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Erzieherische Gewalt

Erstellt von DL-Redaktion am Samstag 1. Mai 2010

Eine interessante Analyse über die Geschichte von Erziehern und deren Zöglingen.

DL/IE.

von Bruno Preisendörfer.

Ritter wurden nicht geschlagen. In einer Instruktion für die Direktion der Ritter-Akademie zu Berlin befahl Friedrich der Zweite, vulgo: der Große: „Es ist den Erziehern bei Gefängnisstrafe verboten, ihre Zöglinge zu schlagen; es sind Leute von Stand, denen man Seelenadel einflößen muss; man muss ihnen Strafen auflegen, welche den Ehrgeiz stacheln, nicht aber solche, die sie erniedrigen.“

Kinder ohne Adel indessen konnten die Lehrer prügeln wie die Bauern ihr störrisches Vieh. Die Kanaille steht so niedrig, dass sie nicht erniedrigt werden kann. Noch 1809, ein Vierteljahrhundert nach Friedrichs Tod, schrieb ein Gutachter anlässlich der Diskussion um eine neue Gesindeordnung, es sei zu bezweifeln, „dass der gemeine Mann im preußischen Staate schon den Grad von Kultur erreicht habe, nur aus Pflicht und Ehrgefühl allein die Motive zur Pflichterfüllung herzunehmen. […] Die Sektion des Cultus und öffentlichen Unterrichts wird erst gewirkt haben müssen, ehe wir das Züchtigungsrecht werden abschaffen können.“

Abgeschafft wurde das Züchtigungsrecht in Deutschland vor knapp zehn Jahren. Im November 2000 führte das „Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung“ zu einer Neufassung von Paragraf 1631, Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Quelle : Le Monde diplomatique <<<<< Weiterlesen

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