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Kalte Regeln-für Flüchtige

Erstellt von DL-Redaktion am Montag 30. Oktober 2017

Die Flüchtlingspolitik der Europäischen Union
verhindert Solidarität

File:Bundesarchiv Bild 183-W0402-500, Flüchtlingstreck in Richtung Deutschland.jpg

So flüchteten die Menschen, welche etwas hatten nach dem Krieg aus den Ostgebieten. Einfache BürgerInnen trugen ihre Habe auf den Rücken oder schoben einen Kinderwagen zum Transport. Statistiken schreiben von 14 Millionen.

Herkunftsgebiet Flüchtlinge und Vertriebene
Ostbrandenburg 400.000
Ostpreußen 1.960.000
Pommern 1.430.000
Posen, Westpreußen, Danzig, Baltikum 1.160.000
Schlesien 3.200.000
Sudetenland 3.000.000
Jugoslawien, Rumänien, Ungarn 760.000

Das im Vergleich zu Situation heute. Die Menschen hier lebten teilweise auf Trümmer und hatte auch nichts. Die Klagen heute sind nicht zu Vergleichen mit den aus vergangenen Zeiten.

Quelle :  Wikipedia

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von Arne Semsrott

Mit einer einzigen Entscheidung hätte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im März 2017 die Flüchtlingspolitik der gesamten Europäischen Union schlagartig ändern können. Eine syrische Flüchtlingsfamilie hatte in der belgischen Botschaft in Beirut ein Einreisevisum in die EU beantragt und gegen die anschließende Ablehnung ihres Antrags geklagt. Der Fall war brisant: Wären die Familienmitglieder bei der Antragstellung bereits auf belgischem Boden gewesen, wären sie wahrscheinlich als Flüchtlinge anerkannt worden. So aber wurde ihnen, wie in solchen Fällen üblich, die Möglichkeit auf ein humanitäres Visum verwehrt. Es stand viel auf dem Spiel für Schutzsuchende aus der ganzen Welt. War die Ablehnung durch die belgischen Behörden rechtswidrig?

Datei:LE Eithne Operation Triton.jpg

Die EU-Richter zogen sich aus der Affäre. Obwohl sogar EU-Generalanwalt Paolo Mengozzi sich in seinem Schluss­antrag dafür aussprach, bestimmten Flüchtlingen aus humanitären Gründen ein Visum auszustellen, erklärte sich der EuGH für nicht zuständig. Um humanitäre Visa müssten sich, wenn es sie denn geben sollte, die einzelnen Mitgliedstaaten selbst kümmern. Dabei war der Gerichtshof bei anderen Asylfragen nicht so schüchtern, auch weitreichende Urteile zu sprechen.

Mit dem Votum des obersten EU-Gerichts bleibt die Flüchtlingspolitik der EU ein paradoxes Konstrukt: Um eine Chance auf Asyl zu haben, muss man sich auf europäischem Territorium oder an der Grenze befinden. Ein Recht auf Einreise gibt es aber nicht. Asyl können deswegen nur Menschen beantragen, die mit dem illegalen Grenzübertritt automatisch zu Rechtsbrechern werden.

„Asyldarwinismus“ nennt das die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl: Nur wer den Nato-Draht an den EU-Außengrenzen überwindet oder den Weg über das Mittelmeer überlebt, darf Schutz erhalten. Alle anderen nicht. Dabei gibt es Alternativen zur jetzigen Flüchtlingspolitik, die nicht nur Schutzsuchenden, sondern auch anderen Migranten legale Zufluchtswege garantieren können.

„Das Urteil des Gerichtshofs hat den Mitgliedstaaten zwar nicht den Weg versperrt, einzelnen Flüchtlingen humanitäre Visa nach nationalem Recht zu erteilen, damit sie in die EU einreisen können“, sagt die Völkerrechtlerin Pauline Endres de Oliveira, die an der Universität Gießen zum europäischen Asylrecht forscht. „Vermutlich werden sich die Mitgliedstaaten aber eher auf dem Urteil ausruhen.“

Würden sie sich stattdessen an dem Konzept orientieren, das das dänische Menschenrechtszentrum bereits 2002 vorgeschlagen hat und das ins Wahlprogramm der spanischen Linkspartei Podemos aufgenommen wurde, könnten Menschen auf der ganzen Welt in ihrem Heimat- oder Nachbarland Asylanträge stellen – und zwar in den Botschaften von EU-Mitgliedstaaten. Nach verkürzter Prüfung könnten sie dann ein Einreisevisum erhalten, um anschließend Asylstatus oder zumindest ein Bleiberecht zu erlangen. Wenn etwa die deutsche Botschaft in Nigeria Asylanträge nach Deutschland weiterleiten würde, müssten sich potenzielle Flüchtlinge aus Subsahara-Afrika – darunter auch Frauen und Kinder – nicht mehr in die Hände von Schmugglern begeben, den Weg übers Mittelmeer wagen und auch nicht die Tenéré-Wüste in Niger durchqueren, wo jedes Jahr noch mehr Flüchtlinge sterben als im Mittelmeer.

Botschaftsasyle wären eine Lösung

Botschaftsasyle waren früher durchaus üblich und bis vor kurzem zum Beispiel in Schweizer Auslandsvertretungen möglich. 2013 schaffte das Land diese Möglichkeit aber ab. Frankreich stellt in Ausnahmefällen zumindest in Auslandsvertretungen humanitäre Visa aus. Brasilien wies 2013 seine Konsulate im Nahen Osten an, Einreisevisa für Asylsuchende aus Syrien auszustellen.

Im Visakodex der EU könnten humanitäre Asylverfahren festgelegt werden. Das wäre zwar aufwendig und teuer für auswärtige Dienste, könnte aber auch unter Sicherheitsaspekten von Vorteil sein: Werden Asylanträge schon im Herkunftsland bearbeitet, erspart man sich die Sicherheitsüberprüfung im Zielland. Botschaftsasyle können schon jetzt von jedem EU-Staat individuell eingeführt werden. Für eine EU-weite Lösung müsste sich die Union allerdings auf ein gemeinsames Asylverfahren für den gesamten Raum einigen statt wie bisher nur auf Mindeststandards. Der existiert allerdings trotz vieler Konzepte bis heute nicht.

Damit müsste die Europäische Union nämlich akzeptieren, dass eine nicht definierte Anzahl von Schutzsuchenden nach Europa kommt. Die EU-Politik legt den Fokus stattdessen auf die Etablierung sogenannter Hotspots, die die kontrollierte Einreise in die EU suggerieren. Nicht in den Herkunftsländern von Flüchtlingen, sondern an den EU-Außengrenzen sollen Aufnahmezentren oder „Auffanglager“ entstehen, in denen Flüchtlinge Asylanträge stellen können.

Für ein solches Konzept hat sich seinerzeit schon SPD-Innenminister Otto Schily starkgemacht, und heute treibt es Frankreichs Präsident Emmanuel Macron auf Flüchtlingsgipfeln voran. Dabei ist zu befürchten, dass diese Lager – besonders wenn sie in instabilen Staaten wie Libyen entstehen – letztlich zu riesigen Flüchtlingslagern würden. Ob die Rechtsstaatlichkeit der Asylverfahren abseits der europäischen Öffentlichkeit gesichert wäre und dann tatsächlich alle Menschen nach Europa einreisen dürften, die einen Anspruch auf Asyl haben, ist zu bezweifeln.

Es ist aber ohnehin sehr unwahrscheinlich, dass offizielle Auffanglager außerhalb der EU tatsächlich entstehen. „Bei all diesen Plänen müsste neben der Beachtung menschenrechtlicher Verpflichtungen und Standards unter anderem geklärt werden, nach welchem Verteilungsmechanismus die Flüchtlinge in welche Länder weiterreisen dürften“, sagt Endres de Oliveira.

Für ein solidarisches Asylmodell müssten sich die EU-Staaten zunächst auf eine Verantwortungsteilung einigen. Dass die Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU bisher nur äußerst stockend funktioniert, zeigt sich an den laufenden Notprogrammen: Von September 2015 bis Juli 2017 bekamen weniger als 25 000 Flüchtlinge, die in Italien und Griechenland regis­triert wurden, Bleiberecht in einem anderen EU-Staat. Österreich, Polen und Ungarn nahmen gar keine Flüchtlinge auf, Tschechien und die Slowakei gerade einmal je ein Dutzend. Gegen feste Verteilungsquoten, die sich an Größe und Wirtschaftskraft der Mitgliedstaaten orientieren, sperren sie sich.

Wer hilft, muss zahlen

Quelle    :   Le Monde diplomatique >>>>> weiterlesen

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Grafikquellen    :

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