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Erstellt von Redaktion am Dienstag 1. Mai 2018

Erspart die unentlohnte Hausarbeit dem Kapital irgendetwas?

File:Tourbus der Demo für Alle vor dem Kanzleramt in Berlin 12.jpg

Quelle     :   Scharf – Links

von TaP

Immer wieder ist von unterschiedlichen linken Strömungen und sogar von einigen Frauen, die sich als Feministinnen verstehen, zu hören, das Patriarchat im allgemeinen und insbesondere die unentlohnte (oder wie dann meist gesagt wird: „unbezahlte“) Hausarbeit nutze nicht etwa den Männern, die diese Arbeit konsumieren, sondern dem Kapital. Und die ‚Moral’ von der Geschichte – jedenfalls, soweit sie von geschlechter-gemischten antikapitalistischen Gruppen erzählt wird – besteht dann in der für antikapitalistische Männer frohen Botschaft: ‚Feminismus (oder Kampf gegen „Frauenunterdrückung“) besteht nicht etwa darin, daß sich FrauenLesben gegen das Patriarchat organisieren, sondern darin, daß Männer und Frauen gemeinsam gegen das Kapital kämpfen.

I.

Gisela Bock und Barbara Duden erkannten demgegenüber (1976, 177): Mit der Verallgemeinerung der – zunächst: bürgerlichen – Hausfrauen-Ehe in Richtung IndustriearbeiterInnenschaft

„begann man, den Männern höhere Löhne zu zahlen, gerade so hoch, daß sie eine Frau in ökonomischer und sexueller Abhängigkeit halten konnten.“ (meine Hv.)

II.

Trotzdem setzten auch sie noch im gleichen Satz wie folgt fort:

„andererseits machte die Unterwerfung der Frau und die Durchsetzung der Familie als Organisationsform unbezahlter Hausarbeit in der Arbeitsklasse es möglich, den Arbeitern geringere Löhne zu zahlen, als es die Klassenkämpfe bis zu den Revolutionen 1917/19 erforderlich gemacht hätten.“

1. Hieran ist zunächst einmal unklar, worauf sich die Annahme gründet, daß es überhaupt so gewesen sei, daß „den Arbeitern geringere Löhne“ gezahlt wurden, „als es die Klassenkämpfe bis zu den Revolutionen 1917/19 erforderlich gemacht hätten“. Was mag in diesem Satz als Maßstab für ‚das Erforderliche’ mitgedacht gewesen sein? Die beiden Autorinnen sprachen es nicht aus.

Was spricht für die in dem zitierten Halbsatz implizierte Annahme, das Kapital hätte ohne „Unterwerfung der Frau“ höhere Löhne gezahlt?!

2. Der (am Anfang von Abschnitt II.) zitierte Halbsatz gründet im übrigen auf der – bereits in meinem ersten Absatz erwähnten – Verwechselung von „unbezahlt“ und „unentlohnt“: Ja, Frauen erhalten keinen Lohn für die Hausarbeit; aber sie werden sehr wohl – in Form von Unterhalt – für die Hausarbeit bezahlt (es sei denn, sie haben eigenes Vermögen)[1].

Noch Mitte des 19. Jahrhunderts lebten ProletarierInnen – jedenfalls nach Darstellung des Kommunistischen Manifestes – in „erzwungene[r] Familienlosigkeit“ (MEW 4, 478)[2], da die Löhne nicht ausreichten, um ein Haushaltsmitglied für die Hausarbeit freizustellen. Nicht nur Frauen-, sondern auch Kinderarbeit war weit verbreitet. Entsprechend gering war das Reproduktionsniveau der Lohnabhängigen. Die Wohnverhältnisse waren beengt und die langen Erwerbsarbeitszeiten ließen eh nicht zu, die Wohnungen groß für etwas anderes als Schlafen zu nutzen.

Alldies änderte sich – teils aufgrund erfolgreicher Kämpfe der Lohnabhängigen; teils aus daraus resultierendem staatlichen Befriedungsinteresse; teils, weil die Entwicklung der Produktivkräfte auch für das Kapital einen anderen (besseren) Zustand der Arbeitskräfte erforderlich machte – im Laufe der Zeit langsam; und nun wurden – in aller Regel an Männer – Familienlöhne gezahlt, die es erlaubten, ein Haushaltsmitglied – in aller Regel Ehefrauen – für die Hausarbeit freizustellen.[3]

III.

Die „Unterwerfung der Frau“ (Bock/Duden 1976, 177) war also nicht bloß eine psychologische Kompensation, die Männern vom Kapital angeboten und von diesen angenommen wurde, um Lohnzurückhaltung auszugleichen.

Danach hört es sich aber an, wenn Bock/Duden (1976, 177) schreiben: „Das Kapital konnte den streikenden Arbeitern gewissermaßen die Frauen als Kompensation anbieten, und die Frauenfeindlichkeit der Arbeiterbewegung hat diesen Handel akzeptiert.“ Dadurch sei der „Wert der Ware Arbeitskraft und ihr Preis auf dem Arbeitsmarkt“ gesenkt worden.

1. Tatsächlich ist – wie gerade schon ausgeführt – der Wert der Arbeitskraft nicht gesunken, sondern gestiegen: Insbesondere der männliche Teil der Lohnabhängigen konnte sein Reproduktionsniveau steigern; es entsprach der nunmehrigen „Kulturstufe“, die als „historisches und moralisches Element“ in die „Wertbestimmung der Arbeitskraft“ eingeht (MEW 23, 185)[4], daß sich Lohnarbeiter eine Hausfrau halten können – und auch manchen Frauen mag es attraktiver erschienen sein, Hausarbeit gegen Unterhalt, als Erwerbsarbeit gegen Lohn zu leisten.

Der de facto zur Verfügung gestellte Unterhalt mag niedrig (gewesen) sein – insbesondere, wenn schon der männliche Familienlohn niedrig ist – und sich auch nicht immer nach den gesetzlichen Regelungen[5] richten, sondern inner-familiär/informell ausgehandelt werden. Aber es ist ein Irrtum zu sagen, daß „Frauen für Männer grundsätzlich unbezahlt Arbeit verrichten“. Und es ist mißverständlich ausgedrückt zu sagen, daß für „einen Lohn […] der Unternehmer bzw. der Staat zwei Arbeitskräfte“ erhalte (so aber Bock/Duden 1976, 177 – Hv. i.O.)

So wie für – i.d.R. männliche – direkt Lohnabhängige[6] gilt, daß sie einen solchen Lohn erhalten, der es ihnen ermöglicht, sich die Mittel zu verschaffen, die zum Erhalt (zur Reproduktion) ihrer Arbeitskraft nötig sind (MEW 23, 185), so gilt auch für – in der Regel – Hausfrauen (ausnahmsweise: Hausmänner), daß sie einen solchen Unterhalt erhalten, der es ihnen ermöglicht, sich die Mittel zu verschaffen, die zum Erhalt (zur Reproduktion) ihrer Arbeitskraft nötig sind.

2. Nur ist es freilich so, daß in das patriarchal-fordistisch Arrangement das „historische und moralische Element“ eingeht, daß Erwerbsarbeitern zugebilligt wird, sich eine Hausfrau zu halten, während Hausfrauen nicht zugebilligt wird, sich einen Hausmann zu halten. Dies heißt aber nicht, daß die vermeintlich unbezahlte Hausarbeit von Frauen für Männern den Wert der männlichen Arbeitskraft senkt; vielmehr erhöhen die Unterhaltspflichten den Wert der männlichen Arbeitskraft.

Und es heißt auch nicht (bzw. nur in einem sehr speziellen Sinne), daß Kapital bzw. Staat (als privater bzw. staatlicher Arbeit‚geber’) für einen Lohn zwei Arbeitskräfte erhalten. Denn es arbeitet im patriarchal-fordistischen Modell in der Tat nur der Mann für das Kapital bzw. den Staat, während die Frau nicht für das Kapital bzw. den Staat, sondern für den Mann arbeitet. Zutreffend ist zwar, daß nur „ein Lohn“ (ein Betrag) überwiesen wird, aber dieser Lohn ist ein sog. „Familienlohn“, der das Überleben der gesamten Familie (wenn auch manchmal: nur schlecht), sichert – während zur Erreichung dieses Zwecks im 19. Jahrhundert außerdem noch Kinder und Frauen für Staat und Kapital arbeiten mußten (und auch die Männer-Erwerbsarbeitszeiten waren damals noch höher als im 20. Jahrhunderts).

In einem Vortrag, den Barbara Duden 2008 hielt und der 2009 gedruckt erschien, stellt Duden den Unterschied zwischen Fordismus und Neoliberalismus wie folgt (und tendenziell[7] zutreffend) dar:

„das Modell des nun untergegangenen Industriesystems (Familienernährer und femina domestica), nach dem ein Lohn zwei Menschen Unterhalt bot, wich dem ‚one-adult-worker-model’ als ökonomisches und soziales Prinzip: Jede muss sich individuell um entlohnte Arbeit bemühen, auch wenn diese immer knapper wird und bei den meisten Frauen kaum zur Existenzsicherung reicht“.

Obwohl sie in dem Vortrag ausführlich auf den alten Text, den sie 1977 zusammen mit  Gisela Bock geschrieben hatte, zurückblickte, scheint ihr gar nicht aufgefallen zu sein, daß das, was sie jetzt – zutreffenderweise – über die fordistische Zeit sagt (ein Lohn bot zwei Menschen [und deren Kindern – füge ich hinzu] Unterhalt) genau das Gegenteil dessen ist, was sie 1977 zusammen mit Gisela Bock über das fordistische Arrangement behauptete: „Für einen Lohn erhält der Unternehmer bzw. der Staat zwei Arbeitskräfte, […].“ Nein, der fordistische Unternehmer (und die fordistische Unternehmerin genauso) erhielt nicht zwei Arbeitskräfte für einen Lohn, sondern, um eine Erwerbsarbeitskraft zu bekommen, mußte ein solcher Lohn gezahlt werden, der den Unterhalt einer ganzen Familie sichert!

Fordistische ‚Nur-Hausfrauen’ arbeiteten in erster Linie für den unmittelbaren familiären Lebensstandard (der niedriger wäre, wenn diese Arbeit – ersatzlos – nicht verrichtet würde) – und nur sekundär (soweit dadurch auch die Arbeitskraft des Ehemannes besser ‚in Schuß’ ist, als sie es wäre, wenn diese Hausarbeit nicht verrichtet würde) für Staat und Kapital. Dieser Sekundärnutzen wird aber von Staat bzw. Kapital in Form des Familienlohns sehr wohl bezahlt.

3. Das einzige, was tatsächlich nicht bezahlt wird, ist die Hausarbeit, die die Hausarbeit leistende Person nicht für andere (EhepartnerIn, Kinder), sondern für sich selbst leistet. Aber davon hat die diese Arbeit leistende Person ja auch selbst den Nutzen: der Magen ist mit warmen statt mit kaltem Essen gefüllt; die Wäsche ist sauber und stinkt nicht mehr etc.

An dieser Stelle spielt nun vielleicht für die Formulierung, „Für einen Lohn erhält der Unternehmer bzw. der Staat zwei Arbeitskräfte“, eine Vorstellung eine Rolle, die Bock/Duden aber nicht explizierten: Unternehmen und Staat seien dafür verantwortlich, für den Unterhalt aller Menschen zu sorgen – egal, ob sie für Staat und Kapital oder nur für sich selbst arbeiten.

Ich weiß nicht, ob Bock/Duden einen solches moralisch-ökonomisches „Recht auf Existenz“ (auch unabhängig von Erwerbsarbeit) verfochten oder verfechten. Aber in der linksradikalen Szene steht sicherlich bei einer ganzen Reihe von Leuten, die ein „bedingungsloses Grundeinkommen“ oder – neuerdings wieder – „Lohn für Hausarbeit“ fordern, eine solche Vorstellung im Hintergrund.

Aber die schlichte Wahrheit ist: Für das Überleben der Menschheit reicht es nicht, daß sich die Leute ihr Essen kochen und ihre Klamotten waschen (sei es individuell oder vergesellschaftet); das Essen und die Klamotten müssen zunächst einmal produziert werden.

Und deshalb gibt es im Kapitalismus Essen und Klamotten nur im Tausch dagegen, daß die eigene Arbeitskraft anderen Leuten zur Verfügung gestellt wird – und nicht allein schon dafür, daß Essen und Klamotten nach Erhalt zubereitet bzw. getragen und gewaschen werden.

Wenn der Satz, „Die unbezahlte Hausarbeit nutzt dem Kapital“, also nur die Banalität meint, daß der Kapitalismus nicht das Paradies auf Erden ist, dann ist der Satz wahr: Wenn das Kapital auch Löhne für Arbeiten, die nicht ihm, sondern dem Eigennutz dienen, bezahlen müßte, dann würde der Kapitalismus zusammenbrechen. Ja, in diesem banalen Sinne nützt dem Kapital der Umstand, daß eigennützige Hausarbeit unbezahlt ist.

Aber diese Banalität hat nichts mit dem Tausch (fremdnütziger) Hausarbeit gegen Unterhalt, mit der geschlechtshierarchischen Arbeitsteilung und dem Patriarchat zu tun.

4. Kommen wir also auf das Patriarchat zurück: Hinter dem Satz, „Für einen Lohn erhält der Unternehmer bzw. der Staat zwei Arbeitskräfte“, steht vielleicht noch eine weitere utopische Vorstellung: Das, was in Wirklichkeit ein Familienlohn ist, sei vielmehr das korrekte Einkommen pro Individuum. Wenn Männer ein Durchschnittslohn von x Euro für 8 Stunden Erwerbsarbeit bekommen, dann müßten auch Hausfrauen x Euro für diese 8 Stunden Hausarbeit bekommen.

Diese Vorstellung übersieht aber zweierlei:

a) In den x Euro sind der Unterhalt, den ein Ehemann mit ‚Nur-Hausfrau’ dieser Hausfrau und seinen Kindern zahlen muß, schon enthalten.

Die Frage kann im vorliegenden Zusammenhang[8] also nur sein, diesem Mann etwas (bei zwei Kindern und nicht-erwerbstätiger Ehefrau: genau die Hälfte) von seinen x Euro wegzunehmen und den ‚Wegnahme-Betrag’ der Frau künftig direkt zu geben (und sie dadurch von Verhandlungen mit dem Mann über die Verwendung des Haushaltseinkommens unabhängig zu machen) – und dann die Unterhaltspflicht für die Kinder auf beide gleich aufzuteilen.

Zusätzlich könnte der Ehemann – im Gegenzug zur Einkommensverminderung von Erwerbsarbeit entlastet werden, was aber im Gegenzug bedeuten müßte, daß er dann entsprechend mehr (und sogar noch etwas mehr[9]) Hausarbeit leisten müßte – und entsprechend umgekehrt in Bezug auf die Arbeitsbelastung der Frau.

Ein solcher ‚Rundtausch’ sowohl von Einkommen als auch Haus- und Erwerbsarbeitszeiten würde dem Kapital keinen einzigen Cent mehr kosten[10], was nichts anderes bedeutet, als daß dem Kapital durch das jetzige (tatsächliche) Arrangement kein einziger Cent erspart wird!

b) Damit kommen wir zu dem sowohl gesellschaftstheoretisch als auch politisch-strategisch vielleicht entscheidenden Punkt:

  • Herrschaft und Ausbeutung funktionieren nicht als schlichte Hierarchie, sondern als Herrschafts- und Ausbeutungsverhältnisse[11] (die Vorteile der einen sind die Nachteile der anderen).
  • Das heißt: Die Überwindung von Herrschaft und Ausbeutung kann nicht in der Weise funktionieren, daß künftig alle Leute einfach in der bisherigen obersten – vorgestellten – ‚Hierarchiestufe’ einsortiert werden. Die Positionen der Herrschenden und Ausbeutenden sind nicht verallgemeinerbar.[12]
  • Die Überwindung des Kapitalismus kann nicht in der Weise erfolgen, daß in Zukunft alle Leute KapitalistInnen werden. Denn KapitalistInnen ohne Lohnabhängige kann es nicht geben.
  • Und das Entsprechende gilt auch für das Patriarchat: Daß der eine Teil der Menschen Familienlöhne bezieht, hat zur notwendigen Bedingung, daß ein anderer Teil von Menschen Hausarbeit gegen Unterhalt leistet.

Oder allgemeiner gesprochen: Auch das Patriarchat ist nicht in der Weise überwindbar, daß die Männer-‚Rolle’ verallgemeinert wird, sondern es – bedarf genauso wie für eine Überwindung des Kapitalismus – einer Umverteilung von Macht, Vermögen, Einkommen, Arbeit und Bedürfnisbefriedigung – nur im Falle des Patriarchats nicht zwischen den Klassen, sondern zwischen den Geschlechtern.

IV.

Aber zurück zur These von Bock/Duden (1976, 177): „Das Kapital konnte den streikenden Arbeitern gewissermaßen die Frauen als Kompensation anbieten, und die Frauenfeindlichkeit der Arbeiterbewegung hat diesen Handel akzeptiert.“ Dadurch sei der „Wert der Ware Arbeitskraft und ihr Preis auf dem Arbeitsmarkt“ gesenkt worden.

Vielmehr war es so, daß die Männerlöhne in einem Ausmaß erhöht wurden, das es ermöglichte, Einnahmeverluste aufgrund geringerer Frauenerwerbsarbeitszeiten auszugleichen. Das Reproduktionsniveau der Lohnabhängigen stieg (das Erwerbsarbeitszeitvolumen sank und die Löhne stiegen) – und gleichzeitig wurden indirekt-lohnabhängige Frauen von direkt-lohnabhängigen Männern finanziell abhängig. Darin, diesen Deal gemacht zu haben, liegt die von Bock/Duden zurecht diagnostizierte „ Frauenfeindlichkeit der Arbeiterbewegung“!

V.

Die unentlohne Frauenhausarbeit erspart dem Kapital also nichts; aber sie erspart sehr wohl Männern ihren Dreck selbst wegzumachen etc.

Das heißt (und darüber hinaus ist zu sagen):

1. Antikapitalistische Organisierung macht feministische FrauenLesben-Organisierung gegen das Patriarchat keinesfalls überflüssig.

2. a) Was eine sozialistische Übergangsgesellschaft – ihrem Begriff nach – Frauen allenfalls bieten kann, ist eine Vergesellschaftung von Hausarbeit (und schon diese fand im Realsozialismus nur höchst teilweise statt). Mit einer solche Vergesellschaftung ist FrauenLesben aber wenig geholfen, wenn sie weiterhin bzw. wiederum in Niedriglohnbranchen gesteckt und von politischen Entscheidungsgremien ferngehalten werden sowie sexuelle Gewalt und Belästigung sowie Heterosexismus fortbestehen (wie dies im Realsozialismus der Fall war und wie auch dem sozialistischen ‚Ideal’ nach nicht ausgeschlossen ist, da dem Marxismus die Begriffe der geschlechtshierarchischen Arbeitsteilung und der sexuellen/sexualisierten Gewalt fehlen).

b) Auch wenn zu hoffen ist, daß ein etwaiger neuer sozialistischer Anlauf erfreulicher verläuft als der erste, so waren aber die patriarchalen ‚Fehler’ des Realsozialismus nicht nur (wenn auch: zum Teil) einer unzureichenden oder falschen Anwendung der marxistischen Theorie geschuldet, sondern schon die marxistische Theorie ist, was das Geschlechterverhältnis anbelangt, analytisch unzutreffend und politisch-strategisch falsch. Siehe dazu meine in „trend. onlinezeitung“ März und April 2018 erschienenen Texte:

Die Marxistische Frauenemanzipationstheorie.

De-Konstruktion einer Briefmarkensammlung; http://trend.infopartisan.net/trd0318/t140318.html /

http://trend.infopartisan.net/trd0318/dgs_emanzetheorie.pdf

(48 Seiten)

und

Was die Zetkin-Linke sagt… – und: Wie’s wirklich ist!

http://www.trend.infopartisan.net/trd0418/t330418.html /

http://www.trend.infopartisan.net/trd0418/Die_Zetkin-Linke.pdf

(4 Seiten).

3. Noch weniger Grund als für die Annahme, daß die Überwindung der Herrschaft der kapitalistischen Produktionsweise als solche eine Überwindung des Patriarchats bedeute, ist es berechtigt zu verlangen, daß FrauenLesben ihre antipatriarchalen Interessen zurückstellen, bis die antikapitalistischen Interessen von männlichen und weiblichen Lohnabhängigen befriedigt wurde.

PS.:

Siehe außerdem meinen am Montag bei indymedia erschienenen Artikel „Wenig Neues unter dem Dach des Patriarchats. Das ökonomische Geschlechterverhältnis in Deutschland im Vergleich von Fordismus und Neoliberalismus“.

Literatur:

Bock/Duden 1977: Gisela Bock / Barbara Duden, Arbeit aus Liebe – Liebe als Arbeit: Zur Entstehung der Hausarbeit im Kapitalismus, in: Gruppe Berliner Dozentinnen (Hg.), Frauen und Wissenschaft. Beiträge zur Berliner Sommeruniversität für Frauen, Juli 1976, Courage: [West]berlin, 1977, 118 – 199.

Duden 2009: Barbara Duden, Arbeit aus Liebe – Liebe als Arbeit. Ein Rückblick, in: Olympe. Feministische Arbeitshefte zur Politik H. 30, Dez. 2009; im internet unter der Adresse: http://www.schattenblick.de/infopool/politik/soziales/psdis013.html.

Fraser 1985: What’s Critical about Critical Theory? The Case of Habermas and Gender, in: New German Critique, No. 35: Special Issue on Jurgen Habermas, Spring/Summer, 1985, 97 – 131; im internet unter der Adresse: http://www.jstor.org/stable/488202 (dt. Übersetzung: siehe Fraser 1994 u. 1995)

Fraser 1994 u. 1996: Nancy Fraser, Was ist kritisch an der Kritischen Theorie? Habermas und die Geschlechterfrage, in: dies., Widerspenstige Praktiken. Macht. Diskurs. Geschlecht, Suhrkamp: Frankfurt am Main, 19941, 19962, 173 – 221 (engl. Erstveröffentlichung: siehe Fraser 1985)

Johnson 1978: Richard Johnson, Edward Thompson, Eugene Genovese, and Socialist-Humanist History, in: History Workshop. A Journal of Socialist Historians, Iss. 6, Autumn 1978, 79 – 100; im internet unter der Adresse: http://www.jstor.org/stable/pdf/4288192.pdf (dt. Übersetzung: siehe Johnson 1980).

Johnson 1980: ders., Edward Thompson, Eugene Genovese und sozialistisch-humanistische Geschichtsschreibung, in: Das Argument H. 119 Jan./Feb. 1980, 39 – 49 (engl. Erstveröffentlichung: siehe Johnson 1978).

Kroll-Ludwigs 2011, § 1360: Kathrin Kroll-Ludwigs, [Kommentierung zu §] 1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt, in: Harm Peter Westermann et al. (Hg.), Erman Bürgerliches Gesetzbuch. Band II, Otto Schmidt: Köln, 201113, 4376 – 4378.

Kroll-Ludwigs 2011, § 1360a: dies., [Kommentierung zu §] 1360a Umfang der Unterhaltspflicht, in: ebd., 4378 – 4386.

Voppel 2012: Reinhard Voppel, [Kommentierung zu] § 1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt, in: J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. Buch 4 Familienrecht. §§ 1353-1362 (Wirkungen der Ehe im Allgemeinen), Sellier – de Gruyter: Berlin, 2012, 221 – 253.

Weber-Monecke 2017, § 1360a: Beatrix Weber-Monecke, [Kommentierung zu] § 1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt, in: Franz Jürgen Säcker et al. (Hg.), Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Bd. 8, Beck: München, 20177, 299 – 308.

Weber-Monecke 2017, § 1360a: dies., [Kommentierung zu] § 1360a Umfang der Unterhaltspflicht, in: ebd., 308 – 323.


[1] § 1360 S. 2 BGB bestimmt: „Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts.“ (meine Hv.)

  •     Der zweite Satz ist – wie im herrschenden Sprachgebrauch üblich – als sog. „generisches Maskulinum“ zu verstehen; das heißt: „einem Ehegatten […] er“ ist – wahlweise – auch (und in der herrschenden Praxis vor allem) als: „der Ehegattin […] sie“ zu lesen. Der Satz ist also zu verstehen als: „Ist einem Ehemitglied die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt dieses Mitglied [… usw.]“
  •    Die Wörter „in der Regel“ in dem zweiten Satz der gerade zitierten Gesetzesvorschrift bedeuten, daß die „Verpflichtung aus dem eigenen Vermögen und dessen Erträgen zum Familienunterhalt beizutragen, […] beide Ehegatten gleichermaßen“ trifft (Kroll-Ludwigs, 2011, § 1360, 4377, Randnummer <im folgenden: RN> 9) – also unabhängig von der Aufteilung von Erwerbs- und Hausarbeit; aus etwaig vorhandenem Vermögen ist von beiden proportional zum Familienunterhalt beizutragen (Weber-Monecke 2017, § 1360, 304 [RN 15]; Voppel 2012, § 1360, 233 [RN 25]).

[2] „Familienlosigkeit“ ist dabei wohl nicht ganz wörtlich zu nehmen. Die zitierte Stelle lautet im Kontext: „Worauf beruht die gegenwärtige, die bürgerliche Familie? Auf dem Kapital, auf dem Privaterwerb. Vollständig entwickelt existiert sie nur für die Bourgeoisie; aber sie findet ihre Ergänzung in der erzwungenen Familienlosigkeit der Proletarier […].“ (meine Hv.)

Gemeint war also wohl nicht: ‚Im Proletariat gibt es keine Familien’; sondern: ‚Proletarische Familien entsprechend häufig nicht dem bürgerlichen Idealbild von erwerbstätigem Ehemann und nicht erwerbstätiger Ehefrau.’

[3] Statt dieses patriarchalen Arrangements wäre es freilich – ohne, daß dies ein anderes Verteilungsverhältnis zwischen den Klassen bedeutet hätte – auch möglich gewesen, die Löhne weniger zu erhöhen und stattdessen die Erwerbsarbeitszeiten auch für die Männer stärker zu senken – und den (aufgrund besserer Wohnstandards, mehr Freizeit und höheren Kinderbetreuungsaufwandes bzw. abnehmender Kinderarbeit) steigenden Haus- und Erziehungsarbeitsaufwand auf beide Geschlechter gleichzuverteilen. – Genau an dieser Stelle kam aber freilich die von Bock/Duden zurecht erwähnte „Frauenfeindlichkeit der Arbeiterbewegung“ ins Spiel.

[4] „Wenn der Eigentümer der Arbeitskraft heute gearbeitet hat, muß er denselben Prozeß morgen unter denselben Bedingungen von Kraft und Gesundheit wiederholen können. Die Summe der Lebensmittel muß also hinreichen, das arbeitende Individuum als arbeitendes Individuum in seinem normalen Lebenszustand zu erhalten. Die natürlichen Bedürfnisse selbst, wie Nahrung, Kleidung, Heizung, Wohnung usw., sind verschieden je nach den klimatischen und andren natürlichen Eigentümlichkeiten eines Landes. Andrerseits ist der Umfang sog. notwendiger Bedürfnisse, wie die Art ihrer Befriedigung, selbst ein historisches Produkt und hängt daher großenteils von der Kulturstufe eines Landes, unter andrem auch wesentlich davon ab, unter welchen Bedingungen, und daher mit welchen Gewohnheiten und Lebensansprüchen die Klasse der freien Arbeiter sich gebildet hat. Im Gegensatz zu den andren Waren enthält also die Wertbestimmung der Arbeitskraft ein historisches und moralisches Element.“

[5] Nach der heutigen gesetzlichen Regelung sind beide EhepartnerInnen sowohl unterhaltsberechtigt als auch verpflichtet. § 1360 Satz 1 BGB lautet seit 1957: „Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten.“ (Zuvor war in Satz 1 die Unterhaltspflicht des Mannes als Regelfall und in Satz 2 ausnahmsweise eine Unterhaltspflicht der Ehefrau, falls der Mann „außerstande ist, sich selbst zu unterhalten“, festgeschrieben. [Voppel 2012, § 1360, 224 <RN 1>])

Nur die Form, in der sie ihren Beitrag zum Familienunterhalt leisten, unterscheidet sich gegebenenfalls (siehe § 1360 I 2 BGB wie in FN 1 zitiert). Im übrigen haben sie weder in zeitlicher noch in geldlicher Hinsicht gleich viel zum Familienunterhalt beizutragen. „Maßgebend ist vielmehr ihre [der Eheleute] Leistungsfähigkeit“ (Kroll-Ludwigs 2011, § 1360, 4376 [RN 2]) – also das „Verhältnis der Mittel aus Arbeit und Vermögen, […] die jeder Ehegatte aufzubringen in der Lage ist“ (Voppel 2012, § 1360, 230 [RN 19]).

Zur Höhe des Unterhalts bestimmt § 1360a I BGB nur: „Der angemessene Unterhalt der Familie umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen.“

Was „angemessen“ ist ergibt sich – laut rechtswissenschaftlicher Auslegung der Vorschrift – daraus, was an Einkommen überhaupt vorhanden ist: Das „Einkommen der Ehegatten sowie vorhandenes Vermögen [begrenzen] die Unterhaltspflicht nach oben“ (Weber-Monecke 2017, § 1360a, 309 [RN 3 mit weiteren Nachweisen]; ähnlich, aber nicht nur in Bezug auf die Obergrenze auch: Kroll-Ludwigs 2011, § 1360a, 4378 [RN 2]).

[6] Direkt Lohnabhängige: Diejenigen, die darauf angewiesen sind, ihre Arbeitskraft gegen Lohn zu verkaufen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Indirekt Lohnabhängige: Diejenigen, deren Lebensunterhalt davon abhängt, daß sie zu früherer Zeit ihre Arbeitskraft gegen Lohn verkauften und nun eine Lohnersatzleistung (Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld I) beziehen; oder davon, daß sie ihre Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt zumindest anbieten (Arbeitslosengeld II); oder davon, daß sie Unterhalt von einer Person erhalten, die ihrerseits direkt oder indirekt lohnabhängig ist.

[7] Die Grenze des tendenziellen Zutreffenden liegt darin, daß der EhegattInnen-Unterhalt weder abgeschafft noch eingeschränkt wurde, und jedenfalls in Deutschland erhalten die allermeisten Männer weiterhin Familienlöhne. (Die Reallöhne waren nur von 2003 bis 2007 gesunken; stagnierten dann 2008 und 2009 in etwa und sind inzwischen höher als am Anfang des Jahrtausends: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Entwicklung_Realohn_Nominallohn_Verbraucherpreisindex_D.svg [für die Zeit bis 2015] und  https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/VerdiensteArbeitskosten/ReallohnNetto/ReallohnindexPDF_5623209.pdf?__blob=publicationFile, S. 5 [für die Entwicklung von 2015 zu 2016]).

[8] Im übrigen ist es zwar möglich und (kapitalismus-immanent) unbedingt begrüßenswert, für eine Erhöhung der vom Kapital zu zahlenden Lohnsumme zu kämpfen; und es ist auch möglich und noch begrüßenswerter für die Überwindung der kapitalistische Produktionsverhältnisse zu kämpfen. Aber alldies hat nichts mit der in diesem Text interessierenden Frage zu tun, ob die unentlohnte Hausarbeit dem Kapital etwas erspart.

[9] „und sogar noch etwas mehr“ deshalb, weil Frauen nicht im gleichen Maße mehr Hausarbeit leisten wie sie weniger Erwerbsarbeit als Männer leisten, sondern die Gesamtarbeitsbelastung (Haus- + Erwerbsarbeit) von weiblichen Personen ab 10 Jahren um ca. 15 Minuten/Tag höher ist als die von männlichen Personen ab 10 Jahren (https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/EinkommenKonsumLebensbedingungen/Zeitverwendung/Tabellen/Aktivitaeten_Geschlecht_ZVE.html + eigene Berechnung).

Es ergäbe sich wahrscheinlich ein deutlich höherer Unterschied, wenn nur die Volljährigen berücksichtigt würde, da wegen des insgesamt geringen Erwerbs- und Hausarbeitsaufwandes von Minderjährigen die geschlechtlichen Unterschiede in diesem Bereich kaum ins Gewicht fallen dürften.

Ein Teil der unterschiedlichen Gesamtarbeitsbelastung von Männern und Frauen erklärt sich daraus, daß Männer (und Frauen) im Rentenalter kaum erwerbstätig sind, aber an Frauen im Rentenalter trotzdem weiterhin die Hauptlast der Hausarbeit hängen bleibt.

[10] Wahrscheinlich unstrittig dürfte sein, daß einen solchen Rundtausch durchzusetzen, kein Kinderspiel sein wird, sondern (ungefähr) die halbe feministische Revolution wäre. Aber wie dieser Name (feministische Revolution) schon sagt, wäre dies in erster Linie eine Revolution gegen Männer (aller Klassen) und allenfalls marginal eine Revolution gegen KapitalistInnen:

  •    Männern (und das heißt nach Lage der Dinge: zu allermeist lohnabhängigen Männern) müßte abgerungen werden, daß sie künftig die Hälfte der Haus-, Er– und Beziehungs- sowie Pflegearbeit leisten.
  •    Wenn den Männern nicht künftig eine deutlich höhere Gesamtarbeitszeit zugemutet werden soll, müßte dem Kapital eine entsprechende Verkürzung der Erwerbsarbeitszeiten abgerungen werden. In diesem speziellen Zusammenhang könnte dem Kapital – im Gegenzug – aber eine Kürzung der Monatsentgelte angeboten werden (während im allgemeinen eine Forderung nach Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich richtig ist), da bei entsprechender Ausweitung der Frauenerwerbstätigkeit und Beseitigung der Frauenlohndiskriminierung unter dem Strich die Familieneinkommen, also der Lebensstandard der Lohnabhängigen, (und auch die Gesamt-Erwerbsarbeitsbelastung der Familien) gleich bliebe. [*]

(Ich sage wohl gemerkt nicht, es solle künftig nur noch für Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich gekämpft werden. Ich wäre vielmehr sehr dafür, wenn die Gewerkschaften entschlossen für Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich kämpfen würden. Aber dies wäre eine – begrüßenswerte – Umverteilung zwischen den Klassen und wäre für eine Überwindung des patriarchalen Geschlechterverhältnisses allenfalls am Rande von Bedeutung.

Mir geht es hier vielmehr um Folgendes: Eine Überwindung der geschlechtshierarchischen Verteilung von Haus- und Erwerbsarbeit sowie Einkommen ist möglich und emanzipatorisch sinnvoll, auch ohne gleichzeitig die Verteilung zwischen Klassen zu ändern. Oder anders gesagt: Die Feministinnen [aller Klassen] müssen nicht warten bis die Lohnabhängigen [aller Geschlechter] und deren Gewerkschaften in die Puschen kommen!)

Damit wäre der oben im Haupttext angesprochene ‚Rundtausch’ realisiert:

  •   Erwerbsarbeitszeiten und entsprechend Einkommen würden für Männer niedriger und für Frauen höher als bisher.
  •    Die Hausarbeitszeiten für Männer würden höher und die für Frauen niedriger als bisher.
  •  Der Gesamt-Erwerbsarbeits-Belastung und die Gesamt-Einkommen der Familien und damit der Lebensstandard der Lohnabhängigen bliebe gleich; genauso – folglich – die Höhe der Profitrate des Kapitals, aber das Patriarchat wäre deutlich abgebaut. (Um das Patriarchat vollständig zu beseitigen müßte u.a. noch Folgendes hinzukommen – aber auch dies kann dem Kapital weitgehend egal sein –: Beseitigung von Männergewalt gegen Frauen und Herstellung voller Abtreibungsfreiheit).

Die Profitrate des Kapitals würde dadurch jedenfalls langfristig nicht tangiert. Kurzfristig würde es vielleicht zu einigen Schwierigkeiten kommen, da die Qualifikationsstruktur (nach Ausbildungsberufen und Studienfächer) von nicht- oder nur teilzeit-erwerbstätigen Frauen von der Qualifikationsstruktur der Männer, deren Erwerbsarbeit teilweise zu ersetzen ist, abweicht.

Diese Schwierigkeit auf der Ebene der technischen Umsetzung würde sich allerdings in einer sozialistischen Übergangsgesellschaft ganz genauso stellen, wie sie sich in Gesellschaftsformationen, in denen die kapitalistische Produktionsweise herrscht, besteht. Die technische Lösung dafür bestünde in Übergangsfristen und einer zunächst nur stufenweisen Einführung der Quotierung.

Das grundlegende machtpolitische Problem in Bezug auf das Geschlechterverhältnis besteht nicht im Kapital, sondern darin, Männer dazu zu veranlassen, künftig die Hälfte der Hausarbeit etc. zu erledigen und die männerbündische Struktur ingenieur – und naturwissenschaftlicher Studienfächer sowie technischer Ausbildungsberufe aufzubrechen.

[*] Alleinstehenden Männern im Niedriglohnbereich müßte dann allerdings erlaubt werden, die künftigen Höchstarbeitszeiten zu überschreiten und so ihr Monatseinkommen konstant zu halten. Es spricht auch nichts gegen eine Erhöhung des Mindestlohnes; aber es wäre falsch, die Durchsetzung feministischer Forderungen zurückzustellen, bis auch eine (gleichzeitige) Mindestlohnerhöhung durchsetzbar ist – genauso wie es auch falsch wäre, auf eine Erhöhung des Mindestlohnes zu verzichten, nur weil nicht gleichzeitig auch spezifisch feministische Forderungen durchgesetzt werden können.

[11] Johnson 1980, 43: „Beide Historiker haben einen hervorragenden Sinn für den Verhältnis-Charakter von Klasse, der die Analyse bereits über das Niveau sozialdemokratischer Auffassungen hebt (als statische Struktur oder ‚Stratifikation’); aber […]“ (Hv. i.O.; auf Engl. zuerst: 1978, 90) (Welche beiden Historiker gemeint sind und was sie „aber“ übersehen, ist im vorliegenden Zusammenhang nicht von Belang und muß daher hier nicht erörtert werden.)

[12] „So lange, wie die Arbeiter-Rolle und die Kinderaufzieher-Rolle als mit einander grundsätzlich unvereinbar konstruiert sind, wird es nicht möglich sein, irgendeine dieser Rollen so zu universalisieren, daß sie beide Geschlechter einschließt.“ (Fraser 1994 u. 1996, 197; auf Engl. zuerst: 1985, 118)

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Grafikquelle  :

Oben   —Demo für Alle“ event in front of the Kanzleramt in Berlin

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Author C.Suthorn

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