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Ein Un-mensch in Un-iform

Erstellt von DL-Redaktion am Mittwoch 22. August 2018

Selten redet sich eine Zeugin so um Kopf und Kragen

File:Bayrische Oberlandbahn Harras Heimeranplatz.JPG

Von Stephan Handel

  • Bei einer Fahrkartenkontrolle in der Bayerischen Oberlandbahn geraten eine Mitarbeiterin und eine Passagierin in Streit.

  • Später behauptet die Zugbegleiterin vor Gericht, die Mutter aus Eritrea habe ihr Kind zu Boden geworfen, verstrickt sich aber in Widersprüche.

  • Die Staatsanwalt wird nun zu prüfen haben, ob nicht ein Verfahren wegen Meineids eingeleitet werden muss. Die Mindeststrafe dafür beträgt ein Jahr Haft.

Die Person, um die es eigentlich geht in der ganzen Angelegenheit, sitzt in der Cafeteria und mampft Kekse: Mikes ist ein fröhlicher, aufgeweckter, lebhafter Bub, nächste Woche wird er drei. In der Cafeteria passt eine Freundin der Familie auf ihn auf an diesem Montagvormittag, denn Mikes‘ Mutter sitzt auf einer Anklagebank im Landgericht, und warum das so ist, das kann der Bub ja nicht verstehen. Die meisten Erwachsenen im Gerichtssaal allerdings auch nicht.

Der Vorfall, der verhandelt wird, liegt ziemlich genau zwei Jahre zurück: Die Mutter von Mikes, heute 32 Jahre alt, fährt mit der Bayerischen Oberlandbahn von Darching, wo sie Freunde besucht hat, über Holzkirchen nach Warngau, wo sie wohnt, seit ihre Flucht sie aus Eritrea nach Deutschland geführt hat. Die Fahrkartenkontrolleurin kommt, die Mutter findet ihr Ticket nicht gleich, beide Frauen werden laut – da soll die Mutter ihren damals einjährigen Sohn „aus ca. 1 Meter Höhe mit dem Gesicht voran mit voller Wucht auf den Boden“ geworfen haben, so steht es in der Anklage.

„Gefährliche Körperverletzung“ heißt der Vorwurf, Mikes blutete an der Lippe und zog sich Prellungen im Gesicht zu. Das Amtsgericht Miesbach verurteilte die Mutter deswegen zu sieben Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung – ein Urteil, das ihren Verteidiger Hartmut Wächtler heute noch auf die Palme bringt: „Ich bin ja schon ein bisschen länger Anwalt“, sagt er, „aber das finde ich … problematisch“, und anzusehen ist ihm, dass er eigentlich lieber ein stärkeres Wort verwendet hätte. Am Landgericht ging es um die Berufung gegen das Urteil.

Die Mutter stellt die Situation so dar, dass sie hektisch geworden sei, als sie die Fahrkarte nicht fand, und in dieser Hektik sei Mikes von ihrem Schoß gerutscht und auf den Boden gefallen. Später kam die Kinderschutzstelle des Landratsamtes Miesbach zu der kleinen Familie nach Hause und sah laut einer Stellungnahme, dass es Mikes dort gut geht, dass er liebevoll versorgt wird, gut genährt und fröhlich sei. Auch im Krankenhaus Agatharied, wo der Bub untersucht wurde, bescheinigen ihm die Ärzte „besten Allgemeinzustand“ und erwähnen den „durchweg liebevollen“ Umgang der Mutter mit ihrem Kind.

Quelle    :        Sueddeutsche-Zeitung          >>>>>       weiterlesen

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Grafikquelle     :        Integral – eingesetzt von der Bayrischen Oberlandbahn. Bild zeigt einen Streckenteil in München zwischen den Haltestellen Harras und Heimeranplatz.

Source Own work
Author Usien
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