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F. – Wahlrecht Deutschland

Erstellt von Redaktion am Montag 21. Januar 2019

Der Fortschritt ist eine Schnecke

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Von Maria Wersig

100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts wollen Frauen nicht noch weitere 100 Jahre auf Parität warten.

Am 19. Januar 1919 war es endlich so weit: Vor genau 100 Jahren durften Frauen erstmals in Deutschland wählen. Mit über 80 Prozent Wahlbeteiligung drängten sie an die Wahlurnen.

Jahrzehntelang hatten die verschiedenen Flügel der Frauenbewegung für das Stimmrecht gekämpft, am 12. November 1918 war schließlich die rechtliche Grundlage dafür geschaffen worden. Ein Frauenanteil von knapp 9 Prozent in der Nationalversammlung war das Ergebnis der ersten historischen Wahl.

Die Sozialdemokratin und Sozialreformerin Marie Juchacz hielt die erste Rede einer Frau in einem deutschen Parlament, in der sie unter anderem die berühmten Worte sprach: „Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: Sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“

Was Frauenrechte angeht, ist leider gar nichts eine Selbstverständlichkeit – bis heute. In den einhundert Jahren, die seit diesen historischen Ereignissen vergangen sind, gab es noch nie ein paritätisch besetztes deutsches Parlament, weder auf Bundesebene noch auf Landesebene.

Das aktive und passive Wahlrecht, von Frauen erkämpft, bildet die Grundlage staatsbürgerlicher Partizipation. Formal gleiche Rechte führen aber nicht zu gleichen Chancen und Entfaltungsmöglichkeiten. Die Gleichstellung in allen Lebensbereichen ist noch längst nicht erreicht. Es gibt zwar eine Bundeskanzlerin, und die beiden aktuellen Koalitionsparteien auf Bundesebene werden von Frauen geleitet. Aber der Anteil der Frauen im aktuellen Deutschen Bundestag ist mit 30,9 Prozent auf den Stand von vor 20 Jahren zurückgefallen.

Noch gab es keine Bundespräsidentin

Noch schlechter sieht es in der Kommunalpolitik aus. Immer noch gibt es Ämter in der Politik, die noch nie eine Frau innehatte. Das sind zum Beispiel, neben dem des Bundespräsidenten, die einflussreichen Ressorts Bundesinnenministerium und Bundesfinanzministerium.

Der Fortschritt ist zudem eine Schnecke: Die magische Größe des Frauenanteils von fast 9 Prozent in der Nationalversammlung wurde in der Bundesrepublik erst bei den Wahlen zum 10. Deutschen Bundestag übertroffen. Das war im Jahr 1983, als die Grünen in das Parlament einzogen. Mit dem grünen Frauenstatut und der grünen Frauenquote schrieb die Partei Geschichte.

Überhaupt: Alle Parteien, die sich aktuell selbst Quotenregelungen für die Wahllisten geben (SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen), haben auch einen hohen Frauenanteil im Parlament. Parteien ohne eine solche Selbstverpflichtung (Union, FDP, AfD) fallen durch ihre starke Männerdominanz auf. Auch in der Politik gilt: Quoten funktionieren!

Deutschland steht in der Pflicht

Sogar die Vereinten Nationen mahnen: Im aktuellen Staatenberichtsverfahren zur UN-Frauenrechtskonvention wurde auf strukturelle Barrieren und Geschlechterstereotype als Ursachen für die geringe Partizipation von Frauen am öffentlichen Leben und bei politischen Entscheidungen hingewiesen. Deutschland ist völkerrechtlich und auch nach dem Grundgesetz verpflichtet, Maßnahmen zur Verwirklichung der gleichen Teilhabe von Frauen zu ergreifen.

Strukturelle Barrieren sind zum Beispiel Männernetzwerke, die Frauen von aussichtsreichen Kandidaturen abhalten oder sie bei ihren Kandidaturen schlicht niederstimmen. Oder Zeitstrukturen bei Politik im Ehrenamt, bei denen erst spät in der Nacht wichtige Entscheidungen getroffen werden. Ein häufiges Problem sind auch Kommunalparlamente, bei denen keine Kinderbetreuung für Sitzungszeiten zur Verfügung steht.

Geschlechterstereotype wie: Frauen interessieren sich nicht so für Politik oder haben kein Interesse an Macht und politischer Gestaltung, verhindern das Fördern weiblicher politischer Talente oder führen dazu, dass die Frauen selbst zögern, Verantwortung zu übernehmen.

Ohne Gesetze geht es nicht

Ein Ergebnis des jahrzehntelangen Kampfs für gleiche Rechte und gleiche Chancen für Frauen ist: Ohne Gesetze wird es nicht gehen.

Es gibt zwei rechtliche Wege, den Frauenanteil in den Parlamenten zu erhöhen. Direkte Maßnahmen im Wahlrecht – oder indirekte Maßnahmen, die bei den Parteien und ihren Strukturen ansetzen. In Brandenburg liegt derzeit ein Gesetzentwurf für ein Paritätsgesetz vor, für den sich eine rot-rot-grüne Mehrheit abzeichnet. In Anlehnung an das französische Modell wird vorgeschlagen, die Zahl der Wahlkreise zu halbieren und in den dann größeren Wahlkreisen jeweils Kandidatenduos (sogenannte binômes) aufzustellen, be­stehend aus einem Mann und einer Frau .

Ein nominiertes Wahlkreisduo kann, muss aber nicht gemeinsam gewählt werden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit einer Stimme darf nur eine Kandidatin, mit der anderen Stimme darf nur ein Kandidat gewählt werden.

Quelle      :         TAZ         >>>>>          weiterlesen

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Grafikquellen        :

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