Gerechtigkeit im Treibhaus
Erstellt von DL-Redaktion am Samstag 23. September 2017
Für eine Neuausrichtung der Klimapolitik
von Wolfgang Sachs
Wenn sich im November die internationale Staatengemeinschaft zur 23. UN-Klimakonferenz (COP 23) in Bonn trifft, um über die Umsetzung des Pariser Abkommens zu beraten, wird auch die Forderung nach mehr Gerechtigkeit in der Klimapolitik laut werden. Denn die Parole „Climate Justice“ ist in den 2000er-Jahren nicht nur zur Fanfare der Zivilgesellschaft geworden, die die internationale Klimapolitik bis heute begleitet. Längst fordern auch die vom Klimawandel besonders betroffenen Staaten, die Hauptverursacher der Erderwärmung – und damit vorwiegend die Staaten des globalen Nordens – stärker in die Pflicht zu nehmen.
Doch was hat es mit der „Climate Justice“ auf sich? Wie verändert sich der Klimadiskurs, wenn man die Gerechtigkeitsperspektive einnimmt? Und welche Folgen hat das für die Entwicklungspolitik?
Gerechtigkeit, so hat der Kirchenvater Augustinus gesagt, sei das, was eine Gesellschaft von einer Räuberbande unterscheide. In der Epoche der Globalisierung ist die Welt zusammengerückt, und ob aus ihr eine Weltgesellschaft oder eine globale Willkürgesellschaft hervorgeht, entscheidet sich an der Gerechtigkeit. Die zukünftige Gestalt der Welt hängt davon ab, ob auf lange Sicht die Stärkung des Rechts oder aber das Recht der Stärkeren die Oberhand gewinnt.
Aber es ist ein Fehler, Gerechtigkeit mit Gleichheit gleichzusetzen. Vielmehr geht es häufig um Gerechtigkeit als Anerkennung. Man denke nur an die Unabhängigkeitsbewegungen, an die Anti-Apartheid-Bewegung oder an den Kampf indigener Völker. Megakonflikte wie zwischen Islam und Christentum, Frauen und Männern, Nord und Süd sind viel stärker Konflikte um Anerkennung als um Verteilung. Schlimmer noch als Ausbeutung ist Herabwürdigung. Die Menschenrechte sind das herausragende Beispiel für eine Politik der Anerkennung. Im Dezember 1948, drei Jahre nachdem die Welt aus den Schrecken von Krieg und Holocaust wiederaufgetaucht war, verkündeten die Vereinten Nationen jene Grundsätze, die sich seither wie politische Sprengsätze ausnehmen: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren und jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Vor allen Dingen aber ist die Welt ein zerklüfteter Ort. Noch immer ist die Ungleichheit zwischen den Nationen ausgeprägter als innerhalb der Nationen. Dass Lebensaussichten so unerbittlich auseinanderdriften, dagegen wendet sich die Gerechtigkeit als Verteilung. Wer auch immer für Respekt kämpft, wird früher oder später als Unterpfand der Anerkennung eine Teilhabe an den materiellen Besitztümern einer Gesellschaft einfordern. In diesem Sinne lässt sich weder Verteilung von Anerkennung noch Anerkennung von Verteilung trennen. Doch kann man die zwei Formen von Gerechtigkeit gut unterscheiden: Die eine dreht sich um (Gruppen-)Identität und klagt Würde ein, die andere orientiert sich am Vergleich und fordert Gleichheit ein. Ohne den Vergleich mit anderen ergäbe die Forderung nach Verteilungsgerechtigkeit keinen Sinn. Das gilt auch für die Klimafrage: Wären alle Länder gleich, müssten alle ihre Emissionen gleichermaßen senken; doch die Welt ist gespalten, sowohl bezüglich der ausgestoßenen Emissionen als auch der wirtschaftlichen Macht. Das lässt die Klimapolitik zu einer Kampfzone der Verteilungsgerechtigkeit werden.
Dieser Kampf wirkt sich auf ein weiteres Feld der internationalen Gerechtigkeit aus, jenes der Gerechtigkeit als Wiedergutmachung. Dabei kommt hinzu, dass die wirtschaftlich Stärkeren aufgrund der Kolonialgeschichte für die schlechte Ausgangslage der Schwächeren eine historische Mitverantwortung tragen. Der Norden hat gegenüber dem Süden ökologische Schulden angehäuft, indem er Anteile des Umweltraums verzehrt hat, die heute dem Süden für seine Entwicklung fehlen. Eine Vielzahl von Ressourcen – vom Silber aus Bolivien über den Kaffee aus Kenia bis zum Bauxit aus Jamaika – wurde in den Norden gebracht, ohne einen angemessenen Preis dafür zu bezahlen. Auch globale Gemeinschaftsgüter – Urwälder, Öl – wurden so weit aufgebraucht, dass heute kein gleicher Anteil mehr für die damals Benachteiligten zur Verfügung steht. Nur in Ausnahmefällen stehen die altindustriellen Länder zu dieser historischen Verantwortung. Doch in der Klimapolitik rückt diese Flucht aus der Verantwortung zunehmend auf die Tagesordnung.
Der Klimawandel als Angriff auf die Menschenrechte
Nehmen wir das Beispiel Kiribati. Tarawa, das Hauptatoll der Inselrepublik Kiribati, erscheint aus der Ferne wie ein Paradies: weiße Strände, Mangroven und von Palmen umstandene Dörfer. Doch seine Bewohner kämpfen gegen den Untergang, sie spüren die Auswirkungen der Erdüberhitzung schon lange. Weltweit lässt sich ein Anstieg des Meeresspiegels beobachten, doch in der tropischen Südsee steigt der Pegel besonders schnell. Die Erosion frisst an den Korallenriffen, das Grundwasser versalzt, Krankheiten breiten sich aus, Sturmfluten wüten immer heftiger. Größtenteils ragt das Land nicht einmal zwei Meter aus dem Ozean heraus. Präsident Tong aber hat bereits Land auf den 2000 Kilometer entfernten Fidschiinseln gekauft. Es ist ein allerletzter Ausweg: Falls nichts Kiribati rettet, müssten seine rund 100 000 Bewohner nach Fidschi umsiedeln.
Mittlerweile ist es schon ein Gemeinplatz: Wenn sich die Erdatmosphäre erwärmt, wird die Natur instabil. Unversehens ist kein Verlass mehr auf Regen, Grundwasserspiegel, Temperatur, Wind oder Jahreszeiten – alles Faktoren, die seit undenklichen Zeiten für die Gastlichkeit der Lebensräume von Menschen und anderen Lebewesen gesorgt haben. So liegt es auf der Hand, dass ein steigender Meeresspiegel ganze Küstenstriche – zum Beispiel in Nigeria, Ägypten, Bangladesch, Vietnam oder in der Südsee – unbewohnbar machen wird. Weniger offen liegt zutage, dass sich Veränderungen bei Niederschlag, Luftfeuchtigkeit und Temperatur auf Vegetation, Artenvielfalt, Bodenfruchtbarkeit und Wasserläufe auswirken werden. Die Nahrungsproduktion wird gerade in trockenen und halbtrockenen Gebieten in Mitleidenschaft gezogen, Mangelernährung und Hunger werden zunehmen. Zudem werden Ernten von Ungeziefer befallen, Menschen werden an Malaria und Denguefieber erkranken und Tiere aussterben. Dem „Global Humanitarian Forum“ zufolge hat der Klimawandel bereits vor dem Jahr 2009 jährlich 300 000 Menschen das Leben gekostet, 300 Millionen Menschen in Mitleidenschaft gezogen und 125 Mrd. US-Dollar wirtschaftlichen Verlust verursacht – eine Summe, die höher ist als die gesamte jährliche Entwicklungshilfe. Und dies alles trat schon bei einer relativ geringen Erderwärmung von 1 Grad Celsius ein; alle jene Zahlen steigen auf das Doppelte bis 2030 – mit unabsehbaren Folgen für die Menschheit.
So wird der Klimawandel zur unsichtbaren Hand hinter wirtschaftlichem Niedergang, sozialer Erosion und Vertreibung. Bereits heute sind beispielsweise die Inuit (Eskimo) aufgrund des Klimawandels in ihrer wirtschaftlichen Sicherheit und in ihrer Kultur gefährdet. Jäger verschwinden auf der Jagd, da die herkömmlichen Routen über das Eis nicht mehr tragfähig sind; Vorräte verderben, weil der Permafrostboden auftaut; Iglus verlieren ihre isolierende Schutzfunktion, wenn der Schnee schmilzt und wieder gefriert. Die Inuit in der Arktis ebenso wie die Reisbauern im Mekong-Delta oder die Viehhüter am Turkuna-See in Kenia sind doppelt verwundbar: Einerseits sind sie fragilen Naturbedingungen ausgesetzt, andererseits darben sie wirtschaftlich so, dass sie kaum in der Lage sind, sich an die neuen Risiken anzupassen. Der klimabedingte wirtschaftliche Schaden steigert die menschliche Not: Obdachlosigkeit, Nahrungsmangel und Gesundheitsprobleme nehmen zu. Damit stellt der Klimawandel einen Angriff auf die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte großer Bevölkerungsgruppen dar.
Mit seiner Geburt erwirbt jeder Mensch ein fundamentales Gastrecht auf der Erde. Das ist der Kern der Menschenrechte. Denn ohne Schutz der körperlichen Integrität, ohne Existenzgrundlage und Äußerungs- und Handlungsfreiheit ist kein Mensch in der Lage, ein würdiges Leben zu führen. Außerdem gelten die Menschenrechte absolut. Sie können nicht, was manche Ökonomen immer noch tun, gegen einen übergeordneten Nutzen für eine größere Anzahl Menschen ausgespielt werden. Das Privileg, einen SUV zu fahren, kann das Recht auf Nahrung nicht außer Kraft setzen. So wird eine rechtsbasierte Klimapolitik mit Nutzenkalkülen vorsichtig umgehen: Der Untergang der Malediven kann nicht mit Wohlstandsgewinnen anderswo erkauft werden. Das Recht setzt Grenzen für eine wirtschaftskonforme Klimapolitik.
Aus diesem Grund hat das Pariser Abkommen vom Dezember 2015 historischen Rang. Es sieht vor, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf weniger als 2 Grad Celsius, möglichst 1,5 Grad, gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Im Jahr 2015 hat die globale Temperaturerhöhung bereits 1,3 Grad erreicht, eine Marke, ab der jede weitere Erwärmung gemäß UN-Rahmenkonvention gefährlich ist. Das Pariser Abkommen war ein eindeutiger Erfolg der Inselstaaten, die 2009 das „Climate Vulnerable Forum“ ins Leben gerufen haben und in Paris bereits mit 43 Staaten aus der südlichen Hemisphäre aufwarten konnten. Dieses Forum legte das Gerüst für die „High-Ambition-Coalition“ in Paris, in der sich schließlich auch die EU, die USA und Brasilien zusammenfanden. Das 1,5-Grad-Ziel ist eindeutig menschenrechtlich begründet, auch wenn die Menschenrechte im Vertrag nur in der Präambel erwähnt werden. Allerdings kommt es entscheidend auf die Umsetzung an; die eingereichten Planungsziele der Staaten in Paris reichen allenfalls aus, die Erwärmung unter 3,5 Grad zu halten. Immerhin ist endlich die Zeit vorbei, da Klimapolitik ohne Grundrechte gemacht wurde, sondern nur nach Kosten-Nutzen-Kalkülen.
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Grafikquellen :
Totes Vieh in Somaliland, März 2011