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Ich mache mir Gedanken

Erstellt von Redaktion am Sonntag 20. Oktober 2019

über die MTG, die E-Mobilität und ihr baldiges Ende …

Von Stefan Weinert  – Ravensburg

In Zukunft werden – ab wann und bis wann auch immer –  in der Ravensburger Marienplatztiefgarage (MTG) Flüssiggasfahrzeuge, Erdgasfahrzeuge, Wasserstofffahrzeuge mit der Brennstoffzellentechnologie, Diesel-SUV, Benziner und – least but [may be] last  – nebeneiandner auf vier unterirdischen Stockwerken parken – und das ungeordnet nebeneinander. Bekanntlich können sich E-Autos selbst entzünden. Bei Dieselfahrzeugen entsteht die Selbstzündung des Motors dadurch, dass Luft bis zu 700 Grad Celsius komprimiert wird und sich dann selbst entzündet.

Bei einem E-Mobil ist die Gefahrenzelle hinsichtlich der möglichen Selbstentzündung, die Batterie, welche aus aus Lithium-Ionen-Zellen besteht. Die Zellen beinhalten eine Anode (Pluspol) und eine Kathode (Minuspol). Diese befinden sich in einem Elektrolyt, welcher ein organisches Lösungsmittel mit Leitsalz beinhaltet. Er sorgt dafür, dass die Lithium-Ionen in beide Richtungen wandern können. Zwischen Kathode und Anode befindet sich noch der Separator, dieser erlaubt es nur den Lithium-Ionen langsam und dosiert zu wandern. Wenn der Separater beschädigt ist – etwa durch Hitze, oder einen Aufprall – kommt es zu einem Kurzschluss. Zu viele Lithium-Ionen wandern unkontrolliert durch die Zelle, dadurch wird viel Energie freigesetzt. Die Batterie fängt Feuer. Selbst ein paar Tage nach einem Unfall können sich E-Autos erneut entzünden. Deshalb werden die Unfallwagen oft auf einem sicheren Gelände gelagert, wo sie einige Tage lang beobachtet werden.Teilweise experimentiert die Feuerwehr mit Wasserbädern. Hier wird das E-Auto in einen mit Wasser gefüllten Container gehoben. Damit werden die Batterien gekühlt und die Sauerstoffzufuhr ist unterbunden. Um eine (1) in Brand geratenen Lithium-Ionen-Zellen-Batterie vorübergehend zu löschen, werden 12.000 Liter verspritztes Wasser gebraucht, wobei diese Methode nicht die sicherste ist.

Da Elektroautos im Jahr 2019 noch immer als relativ neu gelten, gibt es kaum aussagekräftigen Statistiken über die tatsächliche Brandgefahr im Straßenverkehr. Die Prüforganisation Dekra hat mehrere E-Autos getestet und ausgewertet. Fazit: Autos mit Batterie sind genauso sicher wie Modelle mit einem Verbrennungsmotor. Moderne Elektroautos erhalten genauso häufig wie ihre Konkurrenten eine Wertung von fünf Sternen – die Bestnote. Der ADAC geht sogar noch weiter. Bislang ist bei dem Euro-NCAP-Crashtest kein Elektroauto negativ aufgefallen. Im Vergleich zu Verbrennermotoren sei ihre Sicherheit sogar häufig besser, so der Allgemeine Deutsche Automobil-Club. [Quelle u.a.: https://emobly.com/de/sonstiges/e-autosspiel-mit-dem-feuer/]

Das heißt aber nicht, dass auch ein E-Mobil grundsätzlich hundertprozentig brandsicher ist. Der springende Punkt ist die „Löschbarkeit“ gegenüber einem Benziner und einem Diesel. Wenn der Akku eines E-Mobils bei einem Unfall oder überhaupt Feuer fängt, dann setzt dieser enorme  Energie frei. Die Flammen zu löschen, ist dann sehr schwierig. Eigentlich kann man es gar nicht nicht löschen, sondern das Feuer muss kontrolliert abbrennen oder ausbrennen. Und zwar zwei bis drei Tage lang. Erst dann ist sicher, dass in keiner der Akkuzellen noch ein Brand schwelt. Am besten ist es (wie schon erwähnt), das Fahrzeug in ein Wasserbad zu tauchen.

Im Vergleich zu Benzinern oder Dieselautos gehen von E-Autos andere Gefahren aus. Aus den brennenden Akkus ströme heiße, giftige und ätzende Gase aus. Das ist vor allem in geschlossenen Räumen ein Problem. Wenn ein Pkw (egal welchen Energieantriebs) in der Tiefgarage brennt, dann ist das grundsätzlich ein sehr kräfteintensiver und gefährlicher Einsatz. Wenn Elektrofahrzeuge dabei sind, die mit ihren Akkus doch einen erheblichen Beitrag zu einem Brand leisten können, dann stellt das die Feuerwehr vor große Herausforderungen. In Parkhäusern und Tiefgaragen kommt es dann auf zwei Dinge an: Die so genannte Entrauchung muss gut funktionieren – und das brennende E-Auto muss sich so schnell wie möglich aus dem Gebäude herausholen lassen. Darauf muss man künftig beim Bau von Parkhäusern und Tiefgaragen achten. [Leicht gekürzte Quelle: Tobias Lübben, hessenschau.de]  

Bisher kaum bedacht wurde, dass es inzwischen auch PKW gibt, deren Energie das Flüssiggas ist. Gas wird dann flüssig, wenn es extrem abgekühlt wird (minus 161 bis 164 Grad Celsius). Tritt das Flüssiggas aus seinem Behältnis (Tank) aus,  verdampft es zunächst und ist je nach Gemisch ca. 1,5- bis 2,1-fach schwerer als Luft. Daher „fließt“ es („wabert„) – für den Feuerwehrmann/frau und/oder andere beteiligte unsichtbar – am Boden gleich einer Flüssigkeit  und es kommt bei einem Brand zu einem unberechenbaren Brandteppich. Das Gas kann sich aber auch wieder verflüssigen und kühlt dabei seine Umgebung so stark ab, dass im geschlossenen Wageninneren Erfrierungsgefahr besteht.

Wenn es um alternative Antriebstechnologien in der Automobilbranche geht, wird in den Medien, der Wirtschaft, der Politik und den Umweltverbänden vornehmlich über das Thema Elektromobilität berichtet und diskutiert. Dabei ist jedoch die Brennstoffzellentechnologie nicht weniger aussichtsreich. Das sehen auch immer mehr Experten so.Gemeinsam mit der Batterietechnologie wird die Polymerelektrolyt-Brennstoffzelle (PEMFC) den Durchbruch in der Elektromobilität markieren. Die PEM-Brennstoffzellentechnologie ist überall dort vorteilhaft einzusetzen, wo reiner Wasserstoff als Brennstoff verfügbar ist und wo geringer Verbrauch und Emissionsfreiheit gefordert sind (z.b. Innenstädte). Ein entscheidender Vorteil von Brennstoffzellen als Antriebstechnologie: Herkömmliche Tankstellen können als Wasserstoff-Tankstellen recht leicht umgerüstet werden. Dadurch entfallen die extrem hohen Kosten zum Aufbau einer Infrastruktur zum Laden der Akkus von Elektrofahrzeugen im Freien, in Garagen, Parkhäusern.  Wasserstoff kann die Antwort auf die Probleme sein, die zahlreiche deutsche Städte mit zu hohen Stickoxid-Werten haben. Zudem haben Fahrzeuge, die mit Wasserstoff betrieben werden, im Gegensatz zu batteriebetriebenen Fahrzeugen keine Reichweitenprobleme. Hier sind Reichweiten von 600 km und mehr möglich. . Mit der Erzeugung von Wasserstoff aus Wind- und Solarstrom kann erneuerbare Energie in den Gassektor transferiert werden.

Auch große Konzerne setzen bereits auf Wasserstoff, wie ABB, BMW und Voestalpine zeigen. Denn batteriebetriebene Fahrzeuge bringen nicht das gewünschte Maß an Nachhaltigkeit. Ihre Ökobilanz geht in den „roten“ Bereich. Auch wenn im Moment viel Geld in die Infrastruktur für strombetriebene Fahrzeuge gesteckt wird, forscht die Autoindustrie intensiv an Wasserstoff-Lösungen. Noch hat Wasserstoff das Problem, dass er hoch explosiv ist. Mittelfristig rechnet man jedoch damit, dass Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit Wasserstoff aus dem Weg geräumt werden.

Die Brennstoffzelle wandelt in vorgestellten Prototypen den in einem Speichertank gasförmig mit geführten Wasserstoff in Strom sowie Wasserdampf um und treibt einen Elektromotor mit 180 kW/245 PS an. Die Hochvoltbatterie des Fahrzeugs dient lediglich als Zwischenspeicher und kann mit einer Nettokapazität von etwa 1 kWh deutlich kleiner ausfallen als bei rein batteriebetriebenen Fahrzeugen. Ziel ist es, den kombinierten Antrieb aus Wasserstoff-Brennstoffzelle und Elektrifizierung nach dem reinen batterieelektrischen Antrieb als zweite lokal emissionsfreie Form der Mobilität zu etablieren. Einen Ausblick auf ein kundenreifes Fahrzeug mit Wasserstoffantrieb plant BMW 2020. Serienreife ist dann ab 2025 geplant.

Der Schweizer Energietechnik-Spezialist ABB überraschte 2018 mit einer Ankündigung, die das zukünftige Geschäft ankurbeln soll: ABB will zusammen mit dem Wasserstoff-Pionier Ballard Power Systems Brennstoffzellen für den Einsatz auf Schiffen entwickeln. Damit wollen die beiden Unternehmen die Elektrifizierung des maritimen Sektors weiter vorantreiben. Denn nicht nur die Benziner und Dieselautos auf unseren Straßen sind ein Problem für die Umwelt, sondern auch die großen Schiffe auf den weltweiten Flüssen und Ozeanen. ABB und Ballard Power Systems wollen Brennstoffzellen entwickeln, mit denen große Schiffe versorgt werden können. Das gesamte Modul auf Basis der Brennstoffzelle soll nicht größer als ein herkömmlicher Verbrennungsmotor für Schiffe sein, gleichzeitig aber bis zu 4.000 PS leisten. Für Brennstoffzellen finden sich auf Schiffen verschiedenen Anwendungsfelder. Sie können Schiffe nicht nur antreiben, sondern auch Energie für den Hotelbetrieb auf großen Passagierschiffen zur Verfügung stellen, während sich das Schiff im Hafen befindet.

Wasserstoff ist auf der Erde in nahezu unbegrenzten Mengen vorhanden, allerdings fast ausschließlich in chemischen Verbindungen (Wasser, Säuren, Kohlenwasserstoffe und anderen organischen Verbindungen). Wasserstoff ist ein farb– und geruchloses Gas und mit einem spezifischen Gewicht von 0,0899 g/l gegenüber Luft ein Leichtgewicht. Faustformel: 1 kg Wasserstoff enthält soviel Energie wie 2,8 kg Benzin. Wasserstoff ist keine Energiequelle sondern ein Energieträger, mit dessen Hilfe man Energie speichern und transportieren kann. Wasserstoff ist somit eine Sekundärenergie, da zur Herstellung zunächst bei allen Herstellungsarten Primärenergie aufgewendet werden muss. Eine umweltfreundliche Energieerzeugung mittels Wasserstoff findet erst dann statt, wenn der Wasserstoff mit regenerativen Energiequellen erzeugt wird.

Die am weitesten entwickelten Verfahren zur Erzeugung von Wasserstoff sind das Reformierungsverfahren und die Wasser-Elektrolyse.Der größte Teil der heutigen Wasserstoffproduktion entsteht als Nebenprodukt in Prozessen der chemischen Industrie und wird dort auch meist wieder verbraucht. Im industriellen Maßstab wird Wasserstoff zur Zeit hauptsächlich durch Reformierung von Erdgas erzeugt. Aber auch leichte Kohlenwasserstoffe aus anderen Quellen sind nutzbar, wie z.B. Benzin, Kohle, Methanol oder Biomasse. In den unterschiedlichen Reformierungsverfahren wird den aus Kohlen-Wasserstoffen-Ketten bestehenden fossilen Energieträgern in mehreren Schritten der Wasserstoff entzogen. Als Nebenprodukte entstehen u.a. Kohlenmonoxid, Stickoxide und Schwefeldioxid.

Ein weiterer schon gebräuchlicher Herstellungsprozess ist die Elektrolyse. Bei der Elektrolyse wird Wasser (H²O) mit einer Flüssigkeit versetzt, die den Ionentransport ermöglicht. Unter Einsatz von Strom wird Wasser in die Bestandteile Wasserstoff (H²) und Sauerstoff (O²) zerlegt. Dabei wird die elektrische in chemische Energie umgewandelt und im Wasserstoff gespeichert. In einer Brennstoffzelle kann das umgekehrte Prinzip genutzt werden, um die zuvor chemisch im Wasserstoff gespeicherte Energie wieder in elektrische zurückzugewinnen.

Brennstoffzellen wandeln die chemische Energie eines Stoffes (z.B. Wasserstoff, Methanol) ohne Zwischenschritt (d.h. ohne Dampferzeugung und Nutzung einer Turbine wie bei der herkömmlichen Erzeugung von Strom) direkt in elektrische Energie (Strom) um. Brennstoffzellen erzeugen daher elektrischen Strom prinzipiell mit einer höheren Effizienz als konventionelle Systeme. Brennstoffzellen können in Fahrzeugen eingesetzt werden (Strom- bzw. Elektrofahrzeuge), in Heizungen (kombinierte Strom- und Wärmeerzeugung) oder im Bereich der portablen Anwendungen (Laptops) zur Stromerzeugung.

Eine Brennstoffzelle besteht aus einer Anode, einer Kathode und einer dazwischen liegenden Trennschicht, dem Elektrolyten. An der Anode wird der Wasserstoff oxidiert (Elektronenüberschuß), an der Kathode (Elektronenmangel) werden die Protonen mit dem Sauerstoff zu Wasser umgesetzt. Werden die beiden Elektroden nun mit einem elektrischen Leiter verbunden, fließt Strom. Der gesamte Vorgang muss kontinuierlich ablaufen, d.h. es müssen ständig der Brennstoff Wasserstoff und Sauerstoff den jeweiligen Elektroden zugeführt werden.

Wasserstoff lässt sich als Energieträger relativ leicht transportieren. Wasserstoff kann wie Erdgas zusammengepresst unter hohem Druck oder in flüssiger Form gespeichert werden. Druckspeicher gibt es in unterschiedlichen Ausführungen, von zehn Liter fassenden Gasflaschen bis hin zu Großspeichern mit 100.000 Kubikmetern. Für Brennstoffzellenautos sind Tankdrücke von 700 bar in der Erprobung. Außerdem gibt es noch andere Speicherungsmöglichkeiten, die sich noch in der Entwicklung befinden. Man unterscheidet grundsätzlich drei unterschiedliche Speicherungsmöglichkeiten von Wasserstoff: gasförmig in Druckbehältern, flüssig in vakuumisolierten Behältern und als Einlagerung in Metallen auf molekularer Ebene. [Quelle: Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien 2005]

Nun haben die Stadt Ravenburg und ihre Tochter TWS beschlossen, sukzessive in den kommenden Jahren bis zu 80 (acht-zig) E-Tankstellen (ET) in der MTG zu verbauen. Das ist angesichts der kommenden Energieverlagerung zum Wasserstoff/Brennstoffzellen, die wohl in Ravensburg noch nicht einmal gedanklich angekommen ist, ein Unding – selbst dann, wenn die Elektrizität für die gesamt MTG aus erneuerbaren Energien – wie es die TWS planen – generiert würde. Ja, auch der Wasserstoff benötigt Elektrizität, um zur Mobilität bei zu tragen, jedoch in wesentlich geringerem Volumen (siehe oben), weswegen er die Zukunft ist. Nehmen wir an, die MTG wäre tat-sächlich im Jahre 2025 mit den versprochene 80 ETs bestückt, dann ist davon auszugehen, dass sie schätzungsweise nur zu 30 Prozent genutzt werden, da Wasserstoff effizienter und auch brandungefährlicher ist — und sich diese Erkenntnis (zumindest beim Autofahrer) durchgesetzt hat.

Finanzexperten, Broker und Börsenkenner raten schon heute, Wasserstoffaktien zu kaufen, weil diese im Kurs enorm steigen werden. So schreibt erfolgsanleger.de: „Die Welt schreit immer lauter nach einer Alternative zu den schmutzigen fossilen Brennstoffen wie Diesel und Co. Doch während viele Unternehmen ein Vermögen in die Entwicklung ineffizienter Elektroautos stecken, steht eine neue, saubere und effiziente Technologie jetzt vor dem Durchbruch. Der Wasserstoff-Antrieb ist das Rückgrat der neuen Mobilitäts-Revolution. Und zwei Aktien werden durch diese Revolution durch die Decke gehen!“ Es scheint nicht nur ein Werbetrick zu sein.

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Grafikquellen           :

Oben            —       Freies Parken für ladende Elektrofahrzeuge (Schild am Berliner Ernst-Reuter-Platz)

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Unten       —      Ladestation in Barcelona 2011

2 Kommentare zu “Ich mache mir Gedanken”

  1. Stefan Weinert sagt:

    Auf meinen Artikel hin, erhielt ich selbigen Tages per Mail folgende Antwort (a). –
    Anschließend lasse ich einen Journalisten, der seit 35 Jahren als Feuerwehrmann tätig ist, mit Quellenangabe zu Worte kommen (b) und beende (c) die Mail mit einigen wichtigen fachlichen und gesetzlichen und persönlichen Bemerkung.

    (a) Sehr geehrter Herr Weinert, der Brandschutzsachverständige ist übrigens selbst Feuerwehrkommandant und kennt die Seite der Feuerwehr also ganz genau. Er hat dem Gemeinderat bestätigt, dass diese Garage über alle Sicherheitseinrichtungen verfügt, die es heute gibt. Offensichtlich verfügen Sie aber über weit darüber hinaus gehendes Spezialwissen. Im Übrigen hat er darauf hingewiesen, dass die Landesbauordnung wegen der E-Mobilität gerade geändert wird. Zukünftig wird es verpflichtend sein, dass Parkhausbetreiber Lademöglichkeiten anbieten. Gott sei Dank haben wir dies bereits ausreichend vorgesehen. Freundliche Grüße

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    (b) Quelle: Der Journalist Thomas Kuhn engagiert sich seit 35 Jahren bei der Feuerwehr. Gelesen bei „edison, powered by Handelsblatt“ gekürzt und leicht ergänzt [ …] von mir.

    „Wenn E-Mobile brennen, wird es für uns Feuerwehrmänner komplizierter als sowieso schon bei brennendenden Autos. Zumindest, wenn die Batterien selbst in Brand geraten sind. Denn das Lithium darin kann mit Löschwasser oder anderen Batterieflüssigkeiten reagieren und dabei kann Wasserstoff entstehen. Der im wahrsten Wortsinn brandgefährlich und kann sich schlagartig entzünden. Außerdem entsteht eine extreme Hitze wenn die Batterien in Brand geraten. Um die zu löschen, braucht es viel Wasser [Anmerkung: für eine Lithium-Batterie = 12.000 Liter], notfalls Sand oder ein spezielles Löschpulver.Alles in allem bedeuten E-Autos einiges an zusätzlichem Aufwand beim Retten von Personen oder beim Löschen.

    Was wir Feuerwehrmänner uns von der Politik wünschen, ist eine klare Kennzeichnung der Fahrzeuge mit alternativen Antrieben – also neben Strom [E] auch beispielsweise solche mit Gas [G]- oder Wasserstofftanks [O] – etwa über einen verpflichtenden Kenn-Buchstaben auf dem Nummernschild. Und dann wäre es natürlich wünschenswert, wenn möglichst jedes Fahrzeug an einer genormten Stelle ein sogenanntes Rettungsdatenblatt an Bord hätte, dem wir die spezifischen Gefahrenstellen im Fahrzeug entnehmen können [weitere Infos hier: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall/rettungskarte/%5D – also eben Batterien aber auch die Lage der Airbags, der Sprengkapseln für die Gurtstraffer, etc. Bisher gibt es das nur auf freiwilliger Basis, wenn die Fahrzeughalter sich so etwas besorgen. Der richtige Platz dafür ist übrigens hinter der Fahrer-Sonnenblende. Da schauen wir standardmäßig nach.

    Meine kritische Anmerkung: E-Mobilität ist sicher eine Verkehrsform, die – wenn der Strom aus regenerativen Quellen stammt – deutlich umweltverträglicher ist als erdölbasierte Antriebe. Andererseits darf man auch nicht übersehen, dass die Arbeitsumstände, unter denen die für den Akkubau erforderlichen Rohstoffe abgebaut werden, in vielen Fällen in Drittweltländern ganz erbärmlich sind – mit immensen Belastungen für die Menschen die dort arbeiten, aber auch für die Umwelt selbst. Wenn also der Verkehr der Zukunft umweltfreundlicher werden soll, dann muss gerade auch bei der Gewinnung der Rohstoffe noch Einiges besser werden.

    Ich habe Wasserstoff eben schon mal kurz erwähnt. Der ist halt ein sehr reaktionsfreudiges Gas, um es mal vorsichtig auszudrücken. Das heißt, auch hier stellt uns Helfer die Vielzahl neuer, alternativer Antriebe vor zusätzliche Aufgaben. Da fällt zwar das geschilderte Akku-Problem weg, aber dafür haben wir halt das Gas an Bord, das beispielsweise mit Sauerstoff stark reagiert. Auch wenn nicht das Risiko besteht, dass ein Wasserstoffauto so schlagartig in Brand gerät, wie etwa der Zeppelin Hindenburg damals über Lakehurst. wir Feuerwehrmänner müssen
    einen Fahrzeugtyp [E-G-O] verlässlich identifizieren können. wie gesagt, wäre eine eindeutige Kennzeichnung hilfreich.“

    (c1) Zunächst einmal zu der Antwort, die ich unter (a) wieder gegeben habe. Dort heißt es: „Er [der Sachverständige] hat dem Gemeinderat bestätigt, dass diese Garage über alle Sicherheitseinrichtungen verfügt, die es heute gibt.“ Dort steht aber nicht: “ … die für die E-Mobilität notwendigen Sicherheitseinrichtungen.“ Vergleiche dazu § 15, Absatz 1, BVO BaWü. — Dazu zitiere ich aus „Handlungsrahmen Elektromobilität“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):

    „8.8 Fahrzeugbrand
    Frage: Was ist nach einem Fahrzeugbrand zu beachten? Antwort: Siehe DGUV Information 205-022 (ehemals BGI/GUV-I 8664) „Rettungs- und Löscharbeiten an Pkw mit alternativen Antrieben“.
    8.9 Zeitverzögerte Brandentwicklung
    Frage: Kann es auch zu einem späteren Zeitpunkt nach einem Unfall noch zu einem Brand der Hochvolt-Energiespeicher kommen? Antwort: Ja, wie auch bei konventionellen Fahrzeugen ist das Restrisiko einer verzögerten Brandentstehung nicht auszuschließen, dies gilt insbesondere bei beschädigten HV-Energiespeichern. Dieses Restrisiko ist auch beim Lagern der Fahrzeuge zu beachten.
    8.10 Fahrzeug lagern
    Frage: Wie müssen verunfallte Elektro-/Hybrid-Fahrzeuge abgestellt werden? Antwort: Verunfallte Elektro-/Hybrid-Fahrzeuge können auch zeitverzögert in Brand geraten. Diese Fahrzeuge sind aus Brandschutzgründen mit ausreichenden Abständen zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden und anderen brennbaren Gegenständen abzustellen. Weitere Informationen finden sich im „Pannenhilfe-Flyer“ der BG Verkehr.
    8.11 Brandrauch toxisch
    Frage: Ist beim Brand eines Elektro-/Hybrid-Fahrzeugs von toxischem Brandrauch auszugehen? Antwort: Ja, beim Brand von Elektro-/Hybrid-Fahrzeugen entsteht, wie bei konventionellen Fahrzeugen auch, aufgrund von brennenden Materialien, z. B. Kunststoffen, gesundheitsschädlicher Brandrauch/gesundheitsschädliche Gase.
    8.12 Fahrzeug abschleppen
    Frage: Was ist zu beachten, wenn ein Elektro-/Hybrid-Fahrzeug aus einem Gefahrenbereich (z. B. Autobahnbaustellen) per Abschleppseil/stange entfernt werden muss? Antwort: Grundsätzlich sollte ein Fahrzeugtransport mit einem Plateaufahrzeug erfolgen. Beim Abschleppen mit der Hubbrille kann es zu Schäden am Elektro-/Hybrid- system kommen, wenn die Antriebsachse auf der Straße verbleibt. Hinweis: Allradantriebe beachten! Fahrzeuge mit beschädigtem Energiespeicher sollten möglichst zur nächstgelegenen geeigneten Fachwerkstatt bzw. zu einem sicheren Verwahrort transportiert werden.

    Brennendes Gas nur im Notfall (Menschenrettung, Ausbreitung) löschen, ansonsten kontrolliert abbrennen lassen (Umgebung kühlen!), Autogas kann sich wie Benzin brennend ausbreiten (Brandausbreitung verhindern), bei intensiver punktueller Flammeneinwirkung über einen längeren Zeitraum kann ein Bersten von Druckgasbehältern nicht ausgeschlossen werden.

    Achtung Spannungen bis 1.000 V! Strahlrohrabstände einhalten (z.B. Wasser: Sprühstrahl -1 m, Vollstrahl – 5 m), Hochvolt-Batterie mit viel Wasser löschen und auch nach dem Löschen noch ausreichend kühlen (Rückzündungsgefahr), Es ist nicht ausgeschlossen, dass Hochvolt-Batterien, die nicht unmittelbar vom Brand betroffen waren, auch später noch durch interne Reaktionen in Brand geraten.

    Quelle: arbeitsicherheit.de

    (c2) Wie schon erwähnt, können (müssen aber nicht) 12.000 Liter Wasser reichen, um einen (1) Lithium-Akku zu löschen, was aber Tage dauern kann und eine Wiederentzündung ist nicht ausgeschlossen. Die Fachleute favoriseren – wenn schon Wasser – dann ein Wasservollbad des Fahrzeuges über mehrere Tage. Es bleibt auch die Frage nach der „Entsorgung der toxischen Gase/rauch“

    Wenn nun in der oben zitierten Antwort-Mail auf die Landesbauordnung hingewiesen wird sei bemerkt, dass es bei der Neufassung zu § 37 der LBO heißt:

    (6) Lassen sich notwendige Kfz-Stellplätze oder Garagen nach Absatz 5 nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten herstellen, so kann die Baurechtsbehörde mit Zustimmung der Gemeinde zur Erfüllung der Stellplatzverpflichtung zulassen, dass der Bauherr einen Geldbetrag an die Gemeinde zahlt. Der Geldbetrag muss von der Gemeinde innerhalb eines angemessenen Zeitraums verwendet werden für

    2. die Modernisierung und Instandhaltung öffentlicher Parkeinrichtungen, einschließlich der Herstellung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge,

    Das klingt allerdings ein wenig anders, als in der Antwort, zumal es nicht expliziet um öffentliche Tiefgaragen geht und der Kontext ein ander ist. „Zukünftig wird es verpflichtend sein, dass Parkhausbetreiber Lademöglichkeiten anbieten.“ Das ist irreführend und unterschlagen sollte man dann jedoch nicht, was selbige BVO zum Brandschutz sagt:
    § 15
    Brandschutz

    (1) Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

    (c3) Zum Thema „wirksam“ – siehe obige Zusammenstellung. Wer – das ist meine „semifachliche“ Meinung – behauptet, mit Sprenkelwasser und Wasser allein getan zu haben, was die Bevölkerung und die Feuerwehrfrauen- und männer im Ernstfall ausreichend schützt und zu unterstützt, der handelt fahrlässig.

    Mit umweltfreundlichen Grüßen,

    Stefan Weinert

    —————————————————
    Stefan Weinert, D – 88212 Ravensburg
    – Caremanagement –

  2. Stefan Weinert sagt:

    Mit Briefdatum 18.10.2019 erhielt ich heute, am 22.10.2019, per Briefpost die Antwort des Baden-Württembergischen Petitionsauschusses auf meine Petition „Brandschutz städtische Tiefgarage“ – 16/0334. In seiner 101. Sitzung am 17.10.2019 hat der 16. Landtag von Baden-Würtetmberg entsprechend der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses über meine Petition mit der Landesdrucksache 16/6968 entschieden, mit dem Ergebnis, dass der Petition nicht abgeholfen werden konnte. Ich zitiere auszugsweise aber im Zusammenhang aus der Begründung:

    „Die für die Einrichtung und den Betrieb der Tiefgarage zu beachtenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben werden nach den vorliegenden Unterlagen eingehalten. Ferner ergeben sich aus der Sicht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau durch batteriebetriebene Fahrzeuge und deren Ladestationen keine höheren Gefährdungen als durch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Da die Tiefgarage mit angrenzenden Gebäuden baulich keine Verbindungen aufweist, gibt es keinen rechtlichen Ansatzpunkt für eine privatrechtlicheoder öffentlich-rechtliche Zustimmungspflicht der angrenzenden Gebäudeeigentümer. Die vom Petenten angesprochenen Regelungen des WEG [Wohnungseigentumsgesetz] gelten nicht für diese Tiefgarage, auch nicht sinngemäß. Die Frage des Petenten zu möglichen Regressansprüchen ist gegebenenfalls privatrechtlich zu klären. Beschlussempfehlung: Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“

    Soweit meine juristichen Kenntnisse reichen, gibt es bei Petitionen keinen Rechtsbehelf (Widerspruch, Einspruch, Klage etc.). Dennoch kann ich zu Recht bezweifeln (siehe meine Mail vom 21.10.19 mit den Fakten und den Aussagen der Deutschen Unfall Versicherung), dass das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau fachlich richtig liegt wenn es behauptet, dass „durch batteriebetriebene Fahrzeuge und deren Ladestationen keine höheren Gefährdungen als durch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ausgeht“ und somit § 15 (2) LBO nicht erfüllt ist, wie aber der Petitionsausschuss behauptet.

    Sollte also die Stadtverwaltungen und ihr Eigenbetrieb, die TWS, die Marienplatztiefgarge dennoch mit nur der „über die gesetzlichen Anforderungen hinaus mit einer Trockenspringleranlage *) und einer Gebäudefunkanlage“ (Zitat aus der Begründung) ausgestattet eröffnen, bleibt mir oder anderen Bürgern nur der Weg der einstweiligen Verfügung beim Landgericht, wo Rechtsanwaltpflicht besteht. diesen schritt beahlte ich mir als betroffener Bürger vor.

    *) Eine Trockensprinkleranlage (TSA) hält Wasser durch Luftdruck auf dem sog. Alarmventil zurück. Bei Brand löst sie sich aus, weil dann Luftdruck im System abfällt und das Wasser freigibt. Was aber passiert, wenn der Luftdruck nicht durch Brand, sondern durch Ausfall des Kompressors (Stromausfall, technischer Defekt, o.ä.) abfällt. Löst die Anlage dann auch aus?

    Die VdS-Richtlinie für Sprinkleranlagen; Planung und Einbau; VdS CEA 4001 fordert „Es ist eine ständige Luft-/Inertgasversorgung zur Haltung des Druckes im Rohrleitungsnetz vorzusehen. Die Anlage wird ständig in dem vom Alarmventilhersteller empfohlenen Druckbereich gehalten.“ Nun liegt es in der Kunst des Anlagenprojekttanten dem Rechnung zu tragen. Am Beispiel der Trockenalarmventilstation Typ VMX von Minimax fordert der Hersteller einen bestimmten Betriebsluftdruck von 1/5 des anstehenden Wasserdrucks + 1,5 bar Sicherheitszuschlag. Bei 10 bar Wasserdruck ergibt sich so ein notwendiger Luftdruck von 3,5 bar. Handelsübliche Kompressoren arbeiten mit 8-10 bar. Nun ist es so, das der Kompressor nicht ständig läuft. Man sollte also eine ausreichend dimensionierten Windkessel vorschalten. Der Kompressor läuft nur an, wenn im Windkessel der Druck unter 7 bar fällt. Setzt man einen 6 bar Druckwächter an den Kessel, der einen Störungsalarm gibt, wenn der Druck darunter fällt, kann man organisatorische Maßnahmen ergreifen. In Betrieben oder anderen Einrichtungen, die ständig besetzt sind, reicht vermutlich sogar die Überwachung mittels des ÜWA – Druckschalter am Trockenalarmventil. (Quelle: gutefrage.de)

    Mit freundlichen Grüßen,

    Stefan Weinert

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