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RENTENANGST

Linke gegen Gotteslohn

Erstellt von DL-Redaktion am Dienstag 28. Oktober 2008

Niedriglöhne bei Leiharbeitern

Ver.di und Senat ziehen vor Gericht, um der christlichen Tarifgemeinschaft CGZP den Status als Gewerkschaft abzusprechen. Zeitarbeiter würden oft zu schlecht bezahlt. CGZP weist das zurück

VON ANTJE LANG-LENDORFF

Hoffentlich wird er gerecht entlohnt:

Reinigungsarbeit in christlichem Umfeld   

 
Der Vorwurf ist kein geringer: Die „Tarifgemeinschaft Christlicher  Gewerkschaften  Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ (CGZP) habe in den vergangenen Jahren für Leiharbeiter Dumpinglöhne ausgehandelt und damit das Tarifsystem untergraben, sagen die Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales und die Gewerkschaft Ver.di. Dem wollen sie ein Ende bereiten: „Mitte Oktober haben wir beim Arbeitsgericht gemeinsam Klage gegen die CGZP eingereicht“, teilte am Montag der Vize-Chef von Ver.di, Gerd Herzberg, mit. Senatorin Heidi Knake-Werner (Linke) bekräftigte: „In der Leiharbeit werden Tariflöhne von bis zu 50 Prozent unter dem Einkommen der Stammbelegschaft gezahlt. Das kann nicht sein.“

Senat und Ver.di sind überzeugt, dass die CGZP eigentlich gar nicht berechtigt ist, die Zeitarbeiter zu vertreten. So habe die Tarifgemeinschaft keine eigenen Mitglieder, sondern bestehe nur aus anderen Organisationen. Sie besitze keine Durchsetzungskraft, sagte Herzberg. „Damit erfüllt die CGZP nicht die Kriterien einer Gewerkschaft.“

Die Leiharbeit ist eine wachsende Branche: Bundesweit sind inzwischen laut Senat 720.000 Menschen in der Zeitarbeit beschäftigt, 26.500 allein in Berlin. Unter niedrigen Löhnen leiden vor allem die Hilfsarbeiter. Wie viele von ihnen derzeit nach CGZP-Tarifen bezahlt werden, ist allerdings unklar. Die Senatsverwaltung geht nach groben Schätzungen von bundesweit mehr als 100.000 aus.

Sollten der Senat und Ver.di – nach einem voraussichtlich langwierigen Prozess – Recht bekommen, würden diese rund 100.000 genauso viel verdienen wie die Stammbelegschaft der Firma, in der sie arbeiten, erklärte Herzberg. Denn die von der CGZP ausgehandelten Tarifverträge wären dann unwirksam.

Quelle : TAZ >>>>> weiterlesen

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