DEMOKRATISCH – LINKS

                      KRITISCHE INTERNET-ZEITUNG

RENTENANGST

Erfolg vor Gericht ./. RLP

Erstellt von Redaktion am Samstag 6. Januar 2018

Wissenschaftliche Dienste von Landtagen auskunftspflichtig

2016 beschloss das rheinland-pfälzische Parlament eine Generalsanierung seines Landtags. Sein Verhältnis zur Transparenz muss jetzt auch erneuert werden

Von

Der Landtag Rheinland-Pfalz muss Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes auf Anfrage nach dem Transparenzgesetz herausgeben. Das ist das Ergebnis einer Klage von FragDenStaat vor dem Verwaltungsgericht Mainz, deren Urteil nun vorliegt.

Voraussichtlich endet mit dem Urteil eine Posse um die rheinland-pfälzische Parlamentsverwaltung, welche keine Mühen gescheut hatte, um mehr Transparenz für den Wissenschaftlichen Dienst zu verhindern. Gegen das Urteil ist keine Berufung zugelassen, es ist aber noch nicht rechtskräftig.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags entschied nach einer Informationsfreiheits-Kampagne 2016, all seine Gutachten online zu veröffentlichen. Unmittelbar danach erreichten die Landtage in ganz Deutschland Anfragen, ihre Aktenschränke ebenfalls zu öffnen. Während etwa Brandenburg entschied, sämtliche Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes auf seiner Website verfügbar zu machen, wehrte sich der Landtag in Mainz. Zunächst sandte er einzelne Gutachten, zum Beispiel zum Bannmeilengesetz, auf Anfrage mit deutlicher Verspätung zu. Das geschah lediglich „außerhalb des Transparenzverfahrens“ des Landestransparenzgesetzes, wie das Informationsfreiheitsgesetz in Rheinland-Pfalz genannt wird.

Landtag ließ Gutachtentitel aus Datenbank löschen

Schließlich weigerte er sich allerdings, weitere Gutachten zur Verfügung zu stellen. Doch damit nicht genug: Um weitere Anfragen zu verhindern, ließ der Landtag die Titel seiner Gutachten aus der deutschlandweiten Gutachten-Datenbank löschen, die vom nordrhein-westfälischen Landtag gepflegt wird. Rheinland-Pfalz ist durch dieses Vorgehen neben dem Saarland nunmehr das einzige Bundesland, das nicht am wissenschaftlichen Austausch der Bundesländer teilnimmt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz macht jetzt deutlich, dass die Blockadetaktik des Landtags keinen Erfolg hatte. Auch der Wissenschaftliche Dienst in Rheinland-Pfalz muss Gutachten herausgeben, die von Landtagsfraktionen in Auftrag gegeben wurden. Der Landtag hatte argumentiert, dass diese aufgrund der verfassungsrechtlich hervorgehobenen Position der Fraktionen besonders geschützt seien. In der Klage ging es exemplarisch um ein Gutachten zu gesetzlichen Grundlagen für Live-Stream-Übertragungen von Ratssitzungen.

Schleswig-Holstein änderte Gesetz, um Dokumente nicht herauszugeben

Damit überträgt das Verwaltungsgericht das Urteil des Bundesverwaltungsgericht zum Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags erstmals auch auf einen Landtag. Dies ist auch als Signal an andere Landesparlamente zu verstehen. Die Verwaltung des Landtags in Sachsen-Anhalt etwa zögert seit anderthalb Jahren eine Entscheidung über die Veröffentlichung der dortigen Gutachten heraus.

Für den Landtag in Schleswig-Holstein kommt das Urteil allerdings zu spät. Dort ließen im vergangene Jahr die damaligen Regierungsfraktionen aus SPD, Grünen und SSW-Wählerverband gemeinsam mit den Oppositionsparteien aus CDU und FDP das Informationszugangsgesetz ändern, damit das Parlament Gutachten nicht herausgeben muss.

Quelle    :    Netzpolitik ORG

 

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>