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Urteil des Landesgericht

Erstellt von Redaktion am Samstag 16. Juli 2011

Urteil des Landesgericht Hamm

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Ein interessantes Urteil des Landesgericht Hamm erweckte heute Morgen unsere Aufmerksamkeit. Dieses Urteil war an und für sich nicht anders zu erwarten, da es Rechte stärkt wie sie einem jeden Bürger im Grundgesetz zugestanden werden. Ich zitiere hier aus einem Artikel der WAZ:

„Ein Roman über den Arbeitsalltag ist kein Grund für eine Kündigung. Dem Verfasser eines Büro-Romans war gekündigt worden, weil der Roman die Kollegen beleidige. Doch die Kunstfreiheit überwiegt, entschied das Landesgericht Hamm am Freitag.“

In den Artikel über dieses Urteil heißt es weiter:

„Der 51-jährige Verfasser eines „Büro-Romans“ könne sich auf die Kunstfreiheit berufen, da er in seinem Buch eine fiktionale Darstellung des Büroalltags geliefert habe, erklärten die Richter. Die dort geschilderten Zustände spiegelten auch nach Ansicht des Arbeitgebers nicht die realen Verhältnisse im Betrieb und seien überspitzt dargestellt.“

Quelle: WAZ >>>>> weiterlesen

Viele unserer Leser werden sich jetzt fragen warum gerade dieser Artikel unsere Aufmerksamkeit erweckt hat und Anlass  für diesen Artikel war. Hierzu ein Auszug aus einem Ausschlussurteil der Bundesschiedskommission der Partei DIE LINKE.

„In den Beitrag „Pisaköppe“ spielt der Antragsgegner auf den Beruf des Antragsgegners an und lästert über Lehrer. In den Schlusszeilen wird wiederum die Antragstellerin zu 1) angegriffen:

„Denn man sieht reiten sehr geschwind
auf einem Besenstiel im Wind,
die freche Hexe die verderbte
den Namen streicht, es ist zu viel der Ehre.“

Namentlich wird sie zwar nicht genannt. Jeder im Kreisverband kann aber aus dem Sachzusammenhang erschließen, dass nur sie gemeint sein kann.

Die Berufung ist zurückzuweisen.

Der Ausschluss des Antragsgegners aus der Partei ist gerechtfertigt.“

Dieses ist nur ein Beispiel wie in der Partei DIE LINKE mit unseren im Grundgesetz verbrieften Recht, in einer doch sehr dümmlich- naiven Art mit, der Rede- und Presse-freiheit umgegangen wird. In diesem hier aufgeführten Fall durch den  Berufsrichter des  Familiengericht Duisburg, Hendrik Thomé, welcher hier in seiner Freizeit seine private Einstellung, zu den verbrieften Grundrechten der Bürger deutlich macht. Wir regen an zum nächsten Bundeswahlkampf in Form einer Sammelklage gegen dieser Art der Rechtsbeugung vorzugehen.

Denn das oben Erwähnter kein Einzelfall ist belegen die vielfachen undemokratischen Aktionen wie Änderungsanträge der Satzung oder die immer wiederkehrenden Ausschlussanträge in den West-Ländern der Linkspartei und hier im besonderen im Saarland. Besonders dort wird von einer Laienspielgruppe massiv versucht die Regeln unseres Rechtsstaates zu unterlaufen, sich mündiger Bürger zu entledigen, um auf solche eine Art die Richtung einer Partei zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Auch das nennt man Manipulation.

IE

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Grafikquelle  :

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Author Lupus in Saxonia

Landgericht Dresden – Sachsen – Germany

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6 Kommentare zu “Urteil des Landesgericht”

  1. Becker A. sagt:

    DIE LINKE stehen nicht auf dem Boden des Grundgesetzes.
    Das Gefasel von Demokratie und Meinungsfreiheit billige Propaganda.

  2. Franziska M. sagt:

    Das nennt man nicht Rechtsbeugung sondern den Unterschied zwischen Arbeitsrecht und Parteien- / Vereinsrecht. xD schon schwer um diesen Unterschied zu wissen. Und das Urteil des Gerichts besagte eben, dass die Arbeitskollegen sich eben nicht mit den Charakteren im Buch identifizieren oder gemeint fühlen könnten. Deshalb ist das Urteil so gefallen. Wenn das in dem Fall der Linken anders war hätte auch ein bürgerliches Gericht so entschieden. Jura muss man wohl doch nicht ohne Grund studieren wie man hier sieht.

  3. Ingo Engbert sagt:

    # 2

    und über allem steht das Grundgesetz. Für dieses Wissen braucht man kein Studium.

  4. ichbins sagt:

    Ethik, Moral, Respekt und Anstand sollten an erster Stelle stehen, aber das ist ein Fremdwort für manchen auch mit oder ohne Jurastudium. Menschlichkeit und Ehrlichkeit muss man nicht studiert haben, es gibt sowas wie Herzensbildung.

  5. ichbins sagt:

    Justitia ist blind, weil sie neutral sein soll(te) aber manchmal ist sie es auch, weil man ihr Sand ins Auge gestreut hat und es zu Fehlurteilen kommt. Im Falle der oben genannten Linken scheint man sie geblendet zu haben. Wie könnte sie sonst dem Treiben dieser Manipulierer zusehen?

  6. Gilbert Kallenborn sagt:

    Dieses Urteil….

    Dieses Urteil……. (aus Zeitgründen keine abschließende Wertung…)

    hätte ich gem.Art.2 Abs. 1 GG angegriffen -notfalls mit Verfassungsbeschwerde (VB). Es geht um die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit, nichts anders. Und damit ein extrem hohes Grundrecht.

    Gibt das LG keinen Rechtsmittelhinweis (auch Vorlage beim BGH ist bei derlei LG-Sachen im Raum..)
    oder erklärt,es sei keiner möglich GERADE DANN!!!! stehen Tür und Tor zur VB offen!

    hm……….dunkle Gedanken……
    Ein Vergleich -den hätte ich auch nicht gemacht – ist immer eine üble Sache, nichts Halbes, nichts Ganzes. All das hier lief unter Thome -und Thome ist weg! Auch seine Gründe-Dominanz ist weg.
    Das Wegtauchen der SPD bei Sarrazin -wohl das Extrem der Extreme! – hat den Hintergrund
    die wussten,das landet in Karlsruhe, weil der den Instanzenweg durchzieht. Und da eben lag die Gefahr…zu verlieren.

    Lieber LG-„Verlierer“, hier spricht ein Leidensgenosse …du hast nicht verloren.
    Es wäre mehr machbar gewesen, ja, ist die Zeitrfrage, die Geldfrage, die Mitkämpferfrage (die meisten Anwälte der BRD sind hier mit Linke-Problermen schlichtweg unbrauchbar, weil die Linke Verfahren hat, die von jeder Norm abweichen)

    Du hast nicht verloren.
    Du hast gekämpft.
    Du hast ein Beispiel gegeben.
    Du warst mutig.
    Verloren haben die Sesselfurzer,die nur zuschauen.

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