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Holocaust – Leugnen

Erstellt von Redaktion am Samstag 21. November 2020

Zu alt für Strafe?

Eine Kolumne von Thomas Fischer

Eine 92-jährige Intensiv- und Wiederholungstäterin steht erneut vor Gericht und ist stolz darauf. Soll man die Holocaust-Leugnerin Haverbeck weiter verfolgen? Oder ist sie zu alt und zu verbohrt dafür?

Lüge und Wahrheit

§ 130 Abs. 3 StGB lautet:

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

Viele nennen das, das danach bestraft wird, »Auschwitzlüge«. Diejenigen, die eine der Tathandlungen begehen, also den Holocaust billigen, leugnen oder verharmlosen, nennen es dagegen »Auschwitzlüge« zu behaupten, der Holocaust habe in dem allgemein bekannten Umfang stattgefunden. Es streiten sich die Vernünftigen mit den Irren, die Wahrheitsaussprecher mit den Lügnern, um das Recht am Wort »Lüge«. Diesen Kampf kann natürlich auf dem Kampffeld des Gegeneinandersprechens niemand gewinnen, was beide Seiten umso mehr erbittert, je wichtiger ihnen die Wortfetische sind, mit denen sie sich gegenseitig bewerfen.

Es besteht ja nicht der geringste Zweifel daran, dass die Erde eine Kugel und kein Tablett ist, sie um die Sonne und nicht die Sonne um die Venus kreist, dass Steine nach unten fallen, weil Massen Gravitation haben, und dass im und vom Führerstaat der NSDAP Abermillionen von Menschen aus Gründen ermordet worden sind, die man »rassisch« nannte und jetzt »rassistisch« nennt, weil dieses Wort irgendwie besser und wahrer ist, da es ja einerseits Menschen-»Rassen« gar nicht gibt, andererseits die Rassisten aber so heißen, weil sie das behaupten, meistens verbunden mit der mutigen These, dass sie selbst durch glückliche Fügung der Vorsehung der besseren, schöneren und jedenfalls irgendwie wertvolleren »Rasse« angehören. Das, darf man meinen, ist dann aber trotzdem blöd; da muss man sich entscheiden. Rein menschlich gesehen, ist es ja verständlich und rührend und nicht wirklich überraschend, dass einem die eigene Sandburg als die allerschönste, die eigene Nase als die grazilste und die eigene Dummheit als die bedeutendste erscheinen. Der Spaß hört freilich auf, wenn man daraus die Schlussfolgerung zieht, man sei mit der Natur und dem Weltgeist im Bunde, wenn man fremde Nasen zerschlägt.

Was die Wahrheit ist, die ganze, wirkliche, unverrückbare, und woran man sie erkennen könne, ist eine ziemlich alte Frage. Sie ist ein Teil der menschlichen Natur, obgleich sie sich ja damit nur am Rande befasst. Hunde, Katzen und Affen streiten nicht um die Wahrheit, weil ihnen alles Wirklichkeit ist und die Erinnerung nur eine Form davon. Menschen sehnen sich dahin zurück, wenn sie auf Traumpfaden gehen. Wir müssen aber nun mal mit dem Gehirn leben, das wir haben, und mit der Umwelt, die wir sind. Deshalb müssen sich Menschen ihr Leben lang damit befassen, was wirklich ist und was wahr und wie man beides zusammenbringt. Die Wahrheit ist, wenn wir einmal die ganz großen, durchweg im Jenseits oder in Begriffen angesiedelten Wahrheitsquellen beiseitelassen, die man sich im Lauf der Jahrtausende hat einfallen lassen und die sich allesamt dadurch auszeichnen, dass sie auf jede Wirklichkeit außerhalb ihrer selbst verzichten, eine gemeinsame, sozial bezogene, von Wertungen, Symbolen und Prognosen beeinflusste Rekonstruktion von Wirklichkeit. Es kommt auf sie an, wenn mehr als ein Mensch vorhanden ist, also mit Ausnahme des Zustands von »Wahn-Sinn« praktisch immer.

Weil das so ist, ist die Wahrheit von so großer Bedeutung für das Wohlbefinden. Man könnte ja sagen: Es ist völlig gleichgültig, ob der Dreißigjährige Krieg stattgefunden hat oder ob zwischen Dresden und Hamburg die Elbe auch dann fließt, wenn wir schlafen oder am Rhein stehen. Wahrheit über Vergangenes ist deshalb existenziell wichtig, weil sie Verständigung über Gegenwart (Wirklichkeit) ist.

Strafe und Wahrheit

Ich erwähne all dies, um Ihnen den Gedanken nahezubringen, dass eine strafrechtliche Verfolgung des Leugnens der offenkundigen Wahrheit eine problematische Angelegenheit ist. Das Strafrecht hat sich ja, historisch betrachtet, quasi von außen nach innen vorgearbeitet: Von der Kontrolle äußeren Verhaltens immer näher an die Kontrolle der inneren Selbststeuerung und des Denkens. Nachdem man vor 500 Jahren Gott als einzige Wahrheitsinstanz aus der realen Welt in ein transzendentes Jenseits verlagert und sich an die rationale Beherrschung der Wirklichkeit gemacht hatte, durfte in der Welt des Absolutismus jeder nach seiner Fasson glücklich sein, sofern er das innerlich besorgte und sich im Außen an die 19.000 Paragrafen des Allgemeinen Preußischen Landrechts hielt. Heutzutage sehen wir das anders: Wir möchten, dass der Bürger sich selbst moralisch leitet, daher hat auch das Strafrecht sein Denken und Fühlen im Visier: Die »Gesinnung« ist uns viel wert, und wer mit einem Spielzeuggewehr aus Holz auf einen Menschen schießt, weil er es irrtümlich für echt hält, wird wegen versuchten Mordes lebenslang ins Gefängnis gesperrt.

Daneben aber muss sich behaupten, was die Freiheit ausmacht und eine menschliche Entwicklung ermöglicht. Optimierte Gedankenkontrolle führt, wie vielfach bewiesen ist, zu eklatant dysfunktionalen Gesellschaften, gleichgültig unter welchen »ideologischen«, irrationalen Glaubenssätzen. Es kommt also – mal wieder – auf einen Ausgleich zwischen sich widerstreitenden Bedingungen, Umständen, Tendenzen und Möglichkeiten an: möglichst viel Angleichung durch Kontrolle einer gemeinsamen »Wahrheit« einerseits – und andererseits möglichst viel Freiheit für wahrheitserweiternde Wirklichkeiten. Ein solcher Ausgleich bedarf der Form und diese verbindlicher Begriffe von sich selbst. Etwas einfacher: Man muss Formen des Ausgleichs finden.

Wenn man sich in der Welt des Strafrechts umschaut, findet man viele Rechtsordnungen, in denen die Wahrheit als hohes Schutzgut gehandelt wird, besonders gern die Wahrheit über die Großartigkeit der eigenen staatlichen Geschichte, über die gewaltigen Siege des jeweiligen Führungspersonals und die Schlechtigkeit aller seiner Gegner, über die quasigeschichtliche Notwendigkeit der Herrschaft, wie sie ist und sein wird immerdar. Das kann man glauben oder nicht. Manche fühlen sich geborgen in solchen Formen, vor allem, wenn sie nicht zu den Untersten gehören, sondern noch Verächtlichere unter sich haben.

In Staaten, die man liberale Rechtsstaaten nennt, ist es komplizierter, aber deutlich angenehmer: Man darf denken, was man will, muss aber neben den Regeln äußeren Verhaltens auch die Konstruktion selbst halbwegs verstehen und das Funktionieren der sozialen Wahrheitsfindung beachten. Die reine Lehre der Wahrhaftigkeit wird in Deutschland nicht von der Bundeswehr durchgesetzt, sondern von der regelgeleiteten öffentlichen Kommunikation. Das ist der Grund, warum das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht der Meinungsfreiheit als »schlechthin konstituierend« bezeichnet.

Quelle       :          Spiegel         >>>>>         weiterlesen

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Grafikquellen        :

Oben       —        Ein Mahnbild des Holocaust: Foto vom Torhaus des KZ Auschwitz-Birkenau, Blick von innen nach der Befreiung durch die Rote Armee am 27. Januar 1945. Aufnahme Stanisław Mucha

2 Kommentare zu “Holocaust – Leugnen”

  1. Jimmy Bulanik sagt:

    Die Frau Haverbeck habe ich bundesweit presserechtlich auf diversen Nazi Demonstrationen persönlich erlebt. Sie ist zwar gebildet, trifft gleichwohl dumme Entscheidungen. Dieser Mensch könnte durch ebensolche eigene Entscheidungen in der Haft sterben.

  2. Schichtwechsler sagt:

    Ohne Worte
    https://debeste.de/upload/4194f0f5853100ef1d710356d7394b3d9355.jpg

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