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Empfang für Rebellen

Erstellt von DL-Redaktion am Mittwoch 17. Januar 2018

Feierliches bei der Tagesschau

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/dc/Tagesschau_logoen_2013-07-11_13-56.jpg

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Autor: U. Gellermann

„Herr Doktor Gniffke, Herr Doktor Gniffke“, atemlos wandte sich ein Mitarbeiter der Tagesschau-Redaktion an den Chef von ARD-aktuell, „Wir bekommen Besuch von einem echten Rebellen! Abu Yahya al-Hamawi, der neue Chef der Rebellenmiliz Ahrar al-Scham kommt zu uns. Der will sich bei Ihnen bedanken, weil sie ihn mit der Bezeichung ‚Rebell‘ in eine Reihe mit Robin Hood und Wilhelm Tell stellen. Das fände er echt super, hat er gesagt“.

„Was machen wir da nur,“ sinnierte Dr. Gniffke, „ein Kinderchor wäre sicher etwas plakativ. Aber ein Begrüßungs-Feuerwerk könnte zum Handwerk des Gastes passen. Spenden für die Rebellen zu sammeln erübrigt sich. Sie werden ja preiswert von Al-Kaida mit Waffen versorgt. Da werden wird doch lieber Selbstmord-Cocktails servieren.“ Kichert fröhlich und geht ab.

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Idlib-Anschlag

https://www.tagesschau.de/ausland/idlib-anschlag-105.html
 
Sehr geehrte Rundfunkräte,

wie der Beitrag auf tagesschau.de zeigt, lehnt die ARD es weiterhin ab, die dschihadistischen Milizen in Idlib als das zu benennen, was sie sind: Brutale Mörderbanden, die sich nach wie vor furchtbarer Verbrechen schuldig machen und nach Auffassung auch des Bundesgerichtshofes (BGH vom 6.4.2017 – BGH 3 StR 326/16) als terroristische Vereinigungen anzusehen sind:

„Die Teilnahme an Kämpfen gegen syrische Regierungstruppen und die damit verbundenen Tötungen von Angehörigen dieser Streitkräfte ist nicht gerechtfertigt. Ein UN-Mandat für den bewaffneten Kampf gegen das Assad-Regime in Syrien besteht nicht. Eine völkergewohnheitsrechtliche Überzeugung der Staatengemeinschaft, dass ein derartiges Regime angesichts seines eigenen Vorgehens gegen Teile der Bevölkerung Syriens und im Rahmen des dort herrschenden bewaffneten Konflikts, von bewaffneten, zu großen Teilen im Ausland rekrutierten paramilitärischen Gruppierungen mit kriegerischen Mitteln bekämpft werden darf, vermag der Senat nicht zu erkennen.
Nichts anderes ergibt sich daraus, dass die Regierung der Bundesrepublik Deutschland das Assad-Regime für sein Vorgehen in dem bewaffneten Konflikt in Syrien und insbesondere gegen die Zivilbevölkerung kritisiert sowie selbst gemäßigte, gegen das Assad-Regime kämpfende Oppositionsgruppen unterstützt. Nach der Konzeption des § 89a StGB kommt es für die Strafbarkeit des Täters nicht auf das Endziel seines Tuns an. Strafbar macht sich daher auch, wer nach seiner Ausreise nach und Ausbildung in Syrien einer gegen das Assad-Regime kämpfenden Oppositionsgruppe anschließen will, die von der Bundesregierung unterstützt wurde oder wird.“

Die Gniffke-Truppe ignoriert diese Rechtspositionen des BGH und adelt die dschihadistischen Verbrecherbanden weiterhin als „Rebellen“ und „Aufständische“,
Zitat auszugsweise: 

„In Syrien erhöht die Armee den Druck auf die Rebellen. In der Nacht durchbrach sie einen Belagerungsring um eine Militärbasis bei Damaskus. Auch im Norden des Landes ist die Opposition unter Beschuss. In Idlib starben bei einem Anschlag auf ein Rebellenquartier 23 Menschen. Die syrische Armee hat einen Belagerungsring um eine Militärbasis östlich der Hauptstadt Damaskus durchbrochen. Bei den Kämpfen gegen die Aufständischen in (…),“

Offensichtlich in der Absicht, den mörderischen Charakter der Milizen gegenüber der deutschen Öffentlichkeit zu verschleiern und die verabscheuungswürdig menschenverachtende und ebenfalls kriminelle Position der Bundesregierung im Syrienkrieg propagandistisch zu vernebeln.

Es fällt auf, dass im Vergleich zu ARD-aktuell die Berichterstattung deutschsprachiger russischer Medien vorbildlich frei von Propagandaelementen ist. Dort heisst es nüchtern und objektiv:

„In der syrischen Provinz Idlib kämpfen zurzeit diverse radikale Gruppierungen um die Kontrolle in den Städten und Siedlungen, darunter auch die Dschebhat an-Nusra.“ (Sputniknews vom 7.1.18)

Wir empfehlen ARD-aktuell, sich an dieser russischen Position ein Beispiel zu nehmen, um dem weiteren eigenen Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit  entgegenzuwirken. Auch eine Schulung der Redakteure in Semantik und Idiomatik der deutschen Sprache wäre nicht von Schaden. „Aufständische“ können aus dem Ausland eingeschleuste Söldner der Sache nach nicht sein. 

Insgesamt halten wir fest: Der Beitrag auf Tagesschau.de verstößt gegen die bestehenden Programmrichtlinien und gegen das Gebot, in Deutschland gültige Rechtspositionen auch im Programm zu respektieren.

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer  V. Bräutigam

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Grafikquelle :     User:Sogndal 123Eigenes Werk

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