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IS – Mordprozess

Erstellt von Redaktion am Samstag 4. Dezember 2021

IS – Mordprozess – Völkermord, überall

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Ein Gastbeitrag von Thomas Fischer

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen Gotteskrieger als Völkermörder verurteilt. Das gibt Gelegenheit zum Nachdenken: Welcher Krieg wird zurzeit eigentlich geführt, welches Recht vollzogen?

Von Herrn A. kennen wir einige Bilder. Sie zeigen einen Menschen, der sich eine Strafakte vor das Gesicht hält. Mal trägt er eine Jogginghose und ein Sweatshirt, mal ein Hemd und eine Jeans. Die Akte ist mal schwarz, mal rot. »Bild« mäkelt: »Feige versteckt er sich hinter einem Aktenordner.« Die Vorstellung dessen, was »Bild« unter Mut versteht, ist geeignet, Mitleid mit A. zu erzeugen. Aber das wollen wir hier beiseitelassen. Die Gattin von Herrn A. heißt Frau W. Sie stammt aus Lohne, hat intensiv verschönerte Fingernägel, hält sich ebenfalls eine Strafakte vor das Gesicht und wurde vom OLG München – nicht rechtskräftig – wegen Beihilfe zum versuchten Mord zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.

Diese Bilder sind, das muss man zugeben, zwar groß und bunt, aber nicht wirklich spannend, wenn man einmal von den als Staffage abgebildeten Justizbeamten und Terroranwälten absieht, die sie sich vermutlich ausschneiden und aufheben, weil es biografisch bedeutsam ist, im »historischen Prozess« dabei gewesen zu sein. »Historisch« soll der Prozess sein, weil angeblich »weltweit erstmals« die systematische Verfolgung von Jesiden inmitten steht.

Ach ja! Wie viele Terroristengattinnen und gutmütige Kinderschlächter hat man beim OLG Frankfurt zwischen 1949 und 1989 abgeurteilt? Und wo sind all die übrigen fanatischen Mordgesellen und ihre Verbrecherliebchen geblieben? Die meisten, so nehme ich an, fristen eine schweigende Existenz als Schwarzweißbilder auf den Kommoden und in den Alben ihrer lieben Erben. Das kann man als gutes Zeichen deuten oder auch nicht. Vorbei! Reißen wir uns zusammen: Wenigstens nachträglich wollen wir das Gerechte tun. Jedenfalls an unseren Feinden, wenn sie uns in die Hände fallen.

Völkermord u.a.

Das OLG Frankfurt hat den Angeklagten A. schuldig gesprochen: des Völkermordes in Tateinheit mit einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge, einem Kriegsverbrechen gegen Personen mit Todesfolge, Beihilfe zu einem Kriegsverbrechen gegen Personen in zwei tateinheitlichen Fällen sowie mit Körperverletzung mit Todesfolge.

Das klingt kompliziert, ist aber letzten Endes nur etwas unübersichtlich, weil die angewendeten Strafnormen recht anschaulich und daher etwas sperrig formuliert sind. Der »Völkermord« ist der hier im Vordergrund stehende Verbrechenstatbestand. Früher stand er ganz vorn im »Besonderen Teil« des Strafgesetzbuchs (§ 220 alter Fassung). Seit 2002 ist er, dem »Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs« folgend, im StGB zum Schatten verblasst, stattdessen in § 6 des damals neuen »Völkerstrafgesetzbuchs« (VStGB) gewandert. Weil die angewendeten Vorschriften sicher nicht allen Lesern geläufig sind, seien sie auszugsweise zitiert.

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