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Kampagne „AufRECHT bestehen“

Erstellt von DL-Redaktion am Mittwoch 1. Oktober 2014

„AufRECHT bestehen – kein Sonderrecht im Jobcenter“.

In 2 Tagen startet der bundesweite Aktionstag

In mehr als 30 Städten gibt es dazu bundesweit Aktionen. Bitte beteiligt Euch an den Aktionen. Es geht darum, die geplanten Verschärfungen zu verhindern und das können wir nur dann, wenn wir uns beteiligen und somit eine öffentliche Debatte anstoßen.

Abschließend noch unsere heutige Pressemeldung. Dort steht nochmal knapp zusammengefasst, um was es geht und welche Verschärfungen zu erwarten sind.

Grüße i. A. Martin Behrsing

*Bundesweiter Aktionstag gegen geplante Verschärfungen bei Hartz IV am 2. Oktober

Unter dem Motto „AufRECHT bestehen – kein Sonderrecht im Jobcenter!“ wird am Donnerstag (2. Oktober) in über 30 (1) mit einem Aktionstag die Kampagne gegen die geplanten Verschärfungen der Hartz IV-Gesetze gestartet. Aufgerufen dazu haben die bundesweiten Netzwerke der Erwerbslosen.

Unterstützung erhält die Kampagne mittlerweile auch von der Linkspartei und den Piraten. Ziel der Kampagne ist es das Gesetzgebungsverfahren, das unter dem Euphemismus „Vereinfachung des passiven Leistungsrechts“ bezeichnet wird, bis April 2015 kritisch zu begleiten. Dabei wollen die Initiatoren eine öffentliche Debatte gegen diese Verschärfungen erreichen. „Sollten die mittlerweile bekannt gewordenen Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe durchkommen, würde das bedeuten, dass wir ab dem nächsten Frühjahr im Sozialrecht dann ein Zweiklassenrecht hätten, wobei Erwerbslose dann Sondergesetzen unterliegen“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

Bereits jetzt bestehen zahlreiche Schwierigkeiten, seine rechtmäßigen Leistungen zu erhalten. Für die bundesweiten Erwerbslosennetzwerke sind das keine Ausnahmen. Immerhin sind 35 Prozent aller eingelegten Widersprüche erfolgreich. Das sind jeden Monat 21.000 erfolgreiche Widersprüche. Bei den Klagen sind es dann nochmal 44 Prozent oder rund 5.000 erfolgreiche Klagen jeden Monat.

Geht es nach den 36 Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, müssen sich Hartz IV-Beziehende auf vieles gefasst machen. Danach sollen Daten häufiger abgeglichen werden, Umzüge erschwert und Erstattungsansprüche gegen Behörden gekappt werden. Alleinerziehende deren Kinder den anderen Elternteil besuchen müssen mit Leistungseinbußen rechnen. Zudem müssen sich Hartz IV-Beziehende auf Mietkürzungen einstellen, da Kommunen die Möglichkeit eingeräumt werden soll, dass diese die Miete und Heizkosten für ihr Gebiet pauschalieren. Dabei ist es dann egal, ob man in einer gut isolierten Wohnung wohnt oder in einem kalten Verschlag. Bisher werden Miete und Heizkosten getrennt gewährt, weil es unterschiedlichen Heizverbrauch gibt.

Kaum hinnehmbar ist ein Vorschlag, wonach Hartz IV-Beziehende damit rechnen müssen, dass sie ihre erhaltenen Hartz IV-Leistungen zurück zahlen müssen, wenn das Jobcenter zur Auffassung gelangt ist, dass sie sich nicht genug um Arbeit bemüht haben. Die Rückzahlung soll dann schon während des Leistungsbezug mit einem Abzug von 30 Prozent der Leistungen einsetzen. „Damit sind dann endgültig den Niedrigstlöhnen alle Türen geöffnet, denn Hartz IV-Bezieher fallen bei einer Arbeitsaufnahme nicht unter den zukünftigen Mindestlohn. Und wer bestimmt eigentlich, dass man sich nicht  genügend um Arbeit bemüht hätte“, fragt Frank Jäger von Tacheles e.V.

Auch die wenigen positiven Vorschläge, die die Bundesarbeitsministerin vorab schon als echte Verbesserungen für Erwerbslose öffentlich gefeiert hatte, drohen wieder unter zugehen. So schießt die Union vehement gegen Nahles Plan, dass das 2006 eingeführte verschärfte Sanktionsrecht von unter 25jährigen wieder abzuschaffen. Bereits beim ersten Verstoß werden den jungen Menschen für drei Monate 100 Prozent der Leistungen abgezogen und beim zweiten Verstoß wird auch keine Miete mehr bezahlt. Die Folge war, dass zahlreiche junge Menschen deshalb in die Obdachlosigkeit getrieben wurden.

Positiv bleibt allenfalls, dass zukünftig die Miete bei Sanktionen nicht mehr gekürzt werden soll und das der Sozialleistungsbezug grundsätzlich pfändungsfrei werden soll.

„Die Vorschläge sind unserer Meinung keine Vereinfachung. Sie dienen eher dazu, dass die schon jetzt zahlreichen rechtswidrigen Entscheidungen der Jobcenter nachträglich legitimiert werden. Im Übrigen kann die Gewährung von Sozialleistungen niemals einfach sein, da es immer um den Umstand des Einzelfalls gehen muss. Aber genau darum geht es der Bundesregierung – das Wegsehen vom Einzelfall“, so Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum Deutschland.

Quelle: Aufrecht bestehen

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Fotoquelle: Wikipedia – Montagsdemo in Bremen – Autor: Frank Kleinschmidt, so:leb Sozialer Lebensbund e.V. Bremen

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