Jürgen Hellmuth sagt aus
Erstellt von DL-Redaktion am Sonntag 14. August 2011
Klarstellung in politischen Auseinandersetzungen
Folgende Unterlagen erhielten wir gestern mit der Bitte um Veröffentlichung. Dieser Bitte kommen wir gerne nach, da die Öffentlichkeit einen Anspruch auf Klarstellung in politischen Auseinandersetzungen hat.
Mein Name ist Jürgen Hellmuth und ich habe mit einigen anderen die Landtagswahlen 2009 angefochten. Wie bekannt, bin ich im März 2010 – dank des unermüdlichen Einsatzes von Prof. Heinz Bierbaum und korrupten LSK-Mitglieder – aus der Partei ausgeschlossen worden.
Die Berliner wollen meine Berufungs-Begründung nicht erhalten haben – verwundert nicht, ist uns diese Vorgehensweise aus einem anderem Verfahren gegen Oskar’s Mädche Barbara Spaniol bekannt.
Die Bundesschiedskommission lässt ein Verfahren seit Juni 2008 „ruhen“.
Alle, die sich unter dem Schutzschirm von Kaiser Napoleon an der Saar befinden, haben tatkräftig dazu beigetragen, die Anfechter, beim Kreiswahlleiter Hinsberger, als Querulanten abzustempeln. Einer guten Bekannten wurde gar durch einem Arzt bescheinigt (Bekannter von Spaniol/Pollak) an Paranoia zu leiden.
Was sich Oskar‘ Leute erlauben, ist unterstes Niveau.
Ein Ausschlussverfahren wurden gegen Bierth und Döring angestrengt, welches Anfang des Jahres verhandelt wurde (ich konnte leider nicht kommen, da ich mittlerweile aus dem Saarland verzogen bin).
In diesem Ausschlussverfahren war die Genossin Döring so charmant, und hat verschiedene Unterlagen, die sie als ehemalige Landesgeschäftsführerin und Vertrauensperson beim Kreiswahlleiter eingereicht hat, der LSK überlassen. Die LSK in ihrer Selbstherrlichkeit hat die Unterlagen anderen zur Verfügung gestellt. Damit wurde ich in die Lage versetzt, Kenntnis von ungewöhnlichen Schriftstücken zu erlangen.
Dabei bin ich auf die beiliegende Eidesstattliche Versicherung des Genossen Bierth (Geschäftsführer und Mitinhaber der Fa. Prosecur, Dr. Andreas Pollak, Ehemnann von Spaniol) gestoßen.
Bierth, der sich in der LSK neben Fieg als unfehlbar darstellt, erdreistet sich, eine Versicherung an Eides statt abzugeben und stellt sich auch noch als Mr. Superschlau dar.
Weil Bierth vorsätzlich die Unwahrheit schrieb, habe ich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken erstattet. Immerhin geht es um unsere Glaubwürdigkeit, wenn wir als Zeugen vor dem Verfassungsgerichtshof gehört werden.
Die Ermittlungen gegen Bierth laufen unter dem Aktenzeichen 66 Js 1257/11
Meines Erachtens ist es an der Zeit, einige Mitgliedern zu demaskieren.
Daher frage ich höflich an, ob die Möglichkeit besteht, die Strafanzeige zu veröffentlichen. Mir wäre aber sehr daran gelegen, dass die Anschrift unkenntlich gemacht wird. Gegen Namensveröffentlichung bestehen keine Bedenken.
Ich bin lt. LSK Saar kein Mitglied mehr der Partei DIE LINKE und bekomme trotzdem nach wie vor Einladungen zu Mitgliederversammlungen etc. etc. Vielleicht werde ich in Berlin auch noch als Mitglied geführt, damit die Mitgliederstatistik „schön“ bleibt.
Bevor ich ausgeschlossen wurde, war ich 2007 Mitglied in der Bundessatzungskommission, habe an der Bundessatzung mitgeschrieben, und war Mitglied im Landesausschuss Saar. Ich habe meine Finger in Wunden gelegt, insbesondere was das Finanzielle betraf. Ich habe das getan, was ich für richtig hielt und habe immer und immer wieder nachgehakt und nachgetreten. Ich lief gegen eine Wand. Das berühmte Tüpfelchen auf dem „i“ waren die chaotischen Abläufe bei den Wahlen im Jahr 2009. Da riss mir der Geduldsfaden. Es ist nicht alles damit entschuldbar, dass „wir eine junge Partei.sind“
Im Landesvorstand waren keine Neulinge, aber viele frustierte Ex-Spdler.
Mit freundlichem Gruß
Jürgen Hellmuth
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Jürgen Hellmuth
Str. und Ort
DL bekannt
Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Zähringer Straße 12
66119 Saarbrücken
1. Juni 2011
Strafanzeige gegen
Reiner Bierth, Str. und Ort DL bekannt
und stelle Strafantrag
wegen aller in Betracht kommenden Delikte, u.a. wegen Verdacht d. üblen Nachrede/Verleumdung.
Folgender Sachverhalt liegt vor:
Die Genossin S., stehend auf dem Boden des Grundgesetzes, hat am 29.05.2009 bei dem für den Wahlkreis zuständigen Kreiswahlleiter die Wahlkreismitgliederversammlung der Partei DIE LINKE angefochten wegen Verletzung demokratischer Grundregeln. Die Partei DIE LINKE hat ein Ausschlussverfahren gegen die Genossin S. eingeleitet.
Im Zuge der Auseinandersetzungen, u.a. mit der ehem. Landesgeschäftsführerin der Partei DIE LINKE, Pia Döring, reichte Pia Döring Unterlagen bei der Landesschiedskommission ein. Bei diesen Unterlagen befand sich ein Schreiben des Reiner Bierth vom 08.06.2009, welches mir kürzlich zuging (s. Anlage).
Offenbar zur Diskreditierung des Unterzeichners dieser Strafanzeige führt Reiner Bierth gegenüber dem Kreiswahlleiter Dr. Hinsberger, vorsätzlich Unwahres aus. Zur Glaubhaftmachung seiner Behauptung geschieht dies in einer Eidesstattlichen Versicherung.
Der Beanzeigte verdeutlicht mit der Ausführung „Die Rechtsfolgen einer falschen eidesstattlichen Versicherung sind mir bekannt“, dass er Kenntnis darüber hat, dass eine falsche Versicherung an Eides statt strafbar ist.
Reiner Bierth schreibt in seiner Eidesstattlichen Versicherung vom 08.06.2009:
Eidesstattliche Versicherung
Die Rechtsfolgen einer falschen eidesstattlichen Versicherung sind mir bekannt.
Bekannt sind mir auch die Parteimitglieder C. S. G. S., O. K.,
R. B. und Jürgen Hellmuth, welche die Landesschiedskommission seit Jahren mit diversen Schiedsgerichtsverfahren aller Art beschäftigen.
Homburg, den 08.06.2009
Bierth
Diese Behauptung, dass der Anzeigenerstatter die Schiedskommission seit Jahren mit diversen Schiedsgerichtsverfahren aller Art beschäftigt, ist nachweislich unwahr. Reiner Bierth wurde erst am 09.August 2008 auf dem Landesparteitag der Partei DIE LINKE in Neunkirchen in die Schiedskommission gewählt.
Ich habe, seit meiner Mitgliedschaft, kein Schiedsverfahren angestrengt.
Diese vorsätzlich unrichtige, unwahre und verbreitete Tatsache, dass der Unterzeichner der Strafanzeige „seit Jahren die Schiedskommission mit diversen Schiedsgerichtsverfahren aller Art beschäftigt, ist geeignet die Glaubwürdigkeit des Unterzeichners bei Behörden etc. in Frage zu stellen und diesen als Person in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und zu schädigen.
Eine Verleumdung begeht, wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist.
Mit der Verbreitung der unwahren und unrichtigen Tatsache in der Eidesstattlichen Versicherung vom 08.06.2009 ist nach Auffassung des Unterzeichners der Tatbestand der Verleumdung und üblen Nachrede erfüllt und eine falsche Eidesstattliche Versicherung gegeben.
Die Versicherung an Eides statt ist eine Erklärung, die man statt einem Eid tätigt. Es wird eine Erklärung abgegeben, die man als wahre Begebenheit erklärt. Die Erklärung/Eidesstattliche Versicherung „statt eines Eides“ bedeutet nicht, dass diese in der Wertigkeit geringer sind. Diese sind als „Ersatz“ (statt) für einen Eid abgegeben und sind bei falscher Erklärung ebenso strafbar, wie ein falscher Eid.
Ich bitte um Eingangsbestätigung der Strafanzeige und um Bekanntgabe des Aktenzeichens.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Helmuth
IE
Nachtrag am am 16. 08. 2011:
DL liegt seit heute die zweite Anzeige gegen Reiner Bierth vor.
IE
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Grafikquelle :
Source | Flickr: Studierendenkonferenz »Krise.Bildung.Zukunft.« am 11. Dezember 2011 in Berlin | |||||
Author | Fraktion DIE LINKE. im Bundestag | |||||
Permission (Reusing this file) |
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Sonntag 14. August 2011 um 22:38
„Juristen“ wie Bierth sind in der Lage, ein X für ein U „juristisch“ zu begründen – und umgekehrt. Notfalls kann Bierth sich mit der Vorsitzenden der Schiedskommission „beraten“. Julia Maus, eine Frau für alle Fälle!!!
Donnerstag 18. August 2011 um 15:18
Treffen alle Kommentare in diesem Blog zu, hat es im Saarland nie eine kompetente und objektiv unparteiische Landesschiedskommission gegeben.
Warum nehmen Mitglieder an mündl. Verhandlungen überhaupt teil?
Donnerstag 18. August 2011 um 16:30
@2: Damit man nach Berlin gelangt. Verfahrensweg ist einzuhalten. Erst LSK, dann BSK.
Donnerstag 18. August 2011 um 18:53
Ist für ein Verfahrensbeteiligter ersichtlich, dass „geklüngelt“ wird, kann er/sie fernbleiben. Die Schiedsordnung sagt nichts darüber aus, dass Verfahrensbeteiligte in der mündl. Verhandlung anwesend sein müssen.
Donnerstag 18. August 2011 um 23:19
ja dann wird über deren Köpfe hinweg missentschieden und die haben einen Pseudogrund zum Rügen
Donnerstag 18. August 2011 um 23:53
In der Regel werden im Vorfeld Schriftsätze mit Stellungnahmen ausgetauscht und die LSK wäre in den allermeisten Fällen in der Lage im schriftlichen Verfahren nach Aktenlage zu entscheiden. Dennoch lädt sie im Saarland gerne zur mündlichen Verhandlung ein, dort gibt es aber dann keine neuen Erkenntnisse, nur emotionale Verhandlungen, deren Ergebnisse vorher feststehen. Zudem geht es darum Mitglieder – wie im Mittelalter vor einem Fehdegericht – vorzuführen. Wer hat das nötig?
Freitag 19. August 2011 um 1:29
@4: Vielleicht möchte er oder sie einfach zeigen, dass man noch einen Hauch Respekt vor der LSK als ordentliches Element der Partei hat – nicht zwingend gleichzusetzen mit den Mitgliedern selbiger LSK.
Freitag 19. August 2011 um 8:58
Fernbleiben ist für Schisser (=Arbeiterdeutsch) Juristendeutsch :-Versuch davon -:
Ein BEGRÜNDETES Fernbleiben ist jedoch dort angebracht, wo von Anfang an die SchO und die WO (Schiedsordnung und Wahlordnung) gezielt beseitigt werden, wie etwa wenn die versiegelten Wahlunterlagen gem.§ 13 WO nicht v.d.LSK beigezogen werden, obwohl genau das am 26.8.2011 , Lafontaine-Wahlanfechtung m.E. so laufen wird.
Seit 2 Jahren LSK-Beschwerden sah ich noch niemals versiegelte Wahlunterlagen oder derer Prüfung in der LSK.
Der Bürger sollte nicht zum Objekt des Verfahrens werden. Das ist die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht über 50 Jahre hinweg. Demnach, um nicht selber zum Objekt des eigenen Verfahrens zu werden; Ist ein BEGRÜNDETES Fernbleiben oder ein BEGRÜNDETER VERHANDLUNGSABRUCH m.E. legitim.
Ich machte das z.B. im Sommer 2010 als W.Fieg i.d. “ Hüttenschenke “ (Krachschuppen mit TV-Geplärr während LSK-Sitzungen) zuwider § 10 SchO die Öffentlichkeit beseitigte und den Reporter der „SZ“ Johannes Werres, aus der Verhandlung rausschmiss ohne jeden rechtsstaatlichen Grund – es war mein Verfahren. Ich ging mit dem Reporter raus. Wäre ich sitzengeblieben und hätte geschwiegen -ich wäre zum Objekt des Verfahrens geworden. Diese Rechtszüge/Handlungen sind legitim.
Einfach „Fernbleiben“: eben nicht. Genau das machten Erik Lenhard ,Christian Bonner und Walter Löb 13.8.2011 in Berlin/BSchK. Löb war dabei noch so unverschämt, die BSchK-Buchung eines Flugtickets (die BSchK bucht keine Flug-Zug-Bus Reisen und sie tankt auch keine Autos und macht keine Ölwechsel..Pinkelpausen…) für sich zu fordern, dann käme er. Er hätte genauso eine Rikscha-Fahrt mit Kuli fordern können, das ist genauso absurd.
Soviel zum Fernbleiben.
Freitag 19. August 2011 um 11:32
Dieser LSK ist nicht wirklich zu trauen oder zuzutrauen dass sie endlich mal moderat entscheiden. Nach Aktenlage? Eher nach deren Gusto oder wie sie die Akten beurteilen. MAn entscheidet auch mal wenns passt auch mal über diverse Köpfe hinweg. Warum erscheinen eigentlich die letzten Urteile nicht mehr auf der Webseite? Hätten sie Ehre und Courage würden sie auch dazu stehen, dass diverse ihrer Fehlurteile von der nächsten Instanz einkassiert wurden, auch darauf hat man eigentlich das Recht dies zu erfahren. Um zu sehen wie die Kommission, die ja was zu tun hat arbeitet. Aber Niederlagen auch noch zu publizieren, ne das geht ja gleich mal gar nicht, aber mit Wonne an die Öffentlichkeit lavieren, dass man es den Missliebigen aber ma so richtig gezeigt hat. Auch wenns widerrechtlich war.
Freitag 19. August 2011 um 11:36
Es ist schon ein ungeheurer Vorgang, wenn eine Landesschiedskommission nicht in der Lage ist, vernünftig zu agieren, die Verfahren auf einer vernünftigen Basis zu klären, so dass Mitglieder vor Gericht ziehen müssen. Diktatur lässt grüssen! Da ist es wieder, das Thema.
Die Obrigen machen was sie wollen, wir unten also auch. Wer zwingt mich denn vor einer Landesschiedskommission- Saar zu erscheinen, wenn ich kleiner Popel danach zum Psychater (sinnbildlich betrachtet) muß oder der logisch denkende und Mensch schreiend „nie wieder links“ aus der Partei flüchtet.
Es ist wie immer schon in der Geschichte, ein kleiner Stamm regiert, koste was es wolle, selbst in einer linken Partei.
Freitag 19. August 2011 um 12:06
#8
Klüngel und mögliche Absprachen zeigen sich schon im Vorfeld ab. Folglich kann Antragsgegner/Antragsteller entscheiden, ob er/sie sich das antut von einer Schiedskommission „gelinkt“ zu werden.
Einer Schiedskomission, die nicht unabhängig ist, muss die kalte Schulter gezeigt werden.
Ich bin sicher, die Schiedskommission wird ihren Umgang überdenken.
Freitag 19. August 2011 um 12:49
ob die jemals überhaupt ihr rechtswidriges Handeln überdenken werden???
Samstag 20. August 2011 um 8:54
Wieso kommt irgendjemand, der je mit der LSK Saar zu tun hatte, auf die Idee diese LSK würde „denken“?.
Weil sie nicht unabhängig ist, nie unabhängig war, weil deren Vorsitzender Wolfgang Fieg sogar an das höchste Parteiorgan -BSchK -PARTEIAUSTRITTE zum kaputtmachen von Berufungsverhandlungen einfach daherlügt, dann den Aktenfälschungs/Lügen- Vorgang auf die 2 unschuldige Frauen /Genossinnen Der Landesgeschäftsstelle Linke Saarbrücken,I. und A.,bzw. jetzt D. G. ebenso, abwälzen will;
Da er aber nicht mehr so genau weiss wer es war, also der große Unbekannte, wie die Doof-Ausrede Nr.1 vor der Kripo, das war Mr.Unbekannt, hier Missis! Parteiaustritt per Hörensagen? Ach Nee. Ich hörte, Oskar Lafontaine ist ausgetreten. Wurde mir erzählt. Jo. Weiss nicht mehr von wem, aber gehört hab ichs.
Ergo: ein LSK-Mitglied/Vorsitzender, der ohne jedes Austrittsschreiben einfach einen Parteiaustritt-hier K. Z., Schumachers Spezialprotokollantin für alle Fälle -nach Berlin (!) daherlügt, um ein Verfahren zu verfälschen und kaputtzumachen.
Denn das war die konkrete Absicht, Fieg schrieb das nicht bezugslos, sondern konkret zur BSchK 77/2010, Helmut Ludwig gegen K. Z., Berufungsverfahren gegen das rechtswidrige Fieg-Treiben der „Unterlassungsbeschlüsse via LSK“, das dürfen nur STAATLICHE Gerichte.
Der soll abtreten, der ist untragbar, dies ist schon der 2.te (uns bekannte, wahrscheinlich gibts noch mehr) Fall eines Lügen-Aktenfälschungs-Luftbeschluss durch Fieg und Abnicker.
Diese Saar-LSK ist gekauft, in abhängie Arbeitsverhältnisse verstrickt, ferngesteuert, abhängig, befangen – kein neutrales Organ.