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GroKo : DR? Franziska Giffey

Erstellt von Redaktion am Donnerstag 14. Februar 2019

Bessere Kitas, gestärkte Familien?

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Ja – wer alles nimmt – genießt auch an der Tafel die freie Wahl

von Christoph Butterwegge

Zügiger als andere Vorhaben setzt die Bundesregierung derzeit ihre Reformagenda für Familien und Kinder um. In dem vor knapp einem Jahr vereinbarten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD kündigten die Regierungsparteien an, ein „Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Kinderarmut“ schnüren zu wollen.[1] Offenbar haben auch sie die anhaltend hohe Kinderarmut hierzulande als drängendes soziales Problem erkannt. Doch werden die bereits beschlossenen und angekündigten Gesetze dem selbst gesetzten Anspruch wirklich gerecht?

Zuerst erhöhte die Koalition mit dem Familienentlastungsgesetz das Kindergeld zum 1. Juli 2019 um 10 Euro. Um noch einmal 15 Euro pro Kind soll es zum 1. Januar 2021 steigen – dem Jahr der nächsten regulären Bundestagswahl, sollte die Koalition so lange durchhalten. Bisher betrug es monatlich je 194 Euro für die ersten beiden Kinder, 200 Euro für das dritte Kind und 235 Euro für jedes weitere. Mit dem Kindergeld wird auch der steuerliche Kinderfreibetrag, der das (gestiegene) Existenzminimum des Kindes von der Einkommensteuer befreien soll, von 7428 Euro auf 7620 Euro angehoben. Die steuerlichen Kinderfreibeträge privilegieren jedoch Besserverdienende – und darunter ausgerechnet jene Bürgerinnen und Bürger am meisten, die auf ihr Jahreseinkommen den Höchststeuersatz von 45 Prozent entrichten. Diese sogenannte Reichensteuer wird auf Jahreseinkommen ab 265 327 Euro erhoben. Durch den geänderten Kinderfreibetrag erzielen jene Spitzenverdiener eine Steuerersparnis von bis zu 285,75 Euro pro Monat. Sie erhalten also im Jahr fast 1000 Euro mehr pro Kind als eine Normalverdienerin an Kindergeld für ihren Nachwuchs. Das aber ist weder mit dem Gleichheitssatz noch mit dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes vereinbar.

Sinnvoll wäre stattdessen ein für sämtliche Eltern gleiches, einheitliches Kindergeld, das nicht mehr durch Steuerfreibeträge ersetzt werden kann. Nach wie vor bleibt zudem ein weiteres grundsätzliches Problem bestehen: Von den genannten Verbesserungen profitieren gerade jene Eltern nicht, die als Hartz-IV-Bezieher am meisten auf Unterstützung angewiesen sind. Denn ihnen wird der höhere Geldbetrag als zusätzliches Familieneinkommen auf die Transferleistung angerechnet – und damit abgezogen. „Umverteilung von oben nach unten!“, nicht „Umverteilung von den Kinderlosen zu den Eltern!“ müsste daher die Devise einer gerecht(er)en Familienpolitik lauten.

Fünf Jahre mehr Geld für Kitas

Nach diesem besonders für die Mittel- und Oberschicht erfreulichen Schritt wandte sich die Regierungskoalition den sozial benachteiligten Familien und deren Nachwuchs zu. Am 18. Dezember 2018 verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz. Die zuständige Familienministerin Franziska Giffey taufte es selbstbewusst das „Gute-KiTa-Gesetz“, am 1. Januar 2019 trat es in Kraft. Darin sichert der Bund den Ländern bis zum Jahr 2022 insgesamt 5,442 Mrd. Euro zu, die ihnen über größere Anteile aus der Umsatzsteuer zufließen sollen. Damit will der Bund für die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ von Kindern und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sorgen.

Wofür die Länder das Geld einsetzen, bleibt ihnen selbst überlassen: Sie können das Personal aufstocken, die Kita-Leitung entlasten, die Öffnungszeiten bedarfsgerecht ausweiten, die Räumlichkeiten umgestalten, in Sprachförderung investieren, die Kitagebühren senken oder ganz abschaffen und die Kindertagespflege jenseits der Kitas stärken. Diese Beliebigkeit droht allerdings den Anspruch nach „gleichwertigen Lebensverhältnissen“ zu konterkarieren.

Ausreichende Hilfe für Arme?

Zudem sollen nach dem Willen der Regierung künftig Eltern mit geringem Einkommen von den Kitagebühren befreit werden: Wer Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, soll keine Gebühren mehr zahlen müssen. Dies galt bislang nur für Familien, die Hartz-IV- oder Asylbewerberleistungen erhalten, und ist ein begrüßenswerter Schritt. So wichtig jedoch die geplanten Verbesserungen sind, so sehr enttäuscht die Befristung ihrer Finanzierung auf fünf Jahre durch den Bund. Denn völlig unklar bleibt, wie die Länder anschließend die gestiegenen Kosten stemmen sollen – zumal sie alsbald zusätzlich durch die vorgeschriebene „Schwarze Null“ geschwächt werden.

Auf seiner ersten Sitzung im neuen Jahr beschloss das Bundeskabinett überdies den Entwurf des sogenannten Starke-Familien-Gesetzes. Es regelt unter anderem den Kinderzuschlag neu. Dieser steht Eltern zu, deren Einkommen so gering ist, dass sie damit den Lebensunterhalt ihrer Kinder nicht selbst finanzieren können. Damit sie nicht zu Hartz-IV-Aufstockern werden, können sie den Zuschlag beantragen. Allerdings ist dessen Beantragung und Berechnung kompliziert und aufwendig. Schwankt das eigene Einkommen – was insbesondere bei Geringverdienern mit stundenweiser Bezahlung oft der Fall ist –, wird der Kinderzuschlag jeden Monat neu berechnet. Dieser wird deshalb selten in Anspruch genommen.

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Ab 1. Juli 2019 soll er nun von maximal 170 auf maximal 185 Euro pro Kind und Monat angehoben werden. Zugleich soll er so ausgestaltet werden, dass ihn mehr einkommensarme Familien erhalten: Während bislang eine Einkommenshöchstgrenze dafür sorgte, dass der Zuschlag bei wachsenden Einkünften plötzlich entfiel, soll er künftig schrittweise abschmelzen. Ziel ist, dass der drohende Wegfall des Kinderzuschlags die Eltern nicht länger davon abhält, mehr zu arbeiten. Künftig soll zudem eigenes Einkommen der Kinder den Kinderzuschlag nur mehr zu 45 statt zu 50 Prozent mindern.

Doch diese Neuerungen sind eher kosmetischer Natur: Mit den Veränderungen beim Kinderzuschlag lässt sich zwar die Hartz-IV-Statistik um mehrere hunderttausend Menschen bereinigen. Doch die Alleinerziehenden, die ihn wegen der höheren Freigrenze für Unterhaltszahlungen nun neu beanspruchen können, werden mit ihren Kindern dadurch schwerlich ein Leben oberhalb der EU-weiten Armutsgefährdungsschwelle führen können. Sehr viel wirkungsvoller wäre demgegenüber eine kräftige Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns, der mit aktuell 9,19 Euro brutto pro Stunde immer noch der niedrigste in ganz Westeuropa ist.

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Grafikquellen      :

Oben    —         Franziska Giffey am Buffet, August 2016

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