeit auch wirklich vollzieht, was für ihn immerhin eine Anklage wegen Rebellion und dreißig Jahre Haft bedeuten könnten. Der spanische Staat scheint auf diesen Fall vorbereitet zu sein und das Verhalten Madrids, das Puigdemont keine goldenen Brücken baut, um den Konflikt zu entschärfen, legt nahe, dass man den Konflikt will und sich durchsetzen will. Vermutlich will man die Eigenständigkeit Barcelonas zurückdrängen, wieder mehr unter Kontrolle bringen, vielleicht sogar ganz beenden.
Noch ist nicht abzusehen, wie weit Madrid und Barcelona die Konfrontation treiben wollen. Nach dem Stand der Vorbereitungen scheinen die Chancen für die Katalanen schlecht zu stehen, den Konflikt siegreich zu beenden und einen eigenständigen Staat durchsetzen zu können. Viel wird abhängen von der Kampf- und Opferbereitschaft des katalanischen Volkes. Viel wird aber auch davon abhängen, ob Madrid, die EU und auch der Westen insgesamt, einen Bürgerkrieg in Spanien befürchten.
Denn die entscheidende Frage wird sein, wie sich die wichtigsten Machtfaktoren verhalten werden: Polizei und Militär auf beiden Seiten. Bisher hat die 17.000 Mann starke katalanische Regionalpolizei Mossos treu zu ihrer Regierung gestanden. Auch wenn sie mittlerweile unter die Kontrolle Madrids gestellt wurden, stellt sich dennoch die Frage, wie sicher sich die Zentralgewalt der Loyalität dieser Truppe sein kann. Aber „wenn es hart auf hart kommen sollte, stehen gut 6.000 zusätzliche Beamte der spanischen Nationalpolizei und der Cuardia Civil bereit. Sie könnten einspringen, wenn die Mossos ihre Befehle verweigern“ (FAZ: Rajoys Enthauptungsschlag). Und wenn gar nichts mehr geht, steht immer noch die Armee im Hintergrund.
Aber was wäre dann noch übrig vom westlichen Demokratie- und Rechtsstaatlichkeitsprinzip? Sicherlich fänden sich auch dann noch Politiker, Medienvertreter und Wissenschaftler aller Couleur, die die Rechtsstaatlichkeit eines solchen Vorgehens gegen die eigene Bevölkerung erklären und rechtfertigen könnten. Aber was würde einen westlichen demokratisch verfassten Rechtsstaat dann noch von den Schurkenstaaten unterscheiden, gegen die man doch immer wieder im Namen von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu Felde zieht? Der Krieg gegen das eigene Volk schiene auf einmal selbst im Westen nicht mehr so unwahrscheinlich. Das wäre dann sogar vielleicht nach den Buchstaben von Recht und Gesetz sogar rechtsstaatlich, aber wäre es dann auch noch demokratisch?
Rüdiger Rauls Buchveröffentlichungen:
Wie funktioniert Geld? Buchbeschreibung
Kolonie Konzern Krieg – Stationen kapitalistischer Entwicklung Buchbeschreibung
Zukunft Sozialismus oder die Grenzen des Kapitalismus Buchbeschreibung
Die Entwicklung der frühen Gesellschaften-Die Geschichte Afghanistans Buchbeschreibung
Was braucht mein Kind? Buchbeschreibung
Späte Wahrheit (Prosa) Buchbeschreibung
Herausgeber von:
Imre Szabo: Die Hintermänner ( ein politischer Krimi)Buchbeschreibung
Imre Szabo: Die Unsichtbaren ( ein politischer Krimi)Buchbeschreibung
Quelle : politische analyse
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Grafikquellen :
Oben — Reunió entre el president Puigdemont i Mariano Rajoy, duta a terme el 20/04/2016 al Palau de la Moncloa. This work was published on the website of the Generalitat de Catalunya gencat.cat. The legal notice permits the reproduction, distribution and public communication of the work and, furthermore, the transformation of the work in order to make derived works, for everyone and without time limits, and provided that it does not contradict any license or notice that a work may hold. The following conditions must be followed: Not distort the meaning of the information. (see moral rights) Always quote the source of the information. State the date of the latest update of the information To the uploader: Please provide a link to the original file and cite authorship as „Generalitat of Catalonia. Department of [name]. [Autonomous body, public Company]“. Der Urheberrechtsinhaber dieser Datei, Generalitat de Catalunya, erlaubt es jedem, diese für jeden Zweck zu benutzen, vorausgesetzt, dass der Urheberrechtsinhaber ordnungsgemäß genannt wird. Weiterverbreitung, Abänderungen, kommerzielle Nutzung sowie jede andere Verwendung sind gestattet. Namensnennung: Generalitat de Catalunya
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