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Gefährlich ist’s, den Leu zu wecken-

Erstellt von Redaktion am Samstag 4. Oktober 2014

oder: Das Grundgesetz der Bundesrepublik

„Weh, wenn sich in dem Schoß der Städte
der Feuerzunder still gehäuft, das Volk, zerreißend seine Kette,
zur Eigenhilfe schrecklich greift!
Da zerret an der Glocke Strängen der Aufruhr, daß sie heulend schallt,
und, nur geweiht zu Friedensklängen,
die Losung anstimmt zur Gewalt.
„Freiheit und Gleichheit!“ hört man schallen; der ruh’ge Bürger greift zur Wehr,
die Straßen füllen sich, die Hallen, und Würgerbanden ziehn umher.
Da werden Weiber zu Hyänen und treiben mit Entsetzen Scherz;
noch zuckend, mit des Panthers Zähnen zerreißen sie des Feindes Herz.
Nichts Heiliges ist mehr,
es lösen sich alle Bande frommer Scheu;
der Gute räumt den Platz dem Bösen, und alle Laster walten frei.
Gefährlich ist’s, den Leu zu wecken, verderblich ist des Tigers Zahn;
jedoch der schrecklichste der Schrecken, das ist der Mensch in seinem Wahn.
Weh denen, die dem Ewigblinden des Lichtes Himmelsfackel leihn!
Sie strahlt ihm nicht, sie kann nur zünden,
und äschert Städt‘ und Länder ein.“

Friedrich Schiller (1759-1805) hat es in starken Worten einprägsam gefasst: Wenn der Gute dem Bösen den Platz räumt, dann walten alle Laster frei.

Johann Wolfgang v. Goethe (1749-1832) hat das Böse als Teil der Finsternis, die sich das Licht gebar, charakterisiert:

„Ich bin der Geist, der stets verneint! Und das mit Recht.;
denn Alles, was entsteht, ist wert, dass es zu Grunde geht;
drum besser wär’s, dass nichts entstünde.
So ist denn Alles, was ihr Sünde, Zerstörung, kurz das Böse nennt,
mein eigentliches Element.“

Wir haben das Böse, die Gewalt, die Zerstörung, nicht hinter uns gelassen. Es wirkt auch heute in der Welt, es wirkt unter uns, es wirkt auch in unserer Gesellschaft. Es wohnt in den Palästen, in den Schlössern und Villen. Aber wir haben ihm in Laufe der Jahrhunderte Bollwerke entgegengesetzt., wir haben ihm nicht zuletzt unser Grundgesetz entgegengesetzt.

Zu Goethes und Schillers Zeiten waren die Menschen in den deutschen Landen Untertanen, unfrei, der adligen Gewalt und der Gewalt des Klerus schutzlos ausgeliefert. Erst 1806, vor etwa zweihundert Jahren, wurde hierzulande die Leibeigenschaft aufgehoben, die Sklaverei beendet. Ein jahrhunderte langer Kampf unserer Väter zeitigte ein erstes Zwischenergebnis. Die Revolution von 1848 und die Paulskirchenverfassung waren weitere Schritte auf dem Weg zu dem Grundgesetz, unter dem wir heute leben.

Aber die Revolution von 1848 und die Paulskirche scheiterten. Sie wurden blutig nieder geknüppelt von den Mächtigen jener Zeit. Die Masse der Kleinbauern und Arbeiter waren bei der Paulskirchenverfassung ohnehin nicht vertreten. Drei Viertel der damaligen sogenannten „Abgeordneten“ waren Akademiker, davon die Hälfte Juristen. Schon zu jener Zeit sprachen unsere Väter von der unseligen „Juristendominanz“, die uns bis in unsere Tage das Leben selbst unter dem Grundgesetz nicht gerade leicht macht. 1849 setzte der Adel mit der Wahl Friedrich Wilhelm IV von Preußen zum deutschen Kaiser dem ganzen Theater ein schnelles Ende.

Es brauchte weitere einhundert Jahre, es brauchte den Ersten Weltkrieg, die Weimarerrepublik, die Nationalsozialisten, den Zweiten Weltkrieg, bis im Jahre 1949 das Grundgesetz, so, wie wir es heute kennen,, aus der Taufe gehoben wurde.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist eine großartige Verfassung. Sie ist die beste Verfassung der Welt. Und sie hat Feinde. Es sind innere Feinde, die ständig die Werte der Verfassung in Frage stellen. Wir müssen diesen Feinden in Politik, Wirtschaft, Finanzwelt, Gesetzgebung und Rechtsprechung entschieden begegnen. Wir dürfen den Kampf unserer Väter, den sie oft mit dem Gefängnis oder gar mit dem Leben bezahlten, nicht verraten, wir dürfen uns selbst nicht verraten. Denn was vor hundert Jahren unmöglich schien, ist heute Wirklichkeit.
Wir sind Demokratie! Wir sind das Volk. Wir sind der Souverän. In unserer Verfassung steht im Artikel 20: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. / Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. / Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Es sind die Schutzrechte des Grundgesetzes, auf die es ankommt. Wir werden sie in den nächsten Veröffentlichungen des Bundes der Pflegeversicherten „alter-aktiv-bdpv“ unter der Überschrift „Erkenntnisse des Alters“ darstellen. Jeder sollte sie verinnerlichen. Denn sie sind unser Schutz gegen die Macht und gegen das Böse:

Art. 1 (Menschenwürde, Grundrechtsbindung).

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art. 2 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person).

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit es nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Art. 3 (Gleichheit).

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Die weiteren Grundrechte als Schutzrechte werden in den folgenden Veröffentlichungen des BdPV e.V. dargestellt werden. Es wird ihnen ein Kommentar vorangestellt.

Für heute schließen wir mit einem weiteren nachahmenswerten Zitat aus Schillers „Glocke“:

Denn wo das Strenge mit dem Zarten,
Wo Starkes sich und Mildes paarten,
Da gibt es einen guten Klang.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet,
Ob sich das Herz zum Herzen findet!
Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang.

Gerd Heming (Vors.)

Münster, Oktober 2014

Bund der Pflegeversicherten e.V.

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Fotoquelle: Wikipedia
Source     It’s all about love
Author     Candida Performa

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