Flopp des Jahrhunderts
Erstellt von Gast-Autor am Samstag 15. September 2012
Die Riester – Rente
Hier versucht er etwas zu erklären was er selber nicht versteht
Informationsdienst Wissenschaft – idw – Pressemitteilung
Hans-Böckler-Stiftung, Rainer Jung, 13.09.2012
IMK: Einführung der Riester-Rente war „Fehlentscheidung“
Deutliche Anhebung des gesetzlichen Rentenniveaus und steuerfinanzierte
Aufstockung gegen Altersarmut
Mit einer deutlichen Anhebung des gesetzlichen Rentenniveaus und einer
steuerfinanzierten Aufstockung niedriger Renten lässt sich Altersarmut
wirksam verhindern. Ohne derartige Reformen drohen insbesondere jüngeren
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland erhebliche
Rentenlücken. Diese Lücken können bei den meisten Versicherten durch eine
kapitalgedeckte Zusatzvorsorge nicht ausgeglichen werden. Zu diesem
Ergebnis kommt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und
Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung. Angesichts eines
guten Jahrzehnts empirischer Erfahrung mit der Riester-Rente haben die
Forscher keinen Zweifel daran, dass sich die teilweise Umstellung der
Alterssicherung auf Kapitaldeckung „als Fehlentscheidung erwiesen hat“.
Die kapitalgedeckte Rente sei „keinesfalls geeignet, den Menschen ein
sicheres Auskommen im Alter in Ergänzung zur gesetzlichen Rente zu
garantieren. Bleiben die Reformen unverändert in Kraft, werden erhebliche
Teile der Erwerbsbevölkerung in Altersarmut gleiten“, warnen Dr. Rudolf
Zwiener und Dr. Katja Rietzler vom IMK und die Berliner
Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Heike Joebges und Dr. Volker
Meinhardt.
Die Forscher empfehlen daher, die Subventionierung von Riester-Renten
auslaufen zu lassen, den Riester-Faktor rasch aus der Rentenformel zu
entfernen und das Niveau der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)
mittelfristig an den – deutlich höheren – Durchschnitt der OECD-Länder
anzupassen. „Das gesetzliche Rentensystem muss wieder zu einer
Lebensstandardsicherung zurückfinden mit einer paritätischen Finanzierung
durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber, schreiben die Wissenschaftler in ihrer
Untersuchung, die heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt
wird und als IMK Report Nr. 73 erscheint.*
„Leider haben die Rentenreformen um die Jahrtausendwende das Problem des
demographischen Wandels nicht gelöst, sondern nur in die Zukunft
verschoben“, sagt Prof. Dr. Gustav A. Horn, der Wissenschaftliche Direktor
des IMK. „Hohe Kosten, magere Renditen und erhebliche Risiken bei der
Kapitaldeckung gehen zu Lasten von Millionen Menschen, die darauf hoffen,
das im Zuge der Reformen deutlich abgesenkte Niveau der gesetzlichen Rente
durch Vorsorgesparen ausgleichen zu können. Doch nach allem, was wir heute
absehen können, wird das nur relativ wenigen gelingen. Noch schlechter
wird es für all jene aussehen, die sich eine zusätzliche Absicherung gar
nicht leisten können.“
Die Wissenschaftler arbeiten in ihrer Studie eigene Untersuchungen und die
vorliegende Forschungsliteratur auf und identifizieren so zentrale
Schwachstellen des aktuellen Alterssicherungssystems:
– Rentenniveau weit unter OECD-Durchschnitt –
Erklärtes Ziel der Rentenreformen der Jahre 2001 bis 2004 war es, die
Beitragssätze zur GRV auch bei einer wachsenden Zahl von Rentnern bis 2030
nicht über 22 Prozent steigen zu lassen. Dazu wurde das Rentenniveau
gesenkt und die Formel zur Rentenberechnung geändert.
Die Folgen dieser Modifikationen zeigt der Daten-Überblick der Forscher:
Das Versorgungsniveau, das die GRV Beschäftigten mit durchschnittlichem
oder niedrigem Einkommen bietet, liegt in Deutschland deutlich unter dem
Niveau in anderen OECD-Ländern. So beträgt die Bruttoersatzrate, die von
der OECD für internationale Vergleiche berechnet wird, bei deutschen
Durchschnittsverdienern derzeit lediglich 42 Prozent, gemessen am
durchschnittlichen Einkommen. Im OECD-Durchschnitt erreichen vergleichbare
Versicherte hingegen eine Ersatzrate von gut 57 Prozent. Beim
Alterssicherungsniveau von Geringverdienern (50 Prozent des nationalen
Durchschnitteinkommens) rangiert Deutschland unter den 34 OECD-Mitgliedern
sogar an letzter Stelle. Nach den bisherigen Weichenstellungen der
Rentenpolitik soll das Rentenniveau weiter deutlich sinken, brutto und
netto. So lag das Brutto-Rentenniveau 2003 bei 48 Prozent. Nach
Berechnungen des Sachverständigenrates wird es bis 2030 für selbst für
einen Standardrentner mit 45 Versicherungsjahren auf nur noch rund 40
Prozent sinken. Das entspricht – kaufkraftbereinigt bei konstanten
Reallöhnen – einer Reduzierung der Durchschnittsrente für langjährig
versicherte Männer um knapp 200 Euro auf nur noch auf 973 Euro im Jahr
2030. Das Nettorentenniveau – nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge,
vor Steuern – beträgt derzeit 50,4 Prozent. Nach amtlichen Schätzungen
sinkt es bis zum Jahr 2025 auf 46,2 Prozent, und es soll bis 2030 „nicht
unter 43 Prozent“ fallen.
Das niedrige Rentenniveau stelle ein besonders großes Problem dar, weil
parallel zu den Rentenreformen der Niedriglohnsektor in Deutschland
deutlich wuchs, betonen die Forscher – auch durch die Arbeitsmarktreformen
der 2000er Jahre. Zudem erlebten mehr Menschen Unterbrechungen in ihren
Erwerbsbiographien, insbesondere in Ostdeutschland. Unter ostdeutschen
Männern der Geburtsjahrgänge 1956 bis 1965 werde etwa jeder zweite am Ende
seines Erwerbslebens nur Rentenansprüche haben, die unterhalb der
Bedarfsgrenzen für die Grundsicherung im Alter liegen. Auch unter
westdeutschen Männern ließen sich die Niveaureduzierungen längst deutlich
beobachten: Wer von ihnen 2010 in Rente ging, erhielt im Mittel 130 Euro
weniger Rente ausbezahlt als ein durchschnittlicher Bestandsrentner.
„Altersarmut ist damit in Deutschland vorprogrammiert“, schreiben die
Wissenschaftler. Zwar sollte das geringere Rentenniveau in der Theorie der
Rentenreformen durch staatlich geförderte, selbst finanzierte
Altersvorsorge, etwa ein Riester-Rentenprodukt, ausgeglichen werden. In
der Praxis gelinge das aber nur selten. Denn erstens sei die freiwillige
Vorsorge für Arbeitnehmer vergleichsweise teuer und auch deshalb zehn
Jahre nach ihrer Einführung nicht weit genug verbreitet. Zum zweiten
fielen die Renditen kapitalgedeckter Produkte tendenziell geringer als die
der umlagefinanzierten Rente.
– Hohe Belastung, mäßige Beteiligung –
Mit Einführung der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge steigen die
finanziellen Aufwendungen, die Arbeitnehmer für die Altersvorsorge tragen
sollen, markant, rechnen die Wissenschaftler vor. Denn Riester-Sparer
erhalten zwar einen moderaten staatlichen Zuschuss, anders als im
gesetzlichen Alterssicherungssystem leisten die Arbeitgeber aber keinen
Beitrag. So müssen Beschäftigte längerfristig 15 Prozent ihres
Bruttoeinkommens für ihre Altersvorsorge aufwenden: 11 Prozent als
hälftigen Beitragssatz zur GRV und 4 Prozent für die private Vorsorge.
Ohne Riester-Reform wäre der GRV-Beitragssatz nach wissenschaftlichen
Prognosen bis 2030 auf rund 26 Prozent gestiegen. Die – hälftige –
Belastung für die Arbeitnehmer läge also bei nur 13 Prozent. „Das trifft
gerade jüngere Arbeitnehmer. Sie müssen für die ergänzende private
Vorsorge mindestens doppelt so viel selbst ansparen, wie sie durch die
Rentenreformen bei den Beiträgen zur GRV entlastet werden“, erklärt IMK-
Rentenexperte Zwiener.
Auch wenn die Datenlage bislang schwach sei, deute viel darauf hin, dass
vor allem Durchschnitts- und Geringverdiener den zusätzlichen Aufwand
scheuen, resümieren die Forscher – obwohl gerade ihnen Altersarmut droht.
So hätten nicht einmal 50 Prozent der potenziell Riester-Zuschuss-
Berechtigten bislang einen Vorsorgevertrag abgeschlossen. Bei Menschen mit
Brüchen im Erwerbsverlauf liege die Quote noch deutlich niedriger. Und
selbst unter den Riester-Sparern lege nur ein Teil wirklich zusätzliches
Geld fürs Alter zurück. Gerade unter Normal- und Geringverdienern seien
hingegen oft bloße Umschichtungen und Mitnahmeeffekte zu beobachten:
Bereits bestehende Sparformen werden aufgelöst zugunsten von Anlagen, für
die es die staatliche Förderung gibt.
– Schwächung der Binnennachfrage –
Rentner und rentennahe Arbeitnehmer, die einen Vertrag nicht mehr
abschließen können, „würden voll von den Rentenniveaukürzungen getroffen“
– ohne Möglichkeit des Ausgleichs, schreiben die Wissenschaftler. Doch
auch Vorsorgesparer gerieten in ein – unbewusstes – Dilemma: Da ihre
zusätzlichen Sparanstrengungen auf Kosten des privaten Konsums und der
Binnennachfrage gingen, „reduzieren sie das Wirtschaftswachstum und damit
auch ihre Einkommen“. Diesen Effekt hat das IMK bereits im Jahre 2009 in
einer Studie mit umfangreichen Simulationsrechnungen dargestellt. Er wirke
sich auch negativ auf all jene Unternehmen aus, die ihre Umsätze vor allem
auf dem Inlandsmarkt erzielen und relativiere für sie die Senkung der
Lohnnebenkosten, die ebenfalls Ziel der Rentenreformen war. Von den
Rentenreformen hätten daher vor allem die Versicherungswirtschaft und die
– zu diesem Zeitpunkt ohnehin bereits international hoch wettbewerbsfähige
– Exportwirtschaft profitiert, „während gleichzeitig der Anstieg der
Sparquote die Binnennachfrage dämpfte. Ein positiver Wachstumsimpuls
konnte so nicht entstehen.“
– Renditen niedriger als in der Gesetzlichen Rentenversicherung –
Den gravierenden Nachteilen, die die Einführung der Kapitaldeckung für
Arbeitnehmer und Gesamtwirtschaft brachte, stünden keine überzeugenden
Vorzüge gegenüber, analysieren die Wissenschaftler. Anders als noch in den
1990er Jahren oft behauptet, wiesen kapitalgedeckte Vorsorgeformen keine
überlegenen Renditen auf. Die systematischen Renditevergleiche, die
Wissenschaftler bislang zwischen GRV und kapitalgedeckten
Zusatzversicherungen anstellten, prognostizierten langfristig ähnliche
oder sogar etwas höhere GRV-Renditen. Lediglich Riester-Verträge, die
bereits unmittelbar nach der Rentenreform von 2001 abgeschlossen wurden,
können etwas besser abschneiden als die gesetzliche Rente.
Aktuell sei für alle Formen von kapitalgedeckten Lebens- und
Rentenversicherungen ein deutlicher Renditerückgang zu beobachten. Seit
1994 senkte das Bundesfinanzministerium den Garantiezins auf die
Sparbeiträge für neu abgeschlossene Lebensversicherungen von 4 Prozent auf
jetzt nur noch 1,75 Prozent. Bei Riester-Rentenverträgen sank der
Garantiezins zwischen 2002 und 2012 von 3,25 auf 1,75 Prozent. Eine
Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW)
gelangte zu dem Ergebnis, dass bei 2011 neu abgeschlossenen Verträgen die
Versicherten mindestens 87 Jahre alt werden müssten, um wenigstens ihre
eigenen Einzahlungen und die staatlichen Zulagen wieder ausgezahlt zu
bekommen – ohne jegliche Rendite. Hinzu komme, dass Risiken wie
Erwerbsunfähigkeit, die früher über die GRV abgesichert waren, nun
zusätzlich versichert werden müssten.
Auch eine höhere Nachhaltigkeit der Kapitaldeckung sei empirisch nicht zu
beobachten, so die Forscher. Im Gegenteil: Auf dem Höhepunkt der
Finanzmarktkrise im Jahr 2008 betrugen die Verluste kapitalgedeckter
Rentenversicherungen im Durchschnitt der OECD-Länder 23 Prozent. Auch
Versicherungen in Deutschland verzeichneten, trotz vergleichsweise
strenger Regulierung, ein Minus von über acht Prozent. Zwar seien die
Verluste in den Folgejahren teilweise wieder ausgeglichen worden, erkennen
die Forscher an. „Doch dürfte die zukünftige Entwicklung für
kapitalgedeckte Rentenversicherungen in Europa angesichts der Eurokrise
und den damit verbundenen Kursverlusten von Staatsanleihen der
Peripherieländer schwierig werden.“ Insgesamt sei aufgrund der
Schwankungen und Krisen auf den Finanzmärkten „eine langfristig
verlässliche Abschätzung zukünftig zu erwartender Leistungen im
Kapitaldeckungsverfahren nicht möglich.“
– Auslandanlagen keine Lösung –
Unsicherheit und Renditeschwäche ließen sich auch durch Anlagen in Ländern
mit „günstigerer“ demographischer Struktur außerhalb Europas nicht
beheben, so die Forscher. Für derartige Investments kämen nicht viele
Länder in Frage. Denn neben einer vergleichsweise jungen Bevölkerung und
aktuell kräftigem Wachstum zählten auch die Nachhaltigkeit der
Wirtschaftsentwicklung und politische Stabilität zu den unverzichtbaren
Voraussetzungen. Vor allem aber müsse der Kapitalmarkt des Landes so groß
sein, dass massive ausländische Kapitalzuflüsse nicht zu wirtschaftlichen
Verwerfungen führten, beispielsweise zu Blasen auf dem Aktien- oder
Immobilienmarkt.
Die Krisen in Mexiko, Argentinien und vor allem die Asienkrise von 1997
zeigten, dass nur wenige Länder diese Anforderungen erfüllten. Eine Studie
aus dem Jahr 2011 kam am Beispiel von 18 Schwellenländern zu dem Ergebnis,
dass die vermeintlich hohen Renditen von Anlagen in diesen Staaten
lediglich das erhöhte Ausfallrisiko kompensieren. International hoch
wettbewerbsfähige Länder wie China exportierten per Saldo selber Kapital.
Die Nachfrage nach Anlagen aus Europa sei daher zu klein, um die Probleme
der Alterssicherung anderer Länder zu lösen, so die Forscher.
Zudem ergäben sich bei Anlagen in Auslandswährungen erhebliche
Wechselkursrisiken, die die Renditen schnell aufzehren könnten. Zum Teil
seien diese Risiken systemisch und kaum zu vermeiden, wenn es etwa um
Anlagen für die große Generation der „Babyboomer“ gehe: In der Ansparphase
fließe viel Kapital in das Zielland, was dessen Währung unter
Aufwertungsdruck gegenüber dem Euro bringt. Das würde Anlagen in diesem
Land verteuern. Wenn die Guthaben dann mit Fälligkeit der Altersvorsorge
wieder abgezogen werden, ergeben sich umgekehrte Wechselkurseffekte: Da
der Wert der Anlagewährung sinkt, werden die Renditen erneut geschmälert.
„Ein optimales Anlageland kann es damit gar nicht geben: Sobald es von
Anlegern als solches identifiziert werden würde, würden die dadurch
ausgelösten Kapitalbewegungen die zu erwartenden Renditen in der Währung
der Anleger wieder reduzieren“, resümieren die Wissenschaftler.
– Reformalternativen: Rückkehr zur Lebensstandardsicherung –
Mittlerweile habe auch die Politik die Gefahr rapide wachsender
Altersarmut in naher Zukunft erkannt, die Staat und Steuerzahler dann
durch Sozialhilfe im Rahmen der Grundsicherung auffangen müssen, schreiben
die Forscher. Die notwendige deutliche Korrektur der vergangenen
Rentenreformen stehe aber noch aus. Die von der Bundesarbeitsministerin
propagierte „Zuschussrente“ löse das Problem nicht. Vielmehr müsse das
gesetzliche Rentensystem „so ausgestaltet sein, dass Einkommensbezieher
mit einem Einkommen von knapp unterhalb des Durchschnitts und 35
Beitragsjahren deutlich oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegen und
nicht auf einen „Zuschuss“ angewiesen sein dürfen.“
Um das zu erreichen, plädieren die Wissenschaftler dafür, das
umlagefinanzierte Rentensystem zu stärken. In einem ersten Schritt solle
die so genannte „Riester-Treppe“ aus der Rentenformel entfernt werden, die
den Anstieg der gesetzlichen Renten dämpft. Damit stehe auch die
staatliche Förderung kapitalgedeckter Vorsorgeformen zur Disposition.
Statt „dieser allgemeinen Subventionierung“ sollten gezielt die Renten von
Geringverdienern und Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien
steuerfinanziert aufgestockt werden.
Mittelfristig halten es die Forscher für notwendig, das Niveau der GRV auf
das durchschnittliche Rentenniveau in den OECD-Ländern anzuheben, das um
15 Prozentpunkte höher liegt als das deutsche. Statt einer gegenwärtig
durchschnittlichen gesetzlichen Altersrente für langjährig versicherte
Männer von 1.152 Euro wären das immerhin 1.585 Euro. Zur Finanzierung
könne der Beitragssatz über viele Jahre verteilt in kleinen Schritten
angehoben werden. Die sehr gute internationale Wettbewerbsfähigkeit
deutscher Unternehmen werde das nicht schädigen, sind die Ökonomen
überzeugt.
Zudem solle die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden, „wobei oberhalb
der bisherigen Bemessungsgrenze zusätzliche Rentenansprüche nur noch
unterproportional erworben würden.“ Des Weiteren sind die Wissenschaftler
dafür, die Entgeltumwandlung in der betrieblichen Alterssicherung zwar
weiterhin steuerfrei zu halten, aber künftig – im Interesse aller
Arbeitnehmer – mit Sozialbeiträgen zu belegen. Nur so lasse sich
vermeiden, dass die Entgeltumwandlung den Rentenwert der GRV senke.
Schließlich plädieren die Forscher dafür, im GRV-System wieder eine
ausreichende Absicherung gegen Erwerbunfähigkeit zu bieten.
*Heike Joebges, Volker Meinhardt, Katja Rietzler, Rudolf Zwiener: Auf dem
Weg in die Altersarmut – Bilanz der Einführung der Kapitalgedeckten
Riester-Rente. IMK-Report Nr. 73, September 2012.
Download: <http://www.boeckler.de/pdf/p_imk_report_73_2012.pdf>
Quelle: http://idw-online.de/de/news496033
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Grafiquelle : Walter Riester in Bitburg 2002]