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Hartz – So in die Zukunft?

Erstellt von DL-Redaktion am Donnerstag 26. April 2012

Hartz – So in die Zukunft? 

Wie bereits gestern gemeldet wurde,  sind nach Auffassung des Berliner Sozialgerichts auch die zur Zeit gültigen Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig. Sie legten am Mittwoch gleich zwei Klagen von Beziehern des Arbeitslosengelds II, den Karlsruher Richtern vom Bundesverfassungsgericht zur erneuten Prüfung vor.

Nach Meinung des Berliner Richters Rudnik vom dortigen Sozialgericht verstoßen die Leistungen für Hartz 4 Bezieher „gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimum“.  „Es geht um beachtliche Fehler, welche uns berechtigen, das Bundesverfassungsgericht erneut anzurufen“.

Noch im Februar 2010 hatte Karlsruhe die alten Hartz 4 Sätze als verfassungswidrig verworfen. Die daraufhin von der Bundesregierung neu vorgelegten Berechnungen, waren trotz zuvor von den Richtern angemahnter Forderung nach transparenter und realitätsgerechter Auslegung, nach Ansicht von Sozialverbänden und Gewerkschaften nur eine üble Täuschung. Aber auch das ist typisch in unserer politischen Landschaft: Die Sozialdemokraten stimmten dem Von der Leyen Schwindel zu, da es für Kinder winzige Nachbesserungen gab.

Dabei kritisieren die Berliner nun insbesondere die Art und Weise der Leistungsberechnung, da die Regierung nur noch die Einkünfte und Ausgaben der untersten 15 Prozent der Geringverdiener zur Berechnung heranzog. Zuvor waren es 20 Prozent. Die Setzung dieser 15 Prozent sei willkürlich erfolgt und mit entsprechend massiven Fehlern behaftet. Laut Aussage des Berliner Sozialgericht fehlen so einem Alleinstehenden rund 36 Euro monatlich.

Auch Ulrich Schneider vom Paritätischen stellte sich hinter die Entscheidung des Gerichtes und ist über die Geschwindigkeit der Klage überrascht welche er später erwartet hatte.  „Den Parteien wird der verfassungswidrige Regelsatz mit seinen statistischen Tricksereien und der sozialen Eiseskälte im Bundestagswahlkampf 2013 auf die Füße fallen“. Für diese Eiseskälte zeichnet vor allen Dingen von der Leyen verantwortlich derer Sichtweite über die eigene Brut scheinbar nicht hinausreicht.  Noch ist allerdings nicht geklärt wann sich die Richter mit der Sache beschäftigen.

Dieser Meinung schloss sich auch der Deutsche Gewerkschaftsbund an und begrüßte den Beschluss. „Der DGB teilt die vom Gericht geäußerten Zweifel an der Verfassungskonformität der Regelsätze“, sagte Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. „Das Gericht hat den Finger in die Wunde gelegt, die der politische Kuhhandel Anfang letzten Jahres im Vermittlungsausschuss nicht heilen konnte“, sagte Buntenbach.

Trotz des immer wieder Mantra ähnlich wiederholten Eigenlob über die gute Konjunktur bleibt der Eingang der Verfahren an den Sozialgerichten auf Rekordniveau. Die Arbeitseinkommen sind oft so gering, dass Haushalte aufstockende Leistungen erhalten und dann um die Anrechnung ihrer Einkommen streiten. Auch gibt es viele Streitigkeiten wegen der Mietkosten sodass sich die Gerichte über weiter ansteigende Klagen gegen die Hartz 4 Gesetzgebung beklagen.

Hier Aktivisten von „Die Partei“ unterwegs zur Aufbesserung der Haushaltskasse:

[youtube enQPyg5FRXE]

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Grafikquelle   :

Behausung einer Arbeiterfamilie 1902 in Hamburg

Ein Kommentar zu “Hartz – So in die Zukunft?”

  1. REWE sagt:

    Hat zuvor leider nicht geklappt, deshalb nocheinmal die neusten Informationen des Bundesamtes für Arbeit.

    http://www.harald-thome.de/media/files/DasBundesamtf-rArbeitinformiert.pps

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