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RENTENANGST

Eine Politische Bewertung

Erstellt von Redaktion am Freitag 3. April 2020

des Gesetzentwurfes der Landesregierung für ein Epidemie-Gesetz für NRW

File:Police brutality at Nigerian Embassy protest.jpg

Sechs Söldner – Bullen auf ein Opfer ?

Quelle     :       Scharf  —  Links

Von Inge Höger, Landessprecherin DIE LINKE. NRW

Das Gesetz reiht sich ein in die in der letzten Woche vom Bundestag beschlossene Novellierung des Infektionsschutzgesetzes, das dem Bundesgesundheitsminister im Falle einer epidemischen Krise zukünftig Notstandsrecht zubilligt. Dies Gesetz wurde von führenden Verfassungsrechtlern und auch dem Komitee für Grundrecht und Demokratie als verfassungswidrig eingestuft. Eine Gruppe von linken Bundestagsabgeordneten stellte fest: „Es gilt in dieser Situation das Notwendige zu tun und dabei die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren. Diese Situation darf nicht ausgenutzt werden um Eingriffe in die Grundrechte zu beschließen, die über die unmittelbare Bewältigung der Corona-Krisen hinausgehen.“

DIE LINKE in NRW kann in diesem Gesetzentwurf keine angemessenen Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Krise sehen. Ganz im Gegenteil werden hier massive Eingriffe in das Grundgesetz vorgenommen. Auch SPD und Grüne lehnen das Gesetz ab, da es massive Eingriffe in die Grundrechte ermöglichen und die Gewaltenteilung aushebeln würde.

Die Landesregierung erklärt nicht, warum nun in Folge der Novellierung des Bundes-Infektionsschutzgesetztes auch in NRW weitreichende Maßnahmen bzw. gesetzliche Änderungen bis hin zu Einschränkungen des Grundgesetzes notwendig sind. Warum reichen die bestehenden Gesetze angeblich nicht aus für die Bewältigung der Corona-Krise? Sollte in der derzeitigen Situation nicht zum einen abgewartet werden, wie die bisherigen drastischen Maßnahmen wie Kontakt- und Ausgehbeschränkungen, Schließung von Schulen, KiTas und Universitäten usw. wirken. Und zum zweiten ist es angesichts der sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen dringend an der Zeit, die Risikofaktoren beweisgestützt zu ermitteln, anstatt die Grundrechte weiter abzubauen. Wie die Evidenz bei der aktuellen Corona-Virusinfektion zeitnah zu ermitteln ist, macht Island gerade vor. Notwendig sind große Zufallsstichproben, um zuverlässige Daten über den natürlichen Verlauf der Krankheit mit unterschiedlichen Schweregraden, weiteren Risikofaktoren für schwere Verläufe und der Dynamik der Ausbreitung möglichst umfassend darstellen zu können.

Die Landesregierung behauptet, es gäbe keine Alternativen zu ihrem Gesetz. Warum dies so ist, wird nicht ausgeführt. Und zu den Kosten heißt es lapidar, diese würden sich derzeit nicht beziffern lassen und trotzdem hat das Gesetz angeblich keine finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen und private Haushalte. Das erscheint alles wenig schlüssig. Besonders kritisch ist, dass das Gesetz unbefristet gelten soll.

Anstatt endlich Krankenhäuser zu vergesellschaften und sie der Kontrolle des Landes oder der Kommunen zu unterstellen, wie es Spanien gerade macht, sollen Eingriffe durch Anordnungen über die Schaffung zusätzlicher Behandlungskapazitäten und die Verschiebung von Behandlungen vorgenommen werden. Viele Krankenhäuser haben bereits in großem Umfang Kapazitäten zur Verfügung gestellt, dies stößt allerdings an die Grenzen der Fallpauschalen. Anstatt die Fallpauschalen abzuschaffen und die tatsächlichen Kosten der Krankenhäuser zu refinanzieren, soll nun das Gesundheitsministerium anordnen. Wo bleibt die parlamentarische und demokratische Kontrolle? Vor allem muss das Land endlich seinen Verpflichtungen zur Finanzierung der Investitionskosten der Krankenhäuser nachkommen, dann muss nicht weiter am Personal gespart werden.

Der Personalmangel in Krankenhäusern soll nun in verfassungswidriger Weise durch die Möglichkeit der Dienstverpflichtung von medizinischen und pflegerischen Personal behoben werden. Zwangsdienste sind allerdings durch das Grundgesetz verboten. Diese Passage des Gesetzentwurfes klingt nach Kriegsrecht. Seit Jahren besteht Personalmangel in der Pflege und bisher wurden keinerlei Maßnahmen z.B. bei der Bezahlung von Beschäftigten in Krankenhäusern (nicht nur in der Pflege sondern auch in der Reinigung, Sterilisation oder der Küche usw.) vorgenommen, nach wie vor gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für eine angemessene Personalausstattung. Wenn die Arbeitsbedingungen in der Pflege besser wären, wären nicht Hundertausende aus dem Beruf ausgestiegen. Die würden bei besseren Bedingungen sicher gerne zurückkommen, aber nicht per Zwangsverpflichtung. Eine besondere Situation braucht freiwillige und solidarische Lösungen. Und zurzeit haben sich bereits viele freiwillig gemeldet, um zu helfen.

Ein weiterer Paragraph soll Eingriffe in Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit und der Freiheit der Person ermöglichen. Der Abbau von Grundrechten geht rapide voran. Das Grundgesetz wird an verschiedenen Stellen außer Kraft gesetzt. Das werden wir als LINKE nicht hinnehmen.

Die geplanten Änderungen im Kommunalrecht würden mal eben die Demokratie in den Kommunalvertretungen aushebeln. Es soll ermöglicht werden Beschlüsse eilbedürftiger (wer definiert das?) Angelegenheiten der Kommunalvertretungen im vereinfachten Verfahren ohne Beratung im Umlaufverfahren zu treffen. So werden Demokratie und Mitbestimmung der kommunalen Vertretungen auch gleich abgeschafft. Aber die ist dann wohl auch nicht mehr notwendig, weil das Gesundheitsministerium alles entscheidet.

Inge Höger, 31. März 2020

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Grafikquelle      :     Police brutalize protester at rally against „embassy hearings“ in front of Nigerian Embassy, Berlin

Source http://asylstrikeberlin.files.wordpress.com/2012/10/polizeigewalt.jpg
Author Berlin Refugee Strike

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