Frankfurt/M.-AWO-Skandal
Erstellt von Redaktion am Montag 10. August 2020
Summer in the City
Schon wieder oder immer noch Fasnacht in Hesse ?
Eine Kolumne von Thomas Fischer
Ein Ministerium teilt einem anderen mit, gegen einen Bediensteten bestehe kein Verdacht. Der Betroffene freut sich – zu früh, hofft die fachkundige Presse.
Sommerlich
Am 5. August habe ich bei DLF eine Rundfunk-Kolumne gehört, die sich mit dem Phänomen des sogenannten Sommerlochs befasste, und zwar unter dem Blickwinkel des Verschwindens desselben. Die Kolumnistin äußerte – ganz easy, versteht sich, und mit vorgetäuscht sicherem Abstand – Traurigkeit darüber, dass es dank der Modernität der modernen Medienwelt und des Universums als solchem so gar kein Sommerloch mehr gebe; es ging um die Sehnsucht danach, Nachrichten über den plötzlichen und unerwarteten Tod eines Kätzchens in Neuendettelsau oder über einen Papageienrettungseinsatz der Feuerwehr von Bad Tölz zu lesen. Ein bisschen Heimat im Nichts, ein wenig Vertrauen auf das Weiterleben der Hefeplunderstückchen, eine sanfte Hoffnung auf Blackbirds singing in the dead of night.
Da trifft es sich gut, dass diese Kolumne etwas Ähnliches will, zumindest aber eine aufrichtige Bewunderung für die Authentizität des echten Gefühls empfindet. „Nach all den Aufregungen der letzten Monate haben wir uns Ferien verdient“, formulierte es kürzlich ein anderer Rundfunkredakteur in schönem Durchhaltewillen. Dagegen kann man nichts sagen! Wir schauen uns also ganz entspannt um und suchen uns ein Thema, das keines ist, aber gerade deshalb ins System drängt, und das ein nicht vorhandenes Sommerloch anfüllt mit einer Exemplifizierung der real existierenden Reflexion über das pure Nichts. Das klingt massiv nach Luhmann und kann daher gar nicht falsch sein, sondern höchstens autopoietisch. Warten wir’s ab!
Vertraulich
Die Frankfurter Neue Presse (FNP) ist einer großen Sache auf der Spur. Es hat nämlich, so lasen wir am 5. August, der Oberbürgermeister der sogenannten Mainmetropole, Herr Feldmann, der interessierten Öffentlichkeit ein Schreiben zur Verfügung gestellt, in welchem das Hessische Justizministerium dem Innenministerium daselbst auf dessen Anfrage mitteilt, dass gegen Herrn Feldmann der Verdacht einer Straftat im Zusammenhang mit einer angeblich rechtswidrigen Eingruppierung seiner als Kitaleiterin tätigen Ehefrau nicht bestehe. Überhaupt, ergänzen andere Rechercheure, wird von der Staatsanwaltschaft gegen das Ehepaar Feldmann nicht ermittelt, was die Pressemedien der Metropolregion zwischen Nidda, Kelster und Riedgraben schon seit einem Jahr fortgesetzt irritiert.
Wenn man als durchschnittlich sensibler und mittelmäßig Panik-anfälliger Bürger sich einmal probeweise vorstellt (Achtung: Empathie!), wie es sich anfühlt (dito!), wenn man in der Presse monatelang als „mutmaßlicher“ Korruptions-Skandalist vorgeführt wird, könnte man auf die Idee kommen, die triumphierende Veröffentlichung eines dergestalt entlastenden Schreibens sei menschlich nahe liegend. Das gilt selbst dann, wenn man schon souveräner agierende Oberbürgermeister von Metropolen gesehen hat – wir denken hier kurz an Hamburg und Hannover, Köln und Duisburg, Berlin und Chemnitz.
Es ist nun aber so, dass ein Schreiben des Inhalts, gegen einen Politiker oder sonst skandalmäßig interessanten Menschen bestehe nach dem Stand der Erkenntnis kein Verdacht einer Straftat und daher auch kein Anhaltspunkt dafür, gegen ihn zu ermitteln (siehe § 160 Abs. 1 StPO), pressemäßig eine echte Enttäuschung ist. Das wiederum ist kein Naturgesetz der Kommunikation, eher ein Eigengesetz der Kommunikationskultur. Mag sein, dass das beliebte „bad news are good news“-Philosophenwort mitschwingt, einer der nebenwirkungsfreien Weihrauchglobuli der Branche. Konkret einflussreicher dürfte im vorliegenden Fall aber die beinahe ebenso tiefe Erkenntnis sein, es müsse, wo ein Rauch ist, auch ein Feuer sich finden lassen. Das ist allerdings eine Theorie, die von Rauchmeldern ersonnen wurde. Damit sind wir wieder bei der FNP, welche die oben genannte Nachricht nicht, wie es vielleicht der Methode des Boulevards entsprochen hätte, unter der Schlagzeile „Feldmann unschuldig!“ oder zumindest „Feldmann doch nicht schuldig?“ gebracht hat, sondern unter „Feldmann macht vertrauliches Dokument öffentlich“ (5.8.). Interessant! Gespannt lesen wir weiter:
AWO-Skandal in Frankfurt: Oberbürgermeister Feldmann hat ein vertrauliches Schriftstück veröffentlicht. Das Schreiben des Hessischen Justizministeriums betrifft Ermittlungen gegen den OB und seine Frau.
So erzeugt man, so lernten wir es in Klasse 7 beim Thema Erlebnisaufsatz, beim Leser die notwendige Spannung: Das Wichtigste erst mal aufheben; langsam anrollen lassen. Oder? Merkwürdig, dass auch der zweite Absatz dahingeht, ohne dass wir erfahren, was denn drinsteht im Schriftstück. Stattdessen, dass es das Datum „9. Juli“ trage und am 3. August „vom Büro des OB an Frankfurter Medien verteilt“ worden sei. Aufregend!
Dann die Hauptsache: „Es trägt den Vermerk ‚vertrauliche Personalsache‘.“ Ja Wahnsinn! Geheimdienst, Spionage, Staatsschutz, GSG9! Generalbundesanwalt! OB in Handschellen: Hier versteckt er (61) sich hinter einem Aktendeckel! – Nein, bleiben Sie ruhig! So weit sind wir noch nicht. Wer versuchen vorerst mal herauszukriegen, was eine „Vertrauliche Personalsache“ ist. Eine Personalsache ist eine Sache, die das Personal betrifft. Eine Sache ist in diesem Zusammenhang nicht rechtstechnisch (körperlicher Gegenstand), sondern metaphorisch zu verstehen; Angelegenheit. Also: Personalangelegenheit. Damit haben wir schon mal herausgefunden, dass zwar das „Schriftstück“ eine Sache ist, aber an und für sich keine „Personalsache“, sondern ein Blatt Papier. Dasselbe gilt übrigens für den Briefumschlag und die auf ihm befindliche, hoffentlich abgestempelte Briefmarke. Der Stempel wiederum (Entwertungsstempel der Post AG) besteht zwar aus Sachen (Farbpigmenten), kann hier aber in seiner Haupteigenschaft als Urkunde vorgestellt werden: Verkörperte Gedankenerklärung, die einen Aussteller erkennen lässt, eine außerhalb ihrer selbst liegende Tatsache zumindest für Eingeweihte verständlich erklärt sowie geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen. So lernen das Studenten in der Strafrechtsvorlesung. Keine Sorge: Das ist beim Poststempel ganz einfach. Wenn schon der „Strich auf dem Bierdeckel“ seit 200 Jahren als Urkunde durchgeht, tut es der Post-Datumsstempel mit Werbebanner allemal.
Wir haben somit herausgefunden, dass die Personalsache auf einem Stück Papier (Brief, Schriftstück) gedanklich behandelt wurde (Urkunde), das in einem gefalteten Briefumschlag (Sache) lag, dem ein Postwertzeichen (Wertzeichen, § 148 StGB) angeheftet war, welches mit einem Stempel (Urkunde, § 267 StGB) so überschrieben war, dass sich eine „Gesamturkunde“ ergab. Klingt etwas überdreht, ist aber sehr wichtig, wenn man die Anfängerübung im Strafrecht bestehen will.
Was ist mit „vertraulich“? Die genannten Sachen sind alle nicht vertraulich, oder? Kann ja auch gar nicht sein: „Vertraulichkeit“, d.h. eine Art Geheimhaltung, ist ein kommunikatives Etwas; auf Personen und Sachen schwer anwendbar, selbst wenn man „Heinzelmännchen von Köln“ oder „Geldkoffer Caymans“ assoziiert, also irgendwas im Umfeld von Ali Babas Höhle. „Vertraulich“ sind gedankliche Inhalte. Vertraulich bedeutet nicht, dass sie geheim sind, sondern dass sie geheim sein, werden oder bleiben sollen. Was ist „geheim“? Nicht jedermann bekannt, nicht für jedermann zugänglich. Etwas enger: Nur Berechtigten, Eingeweihten, Ausgewählten, Bestimmten bekannt. Nachts im Wald ein Loch zu graben und hineinzuflüstern: „Ich bin ein wunderbarer Mensch. Das ist aber vertraulich“, hat sozial wenig Sinn und allenfalls autosuggestive Heilwirkung. Anders ist es, wenn man den Satz auf ein Stück Papier schreibt, in einem verschlossenen Umschlag verbirgt und diesen einem Notar zur Aufbewahrung übergibt, auf dass dieser ihn nach dem Ableben des Schreibers öffentlich verlese. Das wäre ein klarer Fall der „Vertraulichkeit“.
Quelle : Spiegel-online >>>>> weiterlesen
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Grafikquellen :
Oben — Peter Feldmann bei seiner Begrüßungsrede zur Verleihung des Ludwig-Börne-Preises an Souad Mekhennet, am 27. Mai 2018 in der Frankfurter Paulskirche.
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Unten — Thomas Fischer auf der re:publica 2016
Ot – Eigenes Werk
Thomas Fischer (Jurist)
CC-BY-SA 4.0
File:Thomas Fischer-Jurist-rebuliva16.JPG
Erstellt: 4. Mai 2016.