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RENTENANGST

Eine Laufschule für Merkel

Erstellt von DL-Redaktion am Samstag 5. August 2017

Große Koalition: Sozialpolitik in Trippelschritten
Das erlernen des aufrechten Gang

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von Christoph Butterwegge

„Den Menschen in Deutschland ging es noch nie so gut wie heute“ – mit diesen Worten bilanzierte Angela Merkel während der Haushaltsdebatte Ende 2016 ihr Regierungsgeschäft. Diese oberflächliche und undifferenzierte Einschätzung der Lebenslagen von 82,5 Millionen Bürgern lässt eines völlig unberücksichtigt: In dieser Legislaturperiode sind die Reichen reicher und die Armen zahlreicher geworden.

Während die beiden reichsten Geschwister unseres Landes, Susanne Klatten und Stefan Quandt, im Mai 2017 für das Vorjahr eine Rekorddividende in Höhe von 1,074 Mrd. Euro allein aus ihren BMW-Aktien kassierten, bezogen 600 000 Alleinerziehende mit einer Million Kindern Hartz IV, lebten 4,1 Millionen Geringverdienerinnen und Geringverdiener unter der Armuts(risiko)grenze, steckten 526 000 Rentnerinnen und Rentner in der staatlichen Grundsicherung und 6,85 Millionen Menschen in der Schuldenfalle. Alle diese Zahlen liegen deutlich höher als vier Jahre zuvor, was den eingangs zitierten Satz der Kanzlerin als soziale Wohlfühlpropaganda und politische Beruhigungspille entlarvt.

In Wahrheit gibt es eine massive Tendenz zur Polarisierung der bundesdeutschen Sozialstruktur, die mittlerweile auch im internationalen Vergleich extrem stark ausgeprägt ist. So attestierte selbst ein Länderbericht der EU-Kommission den von Angela Merkel geführten Bundesregierungen, die soziale Spaltung vorangetrieben zu haben: „Im Zeitraum 2008-2014 hat die deutsche Politik in hohem Maße zur Vergrößerung der Armut beigetragen, was auf die Tatsache zurückzuführen ist, dass die bedarfsabhängigen Leistungen real und im Verhältnis zur Einkommensentwicklung gesunken sind.“ Von dieser Kritik blieb die schwarz-rote Regierung allerdings ungerührt und verhinderte durch Trickserei eine angemessene Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze, die insbesondere für Kinder alles andere als ausreichend sind.

Zu niedriger Mindestlohn

Immerhin sollen all jene, die sich seit Jahren im expandierenden Niedriglohnsektor durchschlagen mussten, seit Januar 2015 – und nach langer Weigerung der CDU – mithilfe des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns besser über die Runden kommen. Gemindert wurde der zweifellos historisch zu nennende Fortschritt allerdings dadurch, dass der deutsche Mindestlohn mit 8,50 Euro brutto pro Stunde (seit 1. Januar 2017: 8,84 Euro) der niedrigste in ganz Westeuropa ist. So konnte er zwar die massenhafte Erwerbsarmut vermindern, nicht aber verhindern, dass der jetzt nach unten abgedichtete Niedriglohnsektor noch weiter anwächst.  Wer eine Familie zu ernähren hat, ist trotz Vollzeitjob mit Mindestlohn nach wie vor auf staatliche Unterstützung angewiesen: 1,2 Millionen Menschen sind von Hartz IV abhängig, obwohl sie arbeiten. Zudem gibt es zahlreiche Ausnahme- und Sonderregelungen, die gerade besonders verletzliche Personengruppen wie Langzeitarbeitslose, Jugendliche ohne Berufsabschluss, Kurzzeitpraktikanten, Zeitungszusteller und Gefängnisinsassen zeitweilig oder gänzlich vom Mindestlohn ausschließen.

Große und kleine Rentenpakete

Daraus resultiert ein weiteres Problem, das vor allem viele Arbeitnehmer und Soloselbstständige umtreibt: die zunehmende Altersarmut. Während die schwarz-gelbe Vorgängerregierung unter Kanzlerin Merkel nichts gegen dieses Problem unternommen hatte, sorgte die Große Koalition erstmals seit 1972 wieder für Leistungssteigerungen in der Rentenpolitik: Ein „großes Rentenpaket“ stand am Anfang, ein „kleines“ am Ende der 18. Legislaturperiode: Die CSU konnte ihr Projekt einer verbesserten „Mütterrente“ für Frauen durchsetzen, die vor dem 1. Januar 1992 Kinder geboren haben und denen dafür nur je ein Entgeltpunkt angerechnet wurde (statt drei Entgeltpunkte für ab diesem Stichtag geborene Kinder). Seit dem 1. Juli 2014 wird ihnen ein zweiter Entgeltpunkt angerechnet, wovon hauptsächlich ältere Frauen – größtenteils Unionswählerinnen – profitieren.  Allerdings kann eine Sozialpolitik nach dem Gießkannenprinzip die gerade unter älteren Frauen verbreitete Armut nicht beseitigen. Das gilt umso mehr, als Grundsicherungsbezieherinnen gar nicht davon profitieren, weil der entsprechende Altersrentenzuschlag auf die Transferleistung angerechnet wird. Die Mütterrente trägt daher nur wenig zur Armutsbekämpfung bei.

Vergleichbares gilt für die auf Drängen der SPD beschlossene „Rente mit 63“, wie sie fälschlicherweise genannt wird. Denn nur besonders langjährig Versicherte (mindestens 45 Beitragsjahre, zu denen neben Kindererziehungs- und Pflegezeiten in Teilen auch Arbeitslosigkeit zählen) konnten seit dem 1. Juli 2014 bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen. Dies galt jedoch bloß für die Geburtsjahrgänge 1951 und 1952. Für die Folgejahrgänge erhöht sich das Zugangsalter: Der Jahrgang 1964 kann erst mit dem vollendeten 65. Lebensjahr abschlagsfrei Altersrente beziehen. Rentenanwärter mit extrem langer Versicherungsbiographie werden so ab 2029 als ein Privileg erfahren, was bis vor kurzem für alle Versicherten möglich war: mit 65 eine Altersrente ohne Abschläge zu beziehen.

Ihr „kleines“ Rentenpaket schnürte die Große Koalition erst im Frühjahr 2017. Darin findet sich allerdings wenig Substanzielles, außer einer weiteren Verbesserung für Erwerbsgeminderte. Deren Rente wird ab 2024 so berechnet, als hätten sie bis zum 65. Lebensjahr weitergearbeitet. Doch diese Neuregelung greift zu spät – und gilt nicht rückwirkend, sondern nur für Neuzugänge. Viele Betroffene werden auch künftig nur unzureichend geschützt. Um deren Situation umfassend zu verbessern, müssten die Rentenabschläge vollständig gestrichen werden.

CDU, CSU und SPD konnten sich darüber hinaus nicht auf wirkungsvolle Maßnahmen einigen, um die Not von Menschen zu lindern, die mit ihrer Rente kaum über die Runden kommen. So verwirklichten sie nicht einmal den noch im Koalitionsvertrag unter dem wohlklingenden Namen „Solidarische Lebensleistungsrente“ angekündigten kärglichen Rentenzuschuss für jahrzehntelang versicherte Geringverdiener, der Altersarmut bekämpfen sollte. Höchst problematisch ist zudem die Aufwertung der betrieblichen Altersvorsorge, weil sie mit einer weiteren Schwächung der Gesetzlichen Rentenversicherung verbunden ist, der durch die sogenannte Entgeltumwandlung Beitragsgelder verloren gehen. Schließlich kommt nun zwar endlich die von Angela Merkel kurz nach ihrem Amtsantritt versprochene Angleichung der Rentenwerte in Ost- und Westdeutschland. Allerdings erfolgt sie in fünf Trippelschritten und wird erst am 1. Juli 2025 abgeschlossen sein. Hinzu kommt: Der parallele Wegfall der als „Hochwertung“ bezeichneten Umrechnung ostdeutscher Löhne benachteiligt gerade jene Arbeitnehmer im „Beitrittsgebiet“, die bis heute Opfer des dort ab 1990 eingeleiteten Lohndumpings sind.

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