Ist er ein Terrorist?
Erstellt von Redaktion am Samstag 2. Juli 2022
Es ist der größte Rechtsextremismus-Skandal der Bundeswehr.
Wer für den Staat eine Uniform trägt wirft sein Hirn freiwillig auf den Müll, denn dort zählen nur noch Befehl und Gehorsamkeit.
Von Sebastian Erb
Der Offizier Franco A. soll Anschläge geplant haben. Nun fällt das Gericht ein Urteil. Eine Bilanz des Prozesses und offene Fragen.
Ein deutscher Student, der an einer französischen Elite-Militärakademie eine rassistische und antisemitische Masterarbeit schreibt – und bei der Bundeswehr eine zweite Chance bekommt. Ein exzellent ausgebildeter Oberleutnant der Jägertruppe, der illegal Waffen und Munition hortet – und nur durch Zufall auffliegt. Ein junger Mann aus Offenbach, der sich als syrischer Flüchtling ausgibt – und mehr als ein Jahr ein unbemerktes Doppelleben führt. Ein Prepper, der sich mit anderen Soldaten und Polizisten auf einen „Tag X“ vorbereitet – und Terroranschläge geplant haben soll. Jeder Aspekt für sich allein wäre ein Skandal. Doch hier handelt es sich um ein und dieselbe Person: Franco A., heute 33 Jahre alt. Vor fünf Jahren hat sein Fall die Bundeswehr, Politik und Gesellschaft erschüttert. Die juristische Aufarbeitung des Ganzen ist langwierig. Dass sich ein Bundeswehroffizier wegen Rechtsterror vor Gericht verantworten muss, gab es vorher noch nie.
Der Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, der die Terroranklage der Bundesanwaltschaft zunächst gar nicht verhandeln wollte, hat sich mehr als ein Jahr und fast 40 Sitzungstage Zeit genommen. Am kommenden Freitag soll der Prozess zu Ende gehen. Die Bundesanwaltschaft fordert 6 Jahre und 3 Monate Haft für Franco A. Die Verteidigung beschreibt den Angeklagten als unschuldig Verfolgten.
Noch ist Franco A. Offizier der Bundeswehr, wenn auch suspendiert, er darf keine Uniform mehr tragen und sein Sold wurde um die Hälfte gekürzt. Erst wenn er zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird – dafür reichen schon die Waffendelikte – muss er die Bundeswehr verlassen.
Der Prozess gegen Franco A.
3. Februar 2017
Am Abend nehmen Polizist:innen im Wiener Flughafen Franco A. fest, nachdem er eine Pistole aus einem Versteck in einem Behinderten-WC holen wollte. Er hatte diese dort zwei Wochen zuvor deponiert. Er wird knapp drei Stunden vernommen, erkennungsdienstlich behandelt, gibt sein Handy ab und darf gehen.
26. April 2017
Franco A. wird in Hammelburg verhaftet. Er macht dort bei der Bundeswehr gerade eine Einzelkämpferausbildung. Parallel finden Durchsuchungen an 15 weiteren Orten statt, auch in der Kaserne in Illkirch im Elsass, wo er stationiert ist. Die Ermittler:innen hatten herausgefunden, dass mit seinen Fingerabdrücken ein syrischer Flüchtling namens David Benjamin registriert ist.
4. Dezember 2017
Der Generalbundesanwalt klagt Franco A. vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main wegen der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat” sowie Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz sowie Diebstahl und Betrug an. Er sitzt nicht mehr in Untersuchungshaft, da der Bundesgerichtshof keinen dringenden Tatverdacht sieht.
7. Juni 2018
Das Oberlandesgericht Frankfurt lässt die Anklage gegen Franco A. nicht zu. Das Landgericht Darmstadt solle wegen der Waffendelikte und Betrugs verhandeln. Das Gericht sieht keinen hinreichenden Tatverdacht, dass Franco A. einen Anschlag plante. Der Generalbundesanwalt legt Beschwerde ein. Der Bundesgerichtshof entscheidet im August 2019, dass ein Terrorprozess eröffnet wird.
20. Mai 2021
Vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main beginnt der Prozess gegen Franco A. Das ist derselbe Senat, der die Anklage ursprünglich nicht verhandeln wollte. Das Medieninteresse ist groß. Da es wegen der Coronamaßnahmen wenige Sitze im Saal gibt, stehen manche Journalist:innen die ganze Nacht an.
13. Februar 2022
Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei stürmt Franco A.s Wohnung, er wird erneut festgenommen und sitzt seitdem wieder in Untersuchungshaft. Er wurde erwischt, wie er mit Aufzeichnungen und NS-Devotionalien aus Frankreich zurück nach Offenbach kam. Das Gericht sieht Verdunkelungs- und Fluchtgefahr.
Die Waffen
Da ist die Pistole des französischen Herstellers M. A. P. F., Kaliber 7,65 Millimeter Browning, Baujahr zwischen 1928 und 1944. Schussbereit, geladen mit sechs Kugeln im Magazin und einer im Lauf. So hat sie Franco A. im Wiener Flughafen Anfang 2017 in einem Putzschacht einer Behindertentoilette deponiert. Sie wurde zufällig entdeckt, im Anschluss überwachte die Polizei die Toilette. Als Franco A. die Pistole holen wollte, wurde er festgenommen. Seine Erklärung: Er sei angetrunken gewesen, habe die Waffe beim Pinkeln gefunden, eingesteckt und vor dem Abflug schnell loswerden müssen.
Selbst die Religionen haben sich einem neuen Gott verschworen und lassen im Krieg fleißig Morden!
An dieser Räuberpistole hat im Prozess nicht einmal Franco A. ernsthaft festgehalten. Er hat aber auch keine andere Erklärung präsentiert, warum er mit einer geladenen illegalen Pistole durch Wien spaziert ist. Fakten haben Zeug:innen geliefert: Eine Molekularbiologin hat ausgesagt, dass er die Pistole mehrfach in der Hand gehabt und das Magazin ausgebaut haben muss, weil auch daran DNA-Spuren von ihm gefunden wurden. Und die Bundesanwaltschaft präsentierte eine Indizienkette, die zum Schluss kommt, dass Franco A. die Waffe bereits ein halbes Jahr zuvor in Paris gekauft hatte. Unter anderem stand in seinem Kalender die Abkürzung „Rr“, der Modellname. Es wurde für diese Abkürzung keine andere Erklärung geliefert. Franco A. hat zudem offenbar ausgerechnet einem Bekannten aus seiner Prepper-Chatgruppe mitgeteilt, dass er nach Paris reist. Der Bekannte ist ein Waffenhändler, bei dem Franco A. mit seinem Schnellfeuergewehr G 3 geschossen hat. Bei Treffen der Preppergruppe hatte A. mehrfach gefragt: Wie komme ich an Waffen?
Auch Sophia T. wird zur Pistole gefragt. Sie ist Franco A.s Verlobte und Mutter seiner drei kleinen Kinder, das jüngste hat sie Anfang Mai in den Gerichtssaal mitgebracht. Sie ist die Schwester eines Bundeswehrkameraden von Franco A., der anfangs als mutmaßlicher Mittäter in U-Haft saß, gegen den die Ermittlungen dann aber eingestellt wurden. Sophia T. war damals in Wien dabei, will aber vom angeblichen Pistolenfund – wie von allen anderen relevanten Dingen – erst im Nachhinein erfahren haben.
Sophia T. bestätigt indirekt, dass Franco A. ihr mal eine andere Geschichte erzählt hat, wie er an die Pistole kam. Mehr will sie nicht sagen, sie macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. „Können Sie sagen, ob andere Personen von der wahren Geschichte wissen?“, fragt der Vorsitzende Richter. „Das wäre Spekulation“, sagt Sophia T.
Ein zentrales Ergebnis des Prozesses ist, dass Franco A. neben der Pistole aus Wien definitiv mindestens das G 3 und zwei weitere illegale Waffen besaß. Das hat er vor Gericht zugegeben. Für den Tatvorwurf spielen sie eine wichtige Rolle: ohne Bewaffnung kein Terror. Er hat diese Waffen mal in Offenbach im Keller gelagert, mal in Straßburg unter seinem Bett, wo er in der Nähe in einem deutsch-französischen Bataillon stationiert war. Dazu mehr als 1.000 Schuss Munition und Sprengkörper. Die Waffen wurden nie gefunden. Sie seien im Ausland geblieben, sagt seine Verlobte im Prozess aus. „Die Waffen existieren nicht mehr“, sie seien entsorgt worden. Das habe ihr Franco A. so erzählt. Belege für diese Behauptung gibt es keine.
Der Terrorverdacht
Hat Franco A. einen oder mehrere Anschläge geplant? Das ist die zentrale Frage des Prozesses. Dass der Angeklagte rechtsextrem ist, hat er mit seinen eigenen Aufzeichnungen, Sprachmemos und Gesprächen belegt. So hat er etwa eine angebliche Rassenvermischung als Bedrohung für das deutsche Volk bezeichnet und einen „Autogenozid“ beklagt. Er wollte einen völkisch geprägten „Zentralrat der Deutschen gründen“. A. selbst bestreitet, ein Rechtsextremist zu sein.
Auch im Gerichtssaal äußert sich Franco A. antisemitisch. Der Vorsitzende Richter entzieht ihm einmal das Wort, weil A. kurz davor ist, Volksverhetzung zu begehen. Das wäre strafbar, seine Gesinnung allein ist es nicht. Sie spielt aber eine Rolle, wenn Namenslisten, Waffen und Ausspähungen dazukommen. Laut Bundesanwaltschaft war Franco A.s Gesinnung „Triebfeder seines geplanten Anschlags“. Juristisch ergibt sich so der Vorwurf der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“.
Dazu müssen Ort, Zeit und Opfer nicht genau feststehen. Es reicht, wenn der Beschuldigte „fest zur Tat entschlossen war“. Den Paragrafen 89a des Strafgesetzbuches gibt es noch nicht lange. Er wurde in erster Linie eingeführt, um islamistische Attentäter zu verfolgen. Juristisch ist ein Terrorvorwurf leichter zu belegen, wenn zu beschafften Waffen oder Sprengstoff ein Treueschwur auf den IS oder eine andere als Terrororganisation eingstufte Gruppe hinzukommt. Bei Rechtsextremen ist das schwieriger, zumal wenn sie sich außerhalb der klassischen Neonazi-Szene bewegen. Eine Verurteilung von Franco A. könnte auch Auswirkungen darauf haben, wie künftig auf ähnlich gelagerte Fälle geschaut wird.
Dass sich Franco A. illegal Waffen und Munition beschaffte, ist unstrittig. Ob er nach Opfern suchte, ist komplizierter nachzuweisen. Zur damaligen grünen Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags und heutigen Kulturministerin hat sich A. zum Beispiel notiert: „Claudia Roth lokalisieren“. Auch der damalige Justizminister Heiko Maas und Anetta Kahane, die damalige Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung, tauchen in seinen Aufzeichnungen auf. Es sind Personen, die bei Rechtsextremen als Feindbilder gelten und die Franco A. offenbar als Vertreter eines von ihm verhassten Systems wahrnahm. Die Bundesanwaltschaft ist überzeugt davon, dass er sie umbringen wollte und damit ein „politisch wirksames Zeichen setzen gegen das Konstrukt des Staates, dessen Gesetze null und nichtig“ seien. Dass er das in seiner Tarnidentität als syrischer Flüchtling machen wollte, sei naheliegend, aber nicht zwingend, sagte die Anklage-Vertreterin in ihrem Plädoyer.
Auffällig ist eine Verkettung von Ereignissen im Sommer 2016: Am 22. Juli fährt Franco A. zur Amadeu Antonio Stiftung in Berlin, trifft deren Chefin Anetta Kahane nicht an und fotografiert in der Tiefgarage die Nummernschilder der Autos. Vier Tage später übt er auf einem Schießplatz in der Oberpfalz mit seinem G 3-Gewehr. Am 28. Juli fährt er nach Paris, wo er wohl die Pistole kauft, die er später im Wiener Flughafen versteckt.
Franco A. begeht dann kein Attentat. Die Bundesanwaltschaft sagt, dafür könne es viele Gründe geben. Womöglich habe er sich nach einer Operation nicht fit genug gefühlt. Oder er sah die Zeit noch nicht gekommen. Es sei ihm aber nicht mehr um das Ob gegangen, sondern nur noch um das Wie.
Die Verteidigung
Quelle : TAZ-online >>>>> weiterlesen
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Grafikquellen :
Oben — das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main
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2.) von Oben — Military Dean Dr. Damian Slaczka, Brigadier General Frank Leidenberger and Military Chaplain Michael Weeke pay respect to the victims. (Photo by OR-7 Jacqueline Faller, RC North PAO)
Montag 4. Juli 2022 um 12:20
Der Kollege Sebastian Erb ist mir über eine öffentliche Veranstaltung in Mönchengladbach organisiert durch die Rosa Luxemburg Stiftung zum Thema Andre Schmidt vom KSK, UNITER e.V. persönlich bekannt. Die hier bezeichnete Causa Franco Albrecht war bereits damals ein Teil des Komplexes gewesen.
Die Beweislage gegen den Angeschuldigten, Franco Albrecht ist eindeutig. Eine Verurteilung des Franco Albrecht gilt als sicher. Die Rechtskraft des Urteils ist eine Frage der Zeit. Somit wird Franco Albrecht als Rechtsterrorist gelten und als unehrenhaft aus der Bundeswehr entlassen werden.
Doch es gibt noch Geflechte des Rechtsextremismus welche aufgelöst werden müssen. Dahingehend ist es sinnig sowohl eigenständig die Recherche zu betreiben. Die gewonnen Informationen in aufbereiteter Form eigenständig im Internet zu demokratisieren. Sich auf keinen Fall auf die Sicherheitsbehörden wie der Abteilung ST bei den LKA Ämter, der Abteilung ST beim BKA verlassen. Andernfalls sind die Bürgerinnen und Bürger verlassen.
Auch die Obleute in den Innenausschüssen sind gut beraten den Menschen im Land die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, als nur die Augenwischerei zu betreiben.
Die Hammerskins müssten durch die Generalbundesanwaltschaft nach §129 StGB angeklagt und der Prozess beim OLG gemacht werden.
Jimmy Bulanik